Gilt dies denn auch fürs Diplom oder nur Bachelor/Master?Christina1979 hat geschrieben:Das finde ich mal eine gute Lösung...denn als Fernstudent hat man es meist ja schon schwieriger als normale Studenten, bei denen gerne mal ein Thema eingegrenzt wird für die Klausur...und bei 2maligen Nichtbestehen ein APL zu machen ist doch dann echt eine mega Erleichterung.stefanmg hat geschrieben:
Das ist aber im konkreten Fall gar nicht so schlecht. Im letzten Versuch (Härtefallregelung) ein Assignment anstelle einer Klausur schreiben zu können, kann das Risiko einer Exmatrikulation doch erheblich senken, oder?
Neue SPO online
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Wo steht das? Ich hab hier eine andere Aussage gehört! Soweit ich weiß sind doch noch die SPO's der Bachleor/Master überarbeitet worden, oder?Alexa_D. hat geschrieben:Nöö. APL's anstatt Klausur im 3. Versuch gilt auch für Diplomis
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Das klingt seeehr gut!Alexa_D. hat geschrieben:steht nirgendwo, sondern die aussage habe ich von der akad pinneberg bekommen.
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Christina1979
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ich konnte nicht erkennen, dass die neuen SPO's nur für die Bachelor's sind. dachte immer eine SPO gilt dann für die Hochschule allgemein??!
habe gerade gesehen, im Anschreiben geht es explizit um BA und Master....
habe gerade gesehen, im Anschreiben geht es explizit um BA und Master....
Positiv denken.....;-)
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student2011
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Hallo,
ich weiß, das Thema ist schon etwas älter, ich wollte jedoch kein neues eröffnen... Ich habe eine inhaltliche Frage zur SPO:
Wenn ich eine Klausur zweimal nicht bestanden habe, habe ich die Möglichkeit einen dritten Versuch (in welcher Form auch immer) abzulegen, oder?
So recht verstehe ich das nicht, denn es heißt einerseits:
"Zweimal nicht bestandene Klausuren, mündliche Prüfungen, Assignments, Online-Tests und Testate können auf Antrag des Studierenden durch eine alternative Prüfungsleistung absolviert werden."
Und andererseits:
"Eine zweite Wiederholungsprüfung ist nur auf Antrag und nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss zulässig"
Ich hoffe natürlich, dass ich nicht in einen dritten Versuch muss, aber ich möchte natürlich wissen, ob eine zweite nicht bestandene Prüfung das Aus bedeuten würde, wenn der Prüfungsausschuss nicht gnädig ist
.
Danke schonmal!
ich weiß, das Thema ist schon etwas älter, ich wollte jedoch kein neues eröffnen... Ich habe eine inhaltliche Frage zur SPO:
Wenn ich eine Klausur zweimal nicht bestanden habe, habe ich die Möglichkeit einen dritten Versuch (in welcher Form auch immer) abzulegen, oder?
So recht verstehe ich das nicht, denn es heißt einerseits:
"Zweimal nicht bestandene Klausuren, mündliche Prüfungen, Assignments, Online-Tests und Testate können auf Antrag des Studierenden durch eine alternative Prüfungsleistung absolviert werden."
Und andererseits:
"Eine zweite Wiederholungsprüfung ist nur auf Antrag und nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss zulässig"
Ich hoffe natürlich, dass ich nicht in einen dritten Versuch muss, aber ich möchte natürlich wissen, ob eine zweite nicht bestandene Prüfung das Aus bedeuten würde, wenn der Prüfungsausschuss nicht gnädig ist
Danke schonmal!
@student2011: Doch, genauso ist es. Wenn der Prüfungsausschuss nicht "gnädig" ist, bedeutet der zweite nicht bestandene Versuch das Aus (= Exmatrikulation).
(Meinungen und Erfahrungen zu den Chancen für guten Willen des Ausschusses findest du hier im Forum, die einen sagen so, die anderen so...)
(Meinungen und Erfahrungen zu den Chancen für guten Willen des Ausschusses findest du hier im Forum, die einen sagen so, die anderen so...)
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student2011
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Danke für die schnelle Antwort
!
Ist das nur bei der AKAD so oder ist das in jedem Bachelor-Studiengang so? Ich kann mich daran von meiner vorherigen Fernuni (Hagen) nicht erinnern...
