Bei mir war das kein Problem.
Ich habe eine Bestätigung vom Arbeitgeber beigefügt, dass mein Studium für mein Studium wichtig ist, um meine derzeitige Stelle zu erhalten und auszubauen.
Nachdem Schreiben haben sie es dann akzeptiert. Also es lohnt sich auf alle Fälle, für sein Recht zu kämpfen. Und einen Brief zu schreiben kostet ja auch nicht die Welt.
Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Wenn der Arbeitgeber keine Bescheinigung ausstellt kann man die Kosten aber trotzdem absetzen, richtig?
Bekommt man (wenn man 4.000 EUR nachweisen kann) auch die vollen 4.000 EUR zurück? Oder nur einen Teil davon? (Bei mir ist es ein Erststudium)
Bekommt man (wenn man 4.000 EUR nachweisen kann) auch die vollen 4.000 EUR zurück? Oder nur einen Teil davon? (Bei mir ist es ein Erststudium)
Moin!
In diesem Zusammenhang noch eine andere Frage. Habt ihr die Verpflegungsaufwendungen komplett erstattet bekommen?
Bei mir meckert das Finanzamt, das diese nur in den ersten 3 Monaten bezahlt werden würden. Ich dachte das gilt nur für Veranstaltungen die durchgehend sind. Bei den einzelnen Seminaren dachte ich, wäre das anders.
Gruß
Markus
In diesem Zusammenhang noch eine andere Frage. Habt ihr die Verpflegungsaufwendungen komplett erstattet bekommen?
Bei mir meckert das Finanzamt, das diese nur in den ersten 3 Monaten bezahlt werden würden. Ich dachte das gilt nur für Veranstaltungen die durchgehend sind. Bei den einzelnen Seminaren dachte ich, wäre das anders.
Gruß
Markus
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Bei mir wurde das Erststudium als Werbungskosten anerkannt (studiere BWL und hab Ausbildung zum staatl gepr Informatiker).
Hatte eine Bescheinigung vom Arbeitgeber. Aber das wird von jedem FA anders behandelt. Im Zweifelsfall einfach probieren und damit leben wenn es nicht geht (wenn es kein Zweitstudium ist müssen die FAs das nicht anerkennen).
Ich habe im erste Jahr neben 4000 Studienkosten auch noch 2000.- Für Seminare (Fahrtkosten, Hotel usw.) abgesetzt. Bei mir hat es sich also gelohnt das es als WK anerkannt wurde.
@Huhn: Ich kann jedes Seminar einzeln absetzen!
Hatte eine Bescheinigung vom Arbeitgeber. Aber das wird von jedem FA anders behandelt. Im Zweifelsfall einfach probieren und damit leben wenn es nicht geht (wenn es kein Zweitstudium ist müssen die FAs das nicht anerkennen).
Ich habe im erste Jahr neben 4000 Studienkosten auch noch 2000.- Für Seminare (Fahrtkosten, Hotel usw.) abgesetzt. Bei mir hat es sich also gelohnt das es als WK anerkannt wurde.
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- Hawkmoon082
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Das ist einfach bescheuert, dass das jedes Finanzamt macht wie es lustig ist.. Bei mir zicken se rum wegen Werbungskosten - Einspruch, Ablehnung, Aufrechterhaltung Einspruch... Mal schauen was noch kommtMartin0815 hat geschrieben:Bei mir wurde das Erststudium als Werbungskosten anerkannt (studiere BWL und hab Ausbildung zum staatl gepr Informatiker).
Hatte eine Bescheinigung vom Arbeitgeber. Aber das wird von jedem FA anders behandelt. Im Zweifelsfall einfach probieren und damit leben wenn es nicht geht (wenn es kein Zweitstudium ist müssen die FAs das nicht anerkennen).
Ich habe im erste Jahr neben 4000 Studienkosten auch noch 2000.- Für Seminare (Fahrtkosten, Hotel usw.) abgesetzt. Bei mir hat es sich also gelohnt das es als WK anerkannt wurde.
@Huhn: Ich kann jedes Seminar einzeln absetzen!

Bei mir haben sie es auch nicht als Werbungskosten anerkannt (habe auch vorher eine Ausbildung zum staatl. gepr. Informatiker gemacht). Ich habe dann Einspruch eingelegt und eine Bestätigung vom Arbeitgeber mitgeschickt, dass ich das Studium mache um meine Arbeit weiterhin verrichten zu können. Um den Einspruch kümmert sich jetzt ein Steuerberater. Er meinte ich habe ganz gute Chancen, ansonsten könnte man noch wegen Diskriminierung klagen, da ja ein bereits Studierter das Studium als Werbungskosten abesetzten kann, aber einer mit Ausbildung nicht.
Mal schauen wie es ausgeht...
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