Hallo zusammen,
bin gerade an meiner Steuererkläung und frage mich, ob ich meine Studienkosten als Sonderausgaben oder als Werbunskosten absetzten soll. Es heißt ja das man die Kosten als Werbungskosten (sind ja nicht auf 4.000 Euro begrenzt) absetzten kann, wenn es ein Zeitstudium ist. Aber ab wann ist es ein Zweitstudium? Ich habe mal vor ein paar Jahren mal ein Semester an einer FH studiert. Bedeutet dass, das mein Studium jetzt bei der AKAD schon ein Zweitstudium ist oder noch das Erststudium und somit nur über Sonderkosten absetztbar?
Danke für euer Antwort .
Gruß
Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Das würde ich so sehen. Ich bin in der selben Situation (Informatikkaufmann) und im letzten Jahr hat das Finanzamt die Kosten problemlos als Werbungskosten anerkannt. Das liegt aber sicherlich auch im Ermessen des Sachbearbeiters.changes hat geschrieben:Also zählt meine Ausbildung (Informatikkaufmann) im Sinne der Steuer auch nicht als Erstausbildung und damit das Studium als Fortbildung(also absetztbar für Werbungskosten)?
Ich würde es an Deiner Stelle einfach als Werbungskosten ansetzen - wenn es dann nicht akzeptiert wird hast Du es zumindest versucht. Dann werden die Kosten ohnehin als Sonderausgaben angesetzt.
Hallo zusammen,
als Werbungskosten kann man das Studium ja nicht nur dann absetzen, wenn es ein Zweit-Studium ist, sondern auch, wenn es (sinngemäß) eine berufsbezogene Weiterbildung ist (den genauen Wortlaut dazu gibt's irgendwo in einerm anderen Thread, der sich mit dem Thema beschäftigt, ich finde ihn gerade nicht). Das wird man sich i.d.R. vom Arbeitgeber bestätigen lassen müssen, aber wenn es begründbar ist, würde ich es ggf. auch ohne Bestätigung des Arbeitgebers mal versuchen.
Ich vermute mal, daß viele Finanzämter hier großzügig sind, solange die Differenz nicht zu groß wird (da macht die gründliche Mühe mehr Aufwand als das ganze lohnt).
Nebenbei bemerkt ist mir ehrlich gesagt auch nicht einsichtig, warum eigentlich die Kosten für ein Erststudium nicht voll als Werbungskosten anerkannt werden können, zumal man trotz Studiengebühren bei staatlichen Hochschulen Schwierigkeiten haben wird, über die 4.000 € drüber zu kommen (d.h. wenn die Kosten für ein Erststudium auch voll anerkannt werden würden, kämen nicht gerade horrende Steuerminderungen für die öffentliche Hand zusammen). Das sind immer diese Dinge, die nicht wirklich zusammenpassen: von den Arbeitnehmern einerseits das lebenslange Lernen verlangen, andererseits aber bei den Rahmenbedingungen keine Anreize schaffen.
Viele Grüße
Thomas
als Werbungskosten kann man das Studium ja nicht nur dann absetzen, wenn es ein Zweit-Studium ist, sondern auch, wenn es (sinngemäß) eine berufsbezogene Weiterbildung ist (den genauen Wortlaut dazu gibt's irgendwo in einerm anderen Thread, der sich mit dem Thema beschäftigt, ich finde ihn gerade nicht). Das wird man sich i.d.R. vom Arbeitgeber bestätigen lassen müssen, aber wenn es begründbar ist, würde ich es ggf. auch ohne Bestätigung des Arbeitgebers mal versuchen.
Ich vermute mal, daß viele Finanzämter hier großzügig sind, solange die Differenz nicht zu groß wird (da macht die gründliche Mühe mehr Aufwand als das ganze lohnt).
Nebenbei bemerkt ist mir ehrlich gesagt auch nicht einsichtig, warum eigentlich die Kosten für ein Erststudium nicht voll als Werbungskosten anerkannt werden können, zumal man trotz Studiengebühren bei staatlichen Hochschulen Schwierigkeiten haben wird, über die 4.000 € drüber zu kommen (d.h. wenn die Kosten für ein Erststudium auch voll anerkannt werden würden, kämen nicht gerade horrende Steuerminderungen für die öffentliche Hand zusammen). Das sind immer diese Dinge, die nicht wirklich zusammenpassen: von den Arbeitnehmern einerseits das lebenslange Lernen verlangen, andererseits aber bei den Rahmenbedingungen keine Anreize schaffen.
Viele Grüße
Thomas
Kann mir jemand einen Tipp geben, in welches der Felder "Sonderausgaben" meine Kosten für das Erststudium reingeschrieben werden müssen?
Ich finde hier nur Angaben zu "Renten" etc....
