Offener Brief / Fragen an AKAD bzgl. Ausfall von Seminaren

...hier stehen alle die Themen, die in den anderen Foren offtopic sind. :-)
backno
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Regelmäßig wird in Onlineforen und Facebook-Gruppen das Thema „Ausgefallene Seminare“ angesprochen. Abgesehen davon, dass dies persönlich sehr ärgerlich sein kann, bedeutet das für viele Fernstudenten die tatsächlich längere Anreisen und Hotelübernachtungen benötigen auch Reisekosten oder gar verlorene Urlaubstage, auf denen sie sitzen bleiben. Von daher ist es ein Thema das uns alle einmal treffen könnte oder sogar schon getroffen hat.

Aus aktuellem Anlass habe mir daher einmal einen allgemeinen Rat von einem Rechtsanwalt geholt. Um exakt zu überprüfen, ob und ggf. wann es einen Zeitpunkt gibt, zu dem die AKAD uns die konkrete Durchführung einer Veranstaltung im rechtlichen Sinne zusichert, wäre eine detaillierte Auswertung der Studien- und Prüfungsordnungen, des Online-Meldeverfahrens und auch des Fernstudienvertrages erforderlich. Dazu kam es in der Kürze jetzt natürlich nicht.

In den Allgemeinen Studienbedingungen, welche auf meiner Studienanmeldung nur etwa eine halbe Seite kleingedruckten Text in Anspruch genommen haben, hält sich die AKAD ziemlich bedeckt. Dort heißt es:
„Seminare finden grundsätzlich ab 8 Teilnehmern statt. Sollte ein Termin aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht zustande kommen, wird AKAD innerhalb eines angemessenen Zeitraums einen Ersatztermin anbieten.“
Die Mindestteilnehmerzahl von „grundsätzlich“ 8 Teilnehmern sehe ich kritisch. Ich habe schon öfters an Seminaren teilgenommen, an denen weniger Studenten teilgenommen haben und ich kann mir auch gut vorstellen, dass es Studiengänge gibt, bei denen die Teilnehmerzahl i. d. R. nicht erreicht werden kann. Dies betrifft insbesondere auslaufende Studienmodule. Trotzdem sollte nach dieser ersten Rechtsberatung eine Mindestteilnehmerzahl grundsätzlich zulässig sein, auch wenn es für jeden Studenten ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Es wäre hier Aufgabe der AKAD für mehr Transparenz zu sorgen (bspw. durch Darstellung der aktuellen Teilnehmerzahlen im Buchungssystem). Trotzdem darf die AKAD natürlich nicht das Mittel der kurzfristigen Veranstaltungsabsage missbrauchen und so womöglich bestimmte Veranstaltungen immer wieder vorenthalten. Die Studenten haben natürlich einen Anspruch auf das belegte Studienangebot und eine angemessene Vorbereitung auf die verschiedenen Prüfungen.

Im Allgemeinen Teil der mir vorliegenden Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge finden sich nach erster Durchsicht keine Regelungen zur verbindlichen Anmeldung und Durchführung von Präsenzveranstaltungen. Auch nicht in meiner Studien- und Prüfungnsordnung (Satzung) für meinen Studiengang (Dienstleistungsmanagement) und auch der Studien- und Prüfungsplan meines Beachelorstudiengangs sowie die Ausführliche Anleitung zur Nutzung der Virtuellen Hochschule die zum Download in der VH zur Verfügung steht, lässt zur Verbindlichkeit von gebuchten Präsenzterminen alle Fragen offen. - Findet hier jemand in seinen Unterlagen etwas konkreteres?

:arrow: Es scheint so also bislang ungeklärt, ab welchem Zeitpunkt die AKAD eine Leistung schuldet und Teilnehmern ggf. ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht und müsste im Einzelfall juristisch geklärt werden.

Ich würde daher gerne mit Euch darüber diskutieren und Fragen zusammenstellen, die in einem offenen Brief oder direkt durch unsere Studienvertreter angesprochen werden könnten.

