Wir03 vor WIR02 ? "Basiswissen" nur durch WIR02 ?

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
Benutzeravatar
lilian79
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 86
Registriert: 08.05.07 19:53

Hallo Ihr Lieben,

ich würde gerne eure Meinung hören, wie es ausschaut, WIR03 vor WIR02 zu schreiben? Ich habe schon ein paar Mal gelesen, dass das nicht möglich oder zumindest seeehr schwer ist.

Kann ich mit den Unterlagen zu WIR03 die Klausur nicht (gut genug?) bestehen? Was würdet ihr sagen? Fehlt dann einfach Basiswissen, auf das in WIR02 zwar eingegangen wurde, in WIR03 aber gar nicht mehr behandelt wird? Ich würde es ja gerne probieren, bin aber mutlos durch die vielen Postings, dass das nicht so dolle ist.. :cry:

Ist es evtl. sinnvoll, die Skripte zu WIR02 zu lesen? Das rote Buch habe ich mir bestellt..

Ganz lieben Dank für jede Meinung, Idee oder Tipp..

Lilian
Toby66
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 1353
Registriert: 07.11.05 13:51
Wohnort: Krefeld

Hallo zusammen,

im Prinzip geht WIR03 auf die Besonderheiten des Schuld- und Sachenrechts (WIR02) in Bezug auf Unternehmen ein, d.h. WIR02 ist ganz klar die Basis. Ohne Kenntnisse von WIR02 würde ich keinesfalls die Klausur WIR03 in Angriff nehmen. Das Studienmaterial WIR03 ist ohne WIR02 unzureichend als Klausurvorbereitung.

Viele Grüße
Thomas
Benutzeravatar
lilian79
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 86
Registriert: 08.05.07 19:53

Herzlichen Dank für deine sehr hilfreiche Info!

Ich finde es sehr schade, dass die AKAD hier keinen Hinweis gibt. Ich wusste es nicht und da WIR02 nicht offiziell Voraussetzung für WIR03 ist, ging ich davon aus, dass das auch in dieser Reihenfolge machbar ist.

Jetzt muss ich meinen Plan umwerfen oder mich am "Erste Mai Wochenende" den ganzen Hefte zu WIR02 annehmen, was sicherlich sehr anstrengend wird.

Allerdings ist es mir schon sehr komisch vorgekommen, dass in den Heften zu WIR03 hauptsächlich die Gesellschaftsformen näher erklärt werden. Das ist ja durchaus recht interessant, aber es hilft doch nicht wirklich die Fälle gut zu bearbeiten?! :?

Ich wünsche euch allen einen schönen ERSTEN MAI!!! :P Feiert schön...!!

LG
Lilian
paullox
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 561
Registriert: 12.11.07 08:12
Kontaktdaten:

hey wir03 studis,
ich bin jetzt etwas verunsichert.
die hefte 2-5 kauen ja jetzt die ganzen gesellschaftsformen durch...
und nun, ist der stoff darin nicht klausurrelevant? heißt das 1. Heft lernen wg. Details, und dann nur noch das rote Buch und die Fälle in den Heften 6 und 7 ? macht das sinn? für die fälle gibts ja 40 Punkte, da pfeif ich gerne auf die Details. bitte um klarheit. lg
Toby66
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 1353
Registriert: 07.11.05 13:51
Wohnort: Krefeld

Hallo zusammen,

ehrlich gesagt ist mir auch nicht ganz klar, warum WIR02 eigentlich keine Zulassungsvoraussetzung für WIR03 ist - würde auch mal gerne wissen, ob es mal jemand umgekehrt gemacht hat und wie so das Ergebnis war.

Wenn ich meine Klausur und mein Seminar (Frankfurt, Herbst 2006) heranziehe muß ich sagen: Die Gesellschaftsformen kamen nur in einem Teil der Detailfragen vor. Die Punkte habe ich aber gebraucht.

Ansonsten ist relativ viel von dem Material zu den Gesellschaftsformen nicht so elementar gewesen (aber man weiß ja nicht, welche Detailfragen kommen). Wichtig ist alles, was auf Besonderheiten bestimmter Gesellschaftsformen im Hinblick auf Schuld- und Sachenrecht eingeht. Und zu den 40 Punkten für die Komplexaufgabe(n): Ich fand die sehr schwer... und habe in der Klausur händeringend nach den passenden Paragraphen gesucht.

Viele Grüße
Thomas
Benutzeravatar
FX
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 397
Registriert: 17.10.05 12:28
Wohnort: Friedrichsdorf

Hi,

also die Gesellschaftsformen werden in den Detailfragen durchgekaut. Wir hatten bei den 5-6 Fragen jeweils ca. 3 Unterpunkte. Da kam viel dran.

In den Komplexaufgaben musst Du bestimmen können, was für eine Gesellschaft das ist. Und zwar nach den Gesetzestexten. Ist also auch alles Gesellschaftsformen aus den Heften.

Und jetzt kommt die apokalyptische Grätsche: Danach musst Du schuldrechtliche Ansprüche aus WIR02 in das HGB übertragen und belegen können.

In dem Seminar haben wir deshalb auch nur über WIR02 gesprochen.

Ich persönlich würde die Reihenfolge einhalten. !

Viel Erfolg,
FX
paullox
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 561
Registriert: 12.11.07 08:12
Kontaktdaten:

Okay.
habe bis jetzt die Hefte 1-4 durch. also lesen, Karteikarten lernen, Kontrollaufgaben...bei Wettbewerbsrecht gehe ich mal drüber hinweg :)
hab auch in den Fallheften gesehen...nur WIR02!!!!!!
ergo. allg.Leistungsstörungsrecht usw. pauken...
furchtbares Modul und massenhaft Stoff.....
lohnt es sich eher auf die Fälle im roten Buch zu konzentrieren oder/und die Fälle aus den Heften zu machen?
lg
Benutzeravatar
lilian79
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 86
Registriert: 08.05.07 19:53

..habe jetzt meinen Plan nochmal umgestellt und schreibe also erst WIR02 und direkt danach dann WIR03...dann sollte es doch hoffentlich klappen..

