Hallo,
ich weiß, das Thema ist schon etwas älter, ich wollte jedoch kein neues eröffnen... Ich habe eine inhaltliche Frage zur SPO:
Wenn ich eine Klausur zweimal nicht bestanden habe, habe ich die Möglichkeit einen dritten Versuch (in welcher Form auch immer) abzulegen, oder?
So recht verstehe ich das nicht, denn es heißt einerseits:
"Zweimal nicht bestandene Klausuren, mündliche Prüfungen, Assignments, Online-Tests und Testate können auf Antrag des Studierenden durch eine alternative Prüfungsleistung absolviert werden."
Und andererseits:
"Eine zweite Wiederholungsprüfung ist nur auf Antrag und nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss zulässig"
Ich hoffe natürlich, dass ich nicht in einen dritten Versuch muss, aber ich möchte natürlich wissen, ob eine zweite nicht bestandene Prüfung das Aus bedeuten würde, wenn der Prüfungsausschuss nicht gnädig ist

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Danke schonmal!