Liebe Grüße
Ist das nur bei der AKAD so oder ist das in jedem Bachelor-Studiengang so? Ich kann mich daran von meiner vorherigen Fernuni (Hagen) nicht erinnern...
Liebe Grüße
Bei der HFH wars genauso. Nur, dass keine alternativ Leistungen angeboten wurden sondern du immer dieselbe Leistung ablegen musstest. Allerdings bekam ich mit, dass ein dritter Versuch nur dann gewährt wurde wenn du in anderen Fächern schon Top Leistungen gezeigt hast. Hattest du allgemein nur mittlere Leistungen oder gar immer nur gerade mal so eben durchgekommen dann gabs keine Möglichkeit eines dritten Versuches.student2011 hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort!
Ist das nur bei der AKAD so oder ist das in jedem Bachelor-Studiengang so? Ich kann mich daran von meiner vorherigen Fernuni (Hagen) nicht erinnern...
Liebe Grüße
Nur noch zu bearbeiten: WIR03, Projektbericht und Bachelor Thesis / Kolloqium
... soweit mir bekannt, ist das nur zweimalige Wiederholen von PRüfungsleistungen keine Idee von AKAD oder der FernUni Hagen oder sonsteiner Hochschule, sondern eine hochschulrechtliche Vorgabe - was dann auch bedeutet: das ist überall so. Kürzlich hat der Sohn eines Arbeitskollegen das 3. Mal die Mathe-Klausur im Bio-Studium versiebt - was eine Exmatrikulation zur Folge hat und darüberhinaus bedeutet, daß er diesen Studiengang auch gleich gar nicht mehr belegen kann (auch nicht an einer anderen Hochschule).
Generell ist also im Prinzip nur EINE Wiederholung pro Prüfungsleistung möglich - und auf Härtefallantrag geht eben auch eine 2. Wiederholung - wobei die AKAD teilweise dann eine alternative Prüfungsleistung zuläßt (kommt aber glaube ich auf das Modul an, ob das geht oder nicht).
Beim Härtefallantrag kommt es meines Wissens bei der AKAD nicht so sehr darauf an, wie andere Noten aussehen, sondern es kommt darauf an, daß man irgendwie begründen kann, warum man einmal durchgefallen ist und dann - ohne das Material besser zu können - nochmal erfolglos zur Klausur geht. Was genau da anerkannt wird: ??? Was bestimmt nicht anerkannt wird, ist, wenn man in seiner Begründung den Eindruck vermittelt, auf 4-gewinnt gelernt zu haben. Soweit ich das hier im Forum im Laufe der Jahre herausgelesen habe, ist man bei AKAD da recht human - aber es hat auch schon Ablehnungen gegeben.
Viele Grüße und ich drücke dann auch gleich die Daumen, daß es ohne Härtefallregelungen geht und möglichst überhaupt ohne Wiederholungen....
Thomas
Generell ist also im Prinzip nur EINE Wiederholung pro Prüfungsleistung möglich - und auf Härtefallantrag geht eben auch eine 2. Wiederholung - wobei die AKAD teilweise dann eine alternative Prüfungsleistung zuläßt (kommt aber glaube ich auf das Modul an, ob das geht oder nicht).
Beim Härtefallantrag kommt es meines Wissens bei der AKAD nicht so sehr darauf an, wie andere Noten aussehen, sondern es kommt darauf an, daß man irgendwie begründen kann, warum man einmal durchgefallen ist und dann - ohne das Material besser zu können - nochmal erfolglos zur Klausur geht. Was genau da anerkannt wird: ??? Was bestimmt nicht anerkannt wird, ist, wenn man in seiner Begründung den Eindruck vermittelt, auf 4-gewinnt gelernt zu haben. Soweit ich das hier im Forum im Laufe der Jahre herausgelesen habe, ist man bei AKAD da recht human - aber es hat auch schon Ablehnungen gegeben.
Viele Grüße und ich drücke dann auch gleich die Daumen, daß es ohne Härtefallregelungen geht und möglichst überhaupt ohne Wiederholungen....
Thomas
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student2011
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... soweit mir bekannt, ist das nur zweimalige Wiederholen von PRüfungsleistungen keine Idee von AKAD oder der FernUni Hagen oder sonsteiner Hochschule, sondern eine hochschulrechtliche Vorgabe - was dann auch bedeutet: das ist überall so.