Meine ersten Fragen wären:
  • Melde ich mich online zu einer Prüfung an und wird diese grün bzw. mit „angemeldet“ vermerkt, so falle ich mit einer 5 durch die Prüfung durch wenn ich daran nicht teilnehmen (abgesehen von der Ausnahme einer Krankheit), da die AKAD diese Anmeldung als verbindlich ansieht. Mit welchem Recht? Wo ist diese Verbindlichkeit niedergeschrieben? Und falls sie niedergeschrieben ist: gilt diese Verbindlichkeit dann nicht auch für die Anmeldung an Präsenzseminaren?
  • In den Studienbedingungen weißt die AKAD zwar darauf hin, dass in einem „angemessenen Zeitraum“ ein Ersatztermin angeboten wird, wenn das Seminar wegen zu wenigen Teilnehmern nicht stattfindet, jedoch bleibt die Frage darüber völlig offen, wie weit im Voraus eine Absage des Seminars erfolgt/erfolgen muss. Kann die AKAD hier eine für beide Seiten akzeptable Frist festlegen?
  • Wie und in welcher Höhe wird die AKAD meine Reise- bzw. Stornokosten für nachweislich erforderliche Flug-, Bahn-, Mietwagen- und/oder Hotelbuchungen ersetzen, falls es zu einem Ausfall eines gebuchten Seminars kommt? Ist die AKAD in solchen Fällen versichert?
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TK1984
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Also eins vorweg. Bei mir ist noch nie ein Seminar kurzfristig abgesagt worden.

Dennoch, kann sogar ich Dir Deine Fragen z.T. beantworten:

Die erste ist relativ einfach:
Du kannst bis kurz vor Prüfungsbeginn von der Prüfung zurück treten, d.h. sogar noch am Prüfungstag selbst (z.B. in dem Du anrufst). Hierzu muss keinerlei Attest o.ä. vorliegen. Du kannst sogar noch im Prüfungsraum zurücktreten, in dem du bei der Belehrung sagst, du fühlst Dich nicht in der Lage die Prüfung mitzuschreiben. :mrgreen: Dies alles gilt noch nicht als erster Versuch!
WEnn du aber - sorry, platt gesprochen - zu doof bist, Dich abzumelden, wird es in der Tat als erster Versuch gewertet. Problematisch könnte es somit nur werden, wenn Du Dich von einer angemeldeten Klausur über die VH abmeldest und dies nicht bei der akad "ankommt". Dies ist wohl schon mal vorgekommen. Ich habe es bei mir selbst zwar noch nie erlebt, solltest Du damit schon schlechte Erfahrungen gemacht haben, ggf. add on zur Abmeldung noch eine kurze e-mail an die Betreuung schicken, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Zu Deiner zweiten Frage:
Ohne jetzt die Geschäftspolitik der akad und den genauen Seminar-Planungsprozess zu kennen, ist es doch so, dass die Termine alle im Vorfeld festgelegt sind und somit auch die Dozenten eingeplant sind. D.h. ich kann mir nicht vorstellen, dass die Seminare "einfach" abgesagt werden, weil zu wenig Studenten angemeldet sind. Schließlich sind die Dozenten auch für die entsprechenden Termine langfristig im Voraus gebucht und müssen bezahlt werden. Somit würde ich vermuten, dass die akad grds. ein Interesse hat, dass Seminare statt finden.
Ich habe im Übrigen auch schon an Seminaren mit weniger als 8 Teilnehmern teilgenommen. War aber zugegebenermaßen max. dreimal oder so.
Und selbst wenn es eine "Frist" gäbe: Einen Auswahl aufgrund von Krankheit oder "höherer Gewalt" kannst Du damit auch nicht verhindern. Und ich vermute, dass sind - wenn Seminare ausfallen - die weitaus öfteren Fälle. Und auch hier weiß ich u.a. aus eigener Erfahrung (weil es uns die Dozenten sagten), dass die akad soweit möglich für Ersatz sorgt.

Interssant wäre aber schon zu Wissen, ob und in wie weit die akad für Ausgaben der Studenten haftbar gemacht werden kann, wenn ein Seminar kurzfristig abgesagt wird.
Ich bereue diese Liebe nicht!
backno
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TK1984, Glück gehabt, dass es Dir noch nie passiert ist.

"Zu doof" sich von einer Prüfung abzumelden ist hier niemand. Warum wird es immer persönlich, wenn es um ein Problem geht, das nahezu alle Studenten betrifft? Es geht alleine um die Frage, wann verbindlich ein Seminar- oder Prüfungstermin zustande kommt und die AKAD Dir somit auch eine Leistung schuldet. Das mit der Prüfung war ein Beispiel um klarzustellen, dass deine Anmeldung ja wohl als verbindlich angesehen werden muss, ansonsten könnte in einem solchen Fall keine Prüfungsleistung mit ungenügend bewertet werden; auf welcher Grundlage!?

