Ich habe heute meinen Steuerbescheid bekommen und bin etwas irritiert, ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Ausgangslage:
In 2007 wurden meine Ausgaben in Zusammenhang mit der AKAD (unter 4.000 EUR) als Werbungskosten anerkannt, da ich einen Nachweis über den beruflichen Zusammenhang liefern konnte.
Jetzt in 2008 wurden vom selben FA die Ausgaben (deutlich > 4.000 EUR) als Sonderausgaben, sprich mit der Begrenzung auf 4.000 EUR angesetzt (Den Nachweis aus dem Vorjahr habe ich erneut beigefügt).
Weiß jemand von Euch, welche Möglichkeiten bzw. Chancen ein Widerspruch hätte? Dürfen die FA den Ansatz der Ausgaben (Werbungskosten/Sonderausgaben) in den Folgejahren willkürlich ändern?

Welche Begründung kann ich noch beifügen?

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe, ich bin ziemlich ratlos..
Grüße und schöne WE!
tommes0203