Davon habe ich vorher noch nichts gehört, musste aber bei einem Wirtschaftsinformatik-Bachelor-Studiengang auch noch nicht in die 3. Prüfung. Bei einem BWL-Bachelor-Studium war es allerdings schon möglich und auch ohne "Antrag". Außerdem reden wir hier ja über das einmalige Wiederholen - das zweimalige ist ja genehmigungspflichtig.
Kürzlich hat der Sohn eines Arbeitskollegen das 3. Mal die Mathe-Klausur im Bio-Studium versiebt - was eine Exmatrikulation zur Folge hat und darüberhinaus bedeutet, daß er diesen Studiengang auch gleich gar nicht mehr belegen kann (auch nicht an einer anderen Hochschule).
Das kannte ich bisher auch nur so.
Generell ist also im Prinzip nur EINE Wiederholung pro Prüfungsleistung möglich - und auf Härtefallantrag geht eben auch eine 2. Wiederholung - wobei die AKAD teilweise dann eine alternative Prüfungsleistung zuläßt (kommt aber glaube ich auf das Modul an, ob das geht oder nicht).
Okay, also vorgesehen sind effektiv nur zwei Prüfungen.
Beim Härtefallantrag kommt es meines Wissens bei der AKAD nicht so sehr darauf an, wie andere Noten aussehen, sondern es kommt darauf an, daß man irgendwie begründen kann, warum man einmal durchgefallen ist und dann - ohne das Material besser zu können - nochmal erfolglos zur Klausur geht. Was genau da anerkannt wird: ??? Was bestimmt nicht anerkannt wird, ist, wenn man in seiner Begründung den Eindruck vermittelt, auf 4-gewinnt gelernt zu haben. Soweit ich das hier im Forum im Laufe der Jahre herausgelesen habe, ist man bei AKAD da recht human - aber es hat auch schon Ablehnungen gegeben.
Interessante Informationen - danke!
Viele Grüße
student2011
Davon habe ich vorher noch nichts gehört, musste aber bei einem Wirtschaftsinformatik-Bachelor-Studiengang auch noch nicht in die 3. Prüfung. Bei einem BWL-Bachelor-Studium war es allerdings schon möglich und auch ohne "Antrag". Außerdem reden wir hier ja über das einmalige Wiederholen - das zweimalige ist ja genehmigungspflichtig.
Kürzlich hat der Sohn eines Arbeitskollegen das 3. Mal die Mathe-Klausur im Bio-Studium versiebt - was eine Exmatrikulation zur Folge hat und darüberhinaus bedeutet, daß er diesen Studiengang auch gleich gar nicht mehr belegen kann (auch nicht an einer anderen Hochschule).
Das kannte ich bisher auch nur so.
Generell ist also im Prinzip nur EINE Wiederholung pro Prüfungsleistung möglich - und auf Härtefallantrag geht eben auch eine 2. Wiederholung - wobei die AKAD teilweise dann eine alternative Prüfungsleistung zuläßt (kommt aber glaube ich auf das Modul an, ob das geht oder nicht).
Okay, also vorgesehen sind effektiv nur zwei Prüfungen.
Beim Härtefallantrag kommt es meines Wissens bei der AKAD nicht so sehr darauf an, wie andere Noten aussehen, sondern es kommt darauf an, daß man irgendwie begründen kann, warum man einmal durchgefallen ist und dann - ohne das Material besser zu können - nochmal erfolglos zur Klausur geht. Was genau da anerkannt wird: ??? Was bestimmt nicht anerkannt wird, ist, wenn man in seiner Begründung den Eindruck vermittelt, auf 4-gewinnt gelernt zu haben. Soweit ich das hier im Forum im Laufe der Jahre herausgelesen habe, ist man bei AKAD da recht human - aber es hat auch schon Ablehnungen gegeben.
Interessante Informationen - danke!
Viele Grüße
student2011
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martina.bauch
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- Registriert: 07.12.09 12:25
Hallo, ich bin leider in KLR01 zum zweiten Mal durchgefallen. Warum weiss ich leider auch nicht so genau, hatte kein so arg schlechtes Gefühl
. Nun muss ich einen Härtefallantrag stellen. Hat das schon einmal jemand gemacht? Auf was wird vom Prüfungsausschuss wert gelegt? Danke für die Hilfe schon mal im Voraus.
Tina
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