Leider ist es scheinbar so, dass die AKAD erst die Termine nach verschiedenen Aspekten plant und dann erst zu einem späteren Zeitpunkt auf die Dozenten zukommt und diese "einplant". Dazu kann jeder seinen nächsten Dozenten einmal befragen, es ist so - hilft uns aber bei dem Thema hier auch nicht weiter. Dass die Seminare "einfach" abgesagt werden ist Fakt, weil es passiert. Bei Facebook gibt es aktuell wieder einen Fall dazu. Es verschwinden sogar schon mal Termine aus dem System ohne das die Benutzer darüber informiert wurden. Dann hast Du wohlmöglich einen Termin im Kalender stehen, der im System aber nicht mehr existiert... AKAD entschuldigte sich im meinem Fall dafür und versprach, dass es in Zukunft nicht mehr vorkommt.

Die Krankheit eines Dozenten ist definitiv keine höhere Gewalt. Höhere Gewalt wären da tatsächlich nur überschwemmte Straßen, Rohbrüche etc. die es unmöglich machen ein Seminar anzubieten. Du buchst lediglich eine Veranstaltung und keinen Dozenten der persönlich ausfallen könnte.

Ich stelle es hier auch nicht in Frage, ob sich die AKAD um Ersatz bemüht oder nicht. Für den Fall dass die AKAD aber mal nicht für Ersatz sorgen kann und zig Studenten unnötig auf Reisekosten sitzen bleiben und somit einen Schaden erlitten haben, muss auch ein Anbieter wie die AKAD aber doch eine offizielle und für alle gleiche Lösung bereithalten.
Lord-Leoric
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Hej,

die Frage ist wohl eher akademisch. Es gibt in einem Streitfall unterschiedliche Rechtsauffassungen, nämlich die des Schädigers und des Geschädigten. Entweder man einigt sich gütlich oder ein Richter entscheidet. Daher kannst du hier deine Rechtsauffassung darlegen, ob die Bestand hat, ist eine ganz andere Frage. Es darf einerseits angenommen werden, dass die AKAD keinen Stress will und andererseits, dass die Studenten weder Zeit noch Nerven haben sich auf einen bestandsfesten Rechtsweg einzulassen. Daher wird es in der Praxis auf eine vorherige, kompromissweise Einigung herauslaufen.

In der VH ist nicht von 'die AKAD bestätigt, dass der Teilnehmer am Seminar, welches auf alle Fälle durchgeführt wird, auch teilnimmt' sondern es steht 'angemeldet'. Ob sich daraus eine konkrete Schuld zur Seminardurchführung konstruieren lässt, stelle ich mal in Abrede. Geübte Praxis ist es ja aber.

Ein Missbrauch wäre der AKAD nachzuweisen. Viel Spaß dabei. Das ist IMHO auch an den Haaren herbeigezogen.

In deinen Studienbedingungen ist es doch recht klar geregelt. Das zeigt, wie kundenfreundlich die AKAD ist, dass auch kleinere Gruppen betreut werden, sowas hatte ich auch häufiger. Dies führt die Unterstellung der Böswilligkeit ad absurdum. Dazu gehört auch der verschwindend geringe Prozentsatz an ausgefallenen Seminaren.

Schadensersatz hängt vom Vertretenmüssen, d.h. Fahrlässigkeit oder Vorsatz ab, vgl. §§ 276, 280 ff. BGB. Auch das wäre der AKAD nachzuweisen. Viel Spaß dabei. Höhere Gewalt oder Krankheit AFAIK ist nicht zu vertreten und daher auch nicht schadenersatzpflichtig. Die Angelegenheit mit der Krankheit führst du ja selbst ins Felde, halt zu deinen Gunsten. Dann musst der der AKAD selbiges auch zugestehen. Mir fiele auch kein anderer Grund ein, ein Seminar nicht stattfinden zu lassen und mangels Teilnehmern ist ja in den Bedingungen geregelt.

Dann sind Klausur und Seminar auch seperat zu buchen, das eine kann also ausfallen, während das andere stattfindet. Die AKAD lässt auch kein Seminar unangekündigt ausfallen, so wie wenn du einfach nicht zur Prüfung erscheinst. Das ist also auch etwas anderes. Wenn eine Abmeldung irgendwo untergeht, wird der Fehlversuch, wie berichtet wird, herausgenommen. Und sonst ist es unentschuldigtes Fehlen, basta, und dafür gibt's ne 5, AFAIK lt. der SPO.

Man kann die meisten Dinge stornierbar buchen, wüsste nicht warum, auch wenn das teuerer ist, die AKAD dafür zur Rechenschaft zu ziehen wäre. Hast du ja so entschieden.

Ansonsten sehe ich das ähnlich wie TK.

Unterm Strich halte ich die Argumentation für ziemlich wackelig. Möglicherweise ist die AKAD in einigen / manchen / allen Fällen aber kulant, keine Ahnung. Müssen muss sie aber IMHO gar nichts. Und wenn nicht, hat man halt einfach mal Pech. Es gibt Lebensrisiken, die man nicht auf andere, vermeintliche Schädiger abwälzen kann.

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stwaidele
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Auf die rechtliche Ebene will ich hier gar nicht eingehen - da sind andere sicher besser aufgestellt.

Ich möchte nur Folgendes zu bedenken geben:
  • Wann ist „kurzfristig“? Ist der (aktuelle) Ausfall von DBA02 kurzfristig? Immerhin eine Woche im Voraus. Für diejenigen die Sparpreis & Hotdeal gebucht haben zu spät. Für andere eher nicht. Ist eine Woche kurzfristig? Ein Monat? Drei Monate? Bei Facebook hat jemand von „Monate im Voraus gebuchten“ Sparpreis-Zugtickets geschrieben. Ist das langfristige Planung oder „Zockerei“? Kann ja auch noch was privates dazwischen kommen.
  • Ab wann buchen wir Studierende verbindlich? Im Moment gar nicht. Wenn wir von der AKAD verlangen, dass Seminare zwei (oder vier) Wochen (oder Monate) im Voraus fest sind, sind wir auch bereit unsere Flexibilität zu opfern?
  • Ist der Urlaubstag nächsten Freitag wirklich „verloren“? Speziell wenn ihr das Assignment ohne Seminar schreiben dürft, kann der doch tatsächlich für's Studium genutzt werden. (Sehr speziell, gilt natürlich nicht für andere ausgefallenen Seminare)
Wäre schade, wenn hier Flexibilität für uns Studierende flöten geht.

PS: Das ist meine private Meinung. Sollten sich genügend Studierende für eine „verbindlichere“ Lösung aussprechen, kann ich dies gerne im Senat vorbringen. Auf den Tisch kommt das Thema wohl eh'.
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Ja, Stefan, ganz richtig.

Es wurde als gefordert, die AKAD müsse flexibel bleiben oder flexibler werden (das kann man ja mal an der HFH, der FOM, der Frankfurt School etc. probieren, wo fixe Seminare angeboten werden, kurzfristig abzusagen bei der Belegmöglichkeit erst im nächsten Semester / Jahr), was Seminare und Prüfungen und und und betrifft. Da zeigt sich die AKAD im höchsten Maße flexibel (fordert anderseits aber auch viele Pflichtveranstaltungen), auch, wenn wir es häufig nicht sehen. Kein Loblied, aber doch ein großer Vorteil.

Andererseits wird verlangt, dass die AKAD diese Flexibilität ausnahmsweise - und es sind nicht mehr als Ausnahmen - keinesfalls in Anspruch nehmen kann.

Wie gesagt - Lebensrisiko. Für beide Seiten: die AKAD, dass häufiger die Hälfte der Studenten einfach nicht kommt - und den Studenten, dass höchst selten mal was ausfällt.

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Lord-Leoric, wie Du schon sagst, ist es sicherlich Auslegungswache und müsste bei absoluter Streitigkeit vor Gericht ausgetragen werden. Das möchte ja eigentlich niemand. Weder die AKAD noch die Studenten. Von daher wäre es also doch nur sinnvoll diesen Sachverhalt einmal mit der AKAD zu klären. Oder?

Erst einmal wäre interessant und wichtig zu wissen, zu welchem Zeitpunkt denn die AKAD zur Leistung verpflichtet wird. Wie Du schon sagtest, ist es gelebte Praxis, dass wir als Studenten nach einem grünen Punkt bzw. einem "angemeldet" davon ausgehen. Wie beim Kaufvertrag an der Kasse durch konkludentes Verhalten. Wenn wir dann wissen, ab welchem Zeitpunkt wir einen Anspruch auf Leistung (Seminar) haben, können wir auch feststellen, ab wann eine Leistungsstörung vorliegt, weil die dann nämlich geschuldete Leistung entweder (verschuldet oder unverschuldet) nicht möglich ist, sie verspätet oder nicht vertragsgemäß („schlecht“) erbracht wird, wobei wir den letzten Punkt wohl mal ausklammern können.

Bei verschuldeter Unmöglichkeit könnten die Studenten gem. § 275 Abs. 4 i.V.m. §§ 280, 281 BGB - unter den dort genannten Voraussetzungen - Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§§ 275 Abs. 4, 284 BGB) verlangen. Und die Unmöglichkeit liegt schon vor, wenn die Leistung weder vom Schuldner noch von einem Dritten erbracht werden kann, sprich abgesagt wird oder nicht stattfindet (Bsp. Dozent fällt aus, AKAD hat keinen Ersatz).

Interessant ist auch die Frage, ob die AKAD fahrlässig handelt (§ 276 Abs. 2 BGB), wenn sie bspw. bei Krankheit eines Dozenten kurzfristig keinen Ersatz stellen kann, da dies zu ihrem täglichen Geschäft gehört. Wer gewerbsmäßig Seminare anbietet muss sich dem Risiko von kurzfristiger Krankheit eines Dozenten bewusst sein und Vorsorge treffen. - Ich bezweifle also, dass es für uns Studenten aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen dann einfach "unser persönliches Pech ist" und damit pauschal "abgebügelt" werden kann.

Gemäß § 278 BGB hat der Schuldner (die AKAD) nicht nur eigenes Verschulden, sondern auch das Verschulden derjenigen Personen zu vertreten, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient (sog. Erfüllungsgehilfen - den Dozenten).

Im aktuellen Fall bei Facebook wurde ein Seminar eine Woche vorher abgesagt, soweit ich weiß unbegründet (wer mehr Infos hat kann sich hier ja mal melden). Für mich handelt die AKAD hier mindestens fahrlässig, weil sie bei sorgfaltspflichtigem Verhalten innerhalb einer Woche einen adäquaten Ersatz hätte finden müssen.
backno
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stwaidele hat geschrieben:[*] Wann ist „kurzfristig“? Ist der (aktuelle) Ausfall von DBA02 kurzfristig? Immerhin eine Woche im Voraus. Für diejenigen die Sparpreis & Hotdeal gebucht haben zu spät. Für andere eher nicht. Ist eine Woche kurzfristig? Ein Monat? Drei Monate? Bei Facebook hat jemand von „Monate im Voraus gebuchten“ Sparpreis-Zugtickets geschrieben. Ist das langfristige Planung oder „Zockerei“? Kann ja auch noch was privates dazwischen kommen.
Genau wegen solchen offenen Definitionen wäre hier ja mal eine Klärung wünschenswert. Ob so was Zockerei ist weiß ich auch nicht. Konzerttickets oder Urlaubsreisen buchst Du ja wahrscheinlich auch lange genug im Voraus um einen Preisvorteil zu sichern. Ich denke schon, dass man hier zwischen der Privatperson unterscheiden muss und einem Anbieter mit wirtschaftlichen Vorteilen der einer Leistung verpflichtet ist. Wenn Dein ein Jahr im Voraus gebuchtes Konzert ausfällt oder der Reiseveranstalter die Reise absagt, steht dir auch ein Schadenersatz zu. Die AKAD plant die Termine ja auch lange genug im Voraus und davon auch nur so viele wie unbedingt nötig oder wirtschaftlich sinnvoll und auch nicht an allen Standorten. Sie muss dabei natürlich eine gewisse Sorgfaltspflicht walten lassen und kann wirtschaftliche Fehlplanungen nicht zu Lasten oder auf Kosten von Studenten einfach rückgängig machen.
stwaidele hat geschrieben:[*] Ab wann buchen wir Studierende verbindlich? Im Moment gar nicht. Wenn wir von der AKAD verlangen, dass Seminare zwei (oder vier) Wochen (oder Monate) im Voraus fest sind, sind wir auch bereit unsere Flexibilität zu opfern?
Wenn wir tatsächlich im Moment unverbindlich buchen, wäre das fatal! Wie gesagt oder angedacht wären dann ja alle bisherigen mit ungenügend bewerteten Prüfungen wegen "vergessener" Abmeldung schwebend ungültig. Was sagt denn unser Prüfungsamt dazu!?
stwaidele hat geschrieben:Wäre schade, wenn hier Flexibilität für uns Studierende flöten geht.
Den Zusammenhang kann ich nicht sehen... (Meine Meinung)
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Goldmakler
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Wenn gesagt wird, dass regelmäßig Seminare ausfallen, dann würde mich interessieren Wann Wo Welche Seminare ausgefallen sind. Nicht ungefähre Angaben, hat man mal gehört etc.

Bevor ich mich bei der AKAD angemeldet habe (Juni '13) habe ich schon davon gelesen, dass Seminare einfach abgesagt werden... Bisher wurde keins meiner Seminare abgesagt und ich kenne auch niemanden, dem das passiert ist (das ist nur das, was ich selbst erlebt/mitbekommen habe).

Das Ganze mit Paragraphen auseinander zu nehmen und auf sein Recht zu bestehen kann man zwar machen, aber gerade wenn es um Krankheitsfälle und dadurch bedingte Ausfälle geht, sollte man auch über die Folgen nachdenken: Wäre man bereit z.B. 30% mehr Studiengebühren zu bezahlen, damit immer zwei Dozenteen gebucht werden? Wäre man dazu bereit, dass nur noch die Hälfte der Seminare angeboten werden? oder nur bestimmte Standorte bieten bestimmte Kurse an, damit man nur noch einen Dozenten braucht?

Bei der Fernuni Hagen gibt es eine Prüfung, die 4 Stunden dauert und mehrere Module umfasst, fällt man durch ein Modul durch, muss man die gesamte Prüfung mit allen Teilen wiederholen, nächster Termin --> nächstes Semester. Von solchen Zuständen sind wir sehr weit entfernt, zum Glück. Ohne anderen zu nahe treten zu wollen, sollte man manchmal einfach die Kirche im Dorf lassen.
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Hej,

unabhängig davon, ob man das will oder nicht: es gibt nunmal nicht 'das' Recht, sondern nur Rechtsauslegungen.

Ich meine, der Vertrag kommt erst durch das Erscheinen im Seminarraum und die Erkenntnis zustande, dass der Dozent da ist und dein Name in der Teilnehmerliste steht. Du verpflichtest dich, schön dazubleiben und mitzuarbeiten und die AKAD zur Seminardurchführung. Ein Vertrag ist nunmal der Austausch von Rechten und Pflichten. Wo ist deine Pflicht bei der vollkommen unverbindlichen Anmeldung zum Seminar (Studiengebühren etc. sind in einem anderen Vertrag geregelt)? Eben. Du hast keine. Kannst kommen, oder nicht. Es gibt also keine Verpflichtung seitens des Studenten und damit kann es auch keinen Vertrag als zweiseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft geben, und damit keine Pflichtverletzung daraus. Könnte man so sehen - oder auch nicht.

Und einen Anspruch auf das Seminar hast du laut Vertrag anhand des Studienverlaufplanes schon, aber es gibt ja verschiedene. Also vielleicht nicht auf das bestimmte. Könnte man so sehen - oder auch nicht.

Und nochmal: AFAIK muss sich niemand Krankheit zurechnen lassen (es sei denn, sie wäre fahrlässig herbeigeführt worden, wovon wir mal nicht ausgehen). Daher kann [!] es keine Fahrlässigkeit geben. Könnte man so sehen - oder auch nicht.

Selbst wenn sie fahrlässig handeln würde - was ich nicht glaube - gibt es in der Fahrlässigkeit ja verschiedene Schattierungen. Ein etwaiger - IMHO nicht durchsetzbarer Anspruch auf - Schadenersatz könnte also nur teilweise erfüllt werden. Zumal auch der Student durch nicht (kostenlos) stonierbare Buchungen fahrlässig gehandelt hat. Umso mehr, wenn der Ausfall von Seminaren das Massenphänomenen wäre [!] als das es hier dargestellt wird. Denn dann jedenfalls hat er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ja schon geradezu grob außer acht gelassen. Er hätte wissen können und müssen, dass die AKAD das Seminar absagt. Daher sind auch die entstandenen Aufwendungen durch ihn selbst zu tragen. Könnte man so sehen - oder auch nicht.

Wenn du Spaß dran und Zeit sowie Geld genug hast, bringe sowas auf den Rechtsweg. Das ist aber ziemlich albern.

Worauf ich hinauswill: das kann man wie ich es ja auch tue schön konstruieren um seine Privatmeinung zu untermauern.

Sinnvollerweise wird sich die AKAD nicht auf allgemeingültige Aussagen einlassen. So wie du auch nicht versprechen wirst, zu allen angemeldeten Seminaren zu erscheinen.
Und da wir die Wahrheit im Sinne einer richterlichen Entscheidung nie kennen lernen werden, ist das fruchtlos.

Es wäre also besser, sich individuell zu einigen. Und da stehen die Chancen besser, als der AKAD die Paragrafen um die Ohren zu werfen, was nur Fragen aufwirft und sicher kein Mitleid mit armen, mittellosen Studenten hervorruft.

Außerdem sind es seltene Einzelfälle, ganz wie Goldmakler.