Wäre ganz doll lieb, wenn mir da mal einer einen Tipp geben würde
LG
lili
Ich finde hier nur Angaben zu "Renten" etc....
Wäre ganz doll lieb, wenn mir da mal einer einen Tipp geben würde

LG

lili
Hallo zusammen,
stehe gerade vor dem gleichen Problem. Ich bin mir nicht genau sicher, unter welche Rubrik meine Studienkosten fallen. Unter Werbekosten kann ich doch nur Kosten angeben, die unmittelbar mit dem Beruf zusammenhängen. Da mein Arbeitgeber kein großes Interesse an meinem Studium hat, sehe ich das so, daß ich die Studiumskosten, dann da nicht absetzen kann.....
Zählt ein Studium eigentlich als Werbekosten/Fortbildungskosten? Oder sind hier nur berufliche Weiterbildungen gemeint??
Desweiteren möchte ich nicht nur die Kosten für die Studiengebühren sondern auch Arbeitsmittel, Büroeinrichtung (die ich mir Anschaffen musste), usw. geltend machen. Komme dann auf einen Betrag, der wesentlich höher als die 4000 Euro liegt.
Welche Möglichkeiten habe ich dennoch, die gesamten Ausgaben zumindest Teilweise über die Werbungskosten zurück zu bekommen?
Bitte um Tips!
Gruß Sven
stehe gerade vor dem gleichen Problem. Ich bin mir nicht genau sicher, unter welche Rubrik meine Studienkosten fallen. Unter Werbekosten kann ich doch nur Kosten angeben, die unmittelbar mit dem Beruf zusammenhängen. Da mein Arbeitgeber kein großes Interesse an meinem Studium hat, sehe ich das so, daß ich die Studiumskosten, dann da nicht absetzen kann.....
Zählt ein Studium eigentlich als Werbekosten/Fortbildungskosten? Oder sind hier nur berufliche Weiterbildungen gemeint??
Desweiteren möchte ich nicht nur die Kosten für die Studiengebühren sondern auch Arbeitsmittel, Büroeinrichtung (die ich mir Anschaffen musste), usw. geltend machen. Komme dann auf einen Betrag, der wesentlich höher als die 4000 Euro liegt.
Welche Möglichkeiten habe ich dennoch, die gesamten Ausgaben zumindest Teilweise über die Werbungskosten zurück zu bekommen?
Bitte um Tips!
Gruß Sven
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Hi an alle,
ich hab das schon mal gepostet - bitte beachten (Tipp von einem guten Freund, der Steuerberater ist):
Oft ist auch über 4.000 EUR hinaus bis max. ca. 4.900 EUR das Ansetzen als Sonderausgaben vorteilhafter, denn
(ich mache die Beispielrechnungen mal mit Studienkosten von insg. 4.300 EUR):
- bei Werbungskosten gibt es die sog. Werbungskostenpauschale von 920 EUR - die fällt weg, wenn man dort höhere Beträge mit Belegen nachweist
(z.B. 4.300 EUR Werbungskosten statt 4.000 SA + 920 WK-pauschale = 4.920 EUR)
- das gilt natürlich nur, wenn man nicht sowieso schon über der WK-Pauschale liegt
(z.B. bei durch Belegen nachgewiesenen WK von 1.000 EUR, dann ist es natürlich günstiger 1.000+4.300=5.300 WK anzusetzen als 1.000 WK+4.000 Sonderausgaben = 5.000)
Fazit: wenn ich sonst keine Werbungskosten habe, ist Angabe als Sonderausgaben bis ca. 4.900 EUR sogar günstiger als über Werbungskosten - dann kann ich zwar nur 4.000 EUR als Sonderausgaben absetzen, behalte aber die WK-Pauschale von 920 EUR und setze insgesamt 4.920 EUR ab. Hoffe, das ist jetzt gut erklärt.
