Hallo,
an alle, die vor dem gleichen Problem stehen, vor welchem ich stand:
ich habe es gewagt und ich denke auch "gewonnen".
ich bin folgendermaßen vorgegangen:
zunächst die ersten 5 Hefte durchgearbeitet, dazu mir aus diesem Forum Lernkarteien und Kurzfassungen ausgedruckt. Dann habe ich beim Online-Tutor in der VH nachgefragt, welche Themen ich mir im Speziellen aus WIR02 aneignen sollte, was auf das Thema Gewährleistungsansprüche und Leistungsstörungen hinauslief. Daher habe ich im WIR01 -Heft dies nochmals nachgelesen und aus WIR02 das Heft "Kaufvertrag".
Danach wollte ich aus WIR03 die Klausurfälle bearbeiten, war aber ziemlich frustriert, weswegen ich mir aus WIR02 die ersten ca. 30 Seiten des letzten Heftes (Lösen von Klausurfällen) aneignete.
Zu guter Letzt habe ich mir aus dem roten Buch die Fälle aus dem Handels-und Gesellschaftsrecht zu Gemüte geführt, wodurch ich gelernt habe, wie man Fälle zu lösen hat.
Für die Detailfragen bin ich die Kurzfassungen und Lernkarteien nochmals vorwärts/rückwärts (Ich HASSE auswendig lernen

)
In der Klausur kam ein abgewandelter Fall aus dem roten Buch dran, welcher allerdings aus dem Bürgerlichen Recht stammte; und siehe da, trotz dass mir der Fall völlig unbekannt war, konnte ich ihn lösen und zwar richtig (die richtige Lösung habe ich im Dialog mit Kommilitonen und zu guter Letzt von meinem Vater (Rechtsanwalt) erhalten).
Es macht eh keinen Sinn, die Fälle und den Lösungsweg auswendig zu lernen, denn nur eine kleine Änderung des Falls führt zu einem neuen Lösungsweg.
ERGO: es ist zu machen und auch ordentlich, wenn man sich entsprechend vorbereitet.
Wichtig ist zu wissen, dass die Bearbeitung von Fällen im BGB beginnt, lediglich die Sonderregelungen sind dann im HGB etc. zu suchen.