Edit: bei mir ist in 3 1/2 Jahren gerade ein Seminar ausgefallen. Von etwa 40.
Zuletzt geändert von Lord-Leoric am 22.04.14 19:51, insgesamt 1-mal geändert.

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Goldmakler hat geschrieben:Wenn gesagt wird, dass regelmäßig Seminare ausfallen, dann würde mich interessieren Wann Wo Welche Seminare ausgefallen sind. Nicht ungefähre Angaben, hat man mal gehört etc.
Wenn Du danach suchst, wirst Du genügend Einträge hier oder bspw. bei Facebook in den Gruppen finden. Es bringt an dieser Stelle hier aber auch nichts, wenn wir eine Liste anlegen und Statistiken führen. Es geht einfach darum eine allgemeine Klärung von offenen Definitionen oder Regelungen mit der AKAD zu finden, damit sich alle Studenten darauf verlassen können.
Goldmakler hat geschrieben:Das Ganze mit Paragraphen auseinander zu nehmen und auf sein Recht zu bestehen kann man zwar machen, aber gerade wenn es um Krankheitsfälle und dadurch bedingte Ausfälle geht, sollte man auch über die Folgen nachdenken: Wäre man bereit z.B. 30% mehr Studiengebühren zu bezahlen, damit immer zwei Dozenteen gebucht werden? Wäre man dazu bereit, dass nur noch die Hälfte der Seminare angeboten werden? oder nur bestimmte Standorte bieten bestimmte Kurse an, damit man nur noch einen Dozenten braucht?
Sein Recht bekommt man aber leider nur durch Paragrafen und Regeln. Schlimm wird es immer, wenn Regeln fehlen oder Interpretationen offen lassen. Und dann kann es für den einen persönlich mal ganz schnell unangenehm werden weil der andere (die AKAD) einfach "stärker" ist. Krankheitsfälle sind persönlich tragisch, die AKAD ist aber keine Person sondern eine GmbH die mit uns Geld verdient. Sie trägt also auch ein wirtschaftliches Risiko und trägt Verantwortung. Sie soll auch nicht für jedes Seminar eine Doppelbelegung sicherstellen und dem "Ersatzmann" 50% Honorar für die "Bereitschaft" zahlen damit eine 30% Studiengebühren-Erhöhung begründet werden kann. Sie soll aber verantwortungsvoll und vorsorglich Planen um Schäden der wirtschaftlich schlechter gestellten Studenten sicherzustellen. Das gebietet die soziale Verantwortung einer privaten Hochschule.

Es gibt einige AKAD-Studenten die hauptsächlich Seminare vor Ort buchen und somit keine Anreise haben. Andere sind aber dazu gezwungen durch die Republik zu reisen und möglichst viele Seminare in kurzer Zeit zu besuchen und abzuschließen oder sie wohnen einfach derzeit am falschen Ort wo in der Nähe kaum oder gar keine Seminare stattfinden die zum aktuellen Studienstand passen. Daher sollten vielleicht auch die, die zur ersten Gruppe gehören und davon nicht direkt betroffen sind und dann "halt einfach mal zu Hause bleiben" wenn ein Seminar ausfällt aber trotzdem an ihre Kommilitonen denken und daran, dass sie vllt. doch auch einmal vom Süden in den Norden oder andersherum reisen müssen und vom gleichen Schicksal getroffen werden können.
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backno hat geschrieben: Krankheitsfälle sind persönlich tragisch, die AKAD ist aber keine Person sondern eine GmbH die mit uns Geld verdient. Sie trägt also auch ein wirtschaftliches Risiko und trägt Verantwortung. Sie soll auch nicht für jedes Seminar eine Doppelbelegung sicherstellen und dem "Ersatzmann" 50% Honorar für die "Bereitschaft" zahlen damit eine 30% Studiengebühren-Erhöhung begründet werden kann. Sie soll aber verantwortungsvoll und vorsorglich Planen um Schäden der wirtschaftlich schlechter gestellten Studenten sicherzustellen. Das gebietet die soziale Verantwortung einer privaten Hochschule.
Die einzige Lösung wie die AKAD Fahrlässigkeit nach deiner Argumentation verhindern könnte, wäre aber, für jedes Seminar einen Ersatzmann dazuhaben. Dass das keinen Sinn macht, sagst du selbst. Zu recht. Du hast Controlling gebucht? Schade, nur EDV-Ersatzmänner da. Das ist fahrlässig! Also mal im Ernst. Wie soll sowas aussehen. Dafür gibt es keine Lösung, die auch der AKAD unzumutbar wird.

Ich stelle mich einem Weltbild entgegen, in dem man gepampert werden muss. Den Begriff 'soziale Verantwortung eines privaten Unternehmens' so gebraucht wie oben halte ich für absoluten Humbug. Sorry. Wie gesagt, Mitschuld daran trägt auch der Student, der billig und damit nicht stornierbar bucht. Daher hat er auch den Schaden zu tragen. Finde ich.

Ich hatte viele Seminare auch in Stuttgart, Düsseldorf, München und Leipzig und bin eine Menge gefahren letztes Jahr. Alle Tickets und Buchungen, die ich getätigt habe wären kostenlos stornierbar gewesen. Wenn die Bahn, die Lufthansa, sixt, die Hotels schreiben, die Kosten der Stornierung sind so und so hoch, nehme ich das ernst und kann das Risiko für mich einschätzen. Das einer Seminarabsage ist verschwindend gering. Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, dieses Risiko der AKAD zur Last zu legen.

Tja.
Zuletzt geändert von Lord-Leoric am 22.04.14 20:11, insgesamt 1-mal geändert.

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Lord-Leoric hat geschrieben:unabhängig davon, ob man das will oder nicht: es gibt nunmal nicht 'das' Recht, sondern nur Rechtsauslegungen.
Stimmt. im Moment gibt es nur Auslegungen, weil die AKAD dazu keinen festen Standpunkt oder Regeln hat.
Lord-Leoric hat geschrieben:Ich meine, der Vertrag kommt erst durch das Erscheinen im Seminarraum und die Erkenntnis zustande, dass der Dozent da ist und dein Name in der Teilnehmerliste steht.
Wieder das Beispiel mit der "versäumten aber angemeldeten Prüfung": Kommt da dann also dein Vertrag zustande, weil du NICHT erscheinst? Ergibt für mich keinen Sinn.
Lord-Leoric hat geschrieben:Wo ist deine Pflicht bei der vollkommen unverbindlichen Anmeldung zum Seminar (Studiengebühren etc. sind in einem anderen Vertrag geregelt)? Eben. Du hast keine. Kannst kommen, oder nicht.
Wenn Du Dir Konzert- oder Kinokarten kaufst kannst Du auch fernbleiben wenn Du keine Lust mehr hast. Kommst Du allerdings, ist der Veranstalter zur Leistung verpflichtet. Es steht der AKAD ja frei "Stornogebühren" bei Nichterscheinen zu berechnen. 10 oder 20 Euro würden unsere Mitstudenten die sich nicht abmelden, Plätze unnötig blockieren und uns einen Platz vorenthalten den wir dringen brauchen könnten, vllt. auch ein wenig zur Eigenverantwortung erziehen und frühzeitig wieder Plätze freigeben. Win-Win, fände ich toll, ist aber auch nicht wirklich Gegenstand der Diskussion.
Lord-Leoric hat geschrieben:Und nochmal: AFAIK muss sich niemand Krankheit zurechnen lassen (es sei denn, sie wäre fahrlässig herbeigeführt worden, wovon wir mal nicht ausgehen). Daher kann [!] es keine Fahrlässigkeit geben. Könnte man so sehen - oder auch nicht.
Die AKAD GmbH (oder wie sie jetzt auch immer heißen mag) kann nicht krank werden und nur mit dieser hast Du einen Vertrag. Vergesst also die Krankheit als Grund. Rein rechtlich spielt das gar keine Rolle. Der Dozent ist ein Erfüllungsgehilfe der AKAD, er ist von der AKAD zu ersetzen. Persönlich tragisch aber für uns in diesem Falle hier völlig egal.
Lord-Leoric hat geschrieben:Wenn du Spaß dran und Zeit sowie Geld genug hast, bringe sowas auf den Rechtsweg. Das ist aber ziemlich albern.
Warum ist es albern sein Recht durchzusetzen? Leute, es geht doch hier um Euch! Und natürlich werde ich, sollte der Fall eintreffen, mein Recht versuchen auch auf dem Rechtsweg durchzusetzen.
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backno hat geschrieben:
Lord-Leoric hat geschrieben:Und natürlich werde ich, sollte der Fall eintreffen, mein Recht versuchen auch auf dem Rechtsweg durchzusetzen.
Das bedeutet, du bist gar nicht direkt betroffen? Wir bewegen uns hier komplett im Konjunktiv?
Ich bin dann mal weg. Wenn es konkret wird, dann schickt mir bitte 'ne Mail.
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