Hat bei mir funktioniert - ich habe es in meinem Steuerprogramm auch mal mit den beiden alternativen Ansätzen versucht u. tatsächl. kam bei meinen ca. 4.300 EUR Kosten über Sonderausgaben eine höhere Erstattung raus. Zusätzliche Vorteile:
1) man muss sich nicht mit dem FA streiten, ob es nun wirklich Werbungskosten sind, denn die Sonderausgaben werden ohne Diskussion anerkannt
2) da man nur 4.000 EUR der Studienkosten angibt, kann man oft viele der kleinen Belege weglassen (Fahrscheine etc.) -> spart Zeit
Gruß, Sibylle
ich hab das schon mal gepostet - bitte beachten (Tipp von einem guten Freund, der Steuerberater ist):
Oft ist auch über 4.000 EUR hinaus bis max. ca. 4.900 EUR das Ansetzen als Sonderausgaben vorteilhafter, denn
(ich mache die Beispielrechnungen mal mit Studienkosten von insg. 4.300 EUR):
- bei Werbungskosten gibt es die sog. Werbungskostenpauschale von 920 EUR - die fällt weg, wenn man dort höhere Beträge mit Belegen nachweist
(z.B. 4.300 EUR Werbungskosten statt 4.000 SA + 920 WK-pauschale = 4.920 EUR)
- das gilt natürlich nur, wenn man nicht sowieso schon über der WK-Pauschale liegt
(z.B. bei durch Belegen nachgewiesenen WK von 1.000 EUR, dann ist es natürlich günstiger 1.000+4.300=5.300 WK anzusetzen als 1.000 WK+4.000 Sonderausgaben = 5.000)
Fazit: wenn ich sonst keine Werbungskosten habe, ist Angabe als Sonderausgaben bis ca. 4.900 EUR sogar günstiger als über Werbungskosten - dann kann ich zwar nur 4.000 EUR als Sonderausgaben absetzen, behalte aber die WK-Pauschale von 920 EUR und setze insgesamt 4.920 EUR ab. Hoffe, das ist jetzt gut erklärt.
Hat bei mir funktioniert - ich habe es in meinem Steuerprogramm auch mal mit den beiden alternativen Ansätzen versucht u. tatsächl. kam bei meinen ca. 4.300 EUR Kosten über Sonderausgaben eine höhere Erstattung raus. Zusätzliche Vorteile:
1) man muss sich nicht mit dem FA streiten, ob es nun wirklich Werbungskosten sind, denn die Sonderausgaben werden ohne Diskussion anerkannt
2) da man nur 4.000 EUR der Studienkosten angibt, kann man oft viele der kleinen Belege weglassen (Fahrscheine etc.) -> spart Zeit
Gruß, Sibylle
Hallo,
hier mal ein Erfahrungsbericht. Ich habe meine Studienkosten dieses Jahr zum ersten mal als Werbekosten abgesetzt, weil es sich bei mir zum ersten mal gerechnet hat. Ich habe mir von meinem Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen, dass das Studium für meine berufliche Entwicklung sehr förderlich sein kann. Zuerst wurden die Studienkosten nicht als Werbungskosten anerkannt, mit folgendem Hinweis:
Hat funktioniert! Heute kam der geänderte Steuerbescheid.
hier mal ein Erfahrungsbericht. Ich habe meine Studienkosten dieses Jahr zum ersten mal als Werbekosten abgesetzt, weil es sich bei mir zum ersten mal gerechnet hat. Ich habe mir von meinem Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen, dass das Studium für meine berufliche Entwicklung sehr förderlich sein kann. Zuerst wurden die Studienkosten nicht als Werbungskosten anerkannt, mit folgendem Hinweis:
Darauf hin habe ich Einspruch eingelegt und das Abschlusszeugnis meiner Erstausbildung mitgeschickt (kein Studium!).Die geltend gemachten Aufwendungen für eine weitere Ausbildung (ein Zweitstudium) konnten nicht als Werbungskosten anerkannt werden, weil der Abschluss einer Erstausbildung (eines Erststudiums) nicht nachgewiesen wurde. Die Aufwendungen konnten daher nur als Sonderausgaben bis zu 4000 EUR berücksichtigt werden.
Hat funktioniert! Heute kam der geänderte Steuerbescheid.
Viele Grüße
setfire
setfire
Ich habe auch das Problem, dass meine Studienkosten nicht als Werbungskosten im Steuerbescheid anerkannt wurden. Ich habe eine Ausbildung als Informatiker und studiere jetzt (Erststudium) Wirtschaftsinformatik. Gegen den Bescheid habe ich dann Einspruch erhoben, mit der Begründung, dass es sich bei dem Studium meiner Ansicht nach um eine Fortbildung handelt, da das Studium auch im Informatikbereich ist und ich es mache um meinen Arbeitsplatz zu sichern und mein Wissen zu erweitern. Ich habe dann auch das Zeugnis meiner Ausbildung mitgeschickt. Daraufhin bekam ich als Antwort, dass ein Erststudium grundsätzlich nicht als Werbungskosten abgesetzt werden kann, auch wenn sich die von der Fachschule vermittelte Bildung und das Studium auf ein ähnliches Wissensgebiet beziehen.
Kann mir jemand sagen wie die Erfolgsaussichten sind, wenn man sich deswegen noch weiterhin mit dem Finanzamt rumstreitet? Scheinbar wird das ja von den Finanzämtern verschieden behandelt. Zieht das dann weitere Kosten mit sich?
Danke schon mal und schönen Sonntag
Martin
Kann mir jemand sagen wie die Erfolgsaussichten sind, wenn man sich deswegen noch weiterhin mit dem Finanzamt rumstreitet? Scheinbar wird das ja von den Finanzämtern verschieden