Also schönes WoEn!!! Jetzt mache ich erstmal einen "Gemütlichen" 8)

LG
Lilian
Gahst
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 84
Registriert: 28.03.06 14:37

Hatte in meinem Seminar Wir02 einen Kollegen sitzen, der Wir03 schon geschrieben und bestanden hatte. Der meinte auch, dass es Wir03 als einfacher empfand.

Also es scheint doch nicht unmöglich zu sein...

Auf gutes Gelingen heute in 2 Wochen...

der gahst
sunny1310
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 23
Registriert: 25.08.08 12:53
Wohnort: zw. Esslingen und Göppingen

Hallo Mitstreiter,

also, ich werde jetzt mal -entgegen hier geposteter Erfahrungen- den Versuch starten, erst WIR03 zu absolvieren, da ich Zeit verlieren würde, alles umzuschmeißen.
Ich werde alle Hefte durchlesen, danach die Klausurfälle und das rote Buch durcharbeiten und mir dann meinen Papa (Rechtsanwalt) zu Rate ziehen bezüglich Schuld- und Sachenrecht; ich hoffe, die Rechnung geht auf, mal sehen....
werde Euch berichten, wenn ich das Ergebnis haben werde.

Gruß,
sunny
Benutzeravatar
AlexR
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 575
Registriert: 07.03.05 14:22
Wohnort: Regensburg

Also ich würde auch ganz klar sagen WIR02 vor WIR03.

Kommt allerdings auf das Ziel darauf an. Das Bestehen ist sicher auch möglich, wenn man WIR03 zuerst macht. Für Leute mit Motto "4 gewinnt" also ne Option.

Für "Ehrgeizlinge" wie mich (und davon gibts hier noch mehr, die meisten outen sich nur nicht *grins*), die nur mit ner Eins vor dem Komma zufrieden sind, würde ich die Einhaltung der Reihenfolge unbedingt empfehlen. Ne Eins oder ne gute Zwei in WIR03 ohne WIR02 ist nicht realistisch!
Dipl.-Betriebswirt (FH) I Student of the Year 2013 HS Stuttgart (beste Gesamtnote)
sunny1310
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 23
Registriert: 25.08.08 12:53
Wohnort: zw. Esslingen und Göppingen

Hallo,

an alle, die vor dem gleichen Problem stehen, vor welchem ich stand:

ich habe es gewagt und ich denke auch "gewonnen".
ich bin folgendermaßen vorgegangen:
zunächst die ersten 5 Hefte durchgearbeitet, dazu mir aus diesem Forum Lernkarteien und Kurzfassungen ausgedruckt. Dann habe ich beim Online-Tutor in der VH nachgefragt, welche Themen ich mir im Speziellen aus WIR02 aneignen sollte, was auf das Thema Gewährleistungsansprüche und Leistungsstörungen hinauslief. Daher habe ich im WIR01 -Heft dies nochmals nachgelesen und aus WIR02 das Heft "Kaufvertrag".
Danach wollte ich aus WIR03 die Klausurfälle bearbeiten, war aber ziemlich frustriert, weswegen ich mir aus WIR02 die ersten ca. 30 Seiten des letzten Heftes (Lösen von Klausurfällen) aneignete.
Zu guter Letzt habe ich mir aus dem roten Buch die Fälle aus dem Handels-und Gesellschaftsrecht zu Gemüte geführt, wodurch ich gelernt habe, wie man Fälle zu lösen hat.
Für die Detailfragen bin ich die Kurzfassungen und Lernkarteien nochmals vorwärts/rückwärts (Ich HASSE auswendig lernen :x )
In der Klausur kam ein abgewandelter Fall aus dem roten Buch dran, welcher allerdings aus dem Bürgerlichen Recht stammte; und siehe da, trotz dass mir der Fall völlig unbekannt war, konnte ich ihn lösen und zwar richtig (die richtige Lösung habe ich im Dialog mit Kommilitonen und zu guter Letzt von meinem Vater (Rechtsanwalt) erhalten).
Es macht eh keinen Sinn, die Fälle und den Lösungsweg auswendig zu lernen, denn nur eine kleine Änderung des Falls führt zu einem neuen Lösungsweg.

ERGO: es ist zu machen und auch ordentlich, wenn man sich entsprechend vorbereitet. :D
Wichtig ist zu wissen, dass die Bearbeitung von Fällen im BGB beginnt, lediglich die Sonderregelungen sind dann im HGB etc. zu suchen.
Benutzeravatar
kraemi
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 25
Registriert: 14.10.04 12:41
Wohnort: Frankfurt/Main
Kontaktdaten:

Ich hab es damals auch zuerst WIR03 gemacht.. ganz einfach, weil mir der Stoff sympathischer vorkam.
Dass das ganze nicht empfohlen wird, hab ich dann erst im Seminar festgestellt.. hab aber trotzdem bestanden :D
sunny1310
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 23
Registriert: 25.08.08 12:53
Wohnort: zw. Esslingen und Göppingen

...und ich auch........also es geht!!! :)
Benutzeravatar
Löwenzahn24
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 232
Registriert: 16.10.06 16:06
Wohnort: Nähe Mainz

Also ich denke es ist einfach so: wenn man es sich leichter machen will: WIR 02 vor WIR 03. Punkt, aus, fertig.
LG
Heka
To do: ;-) nix mehr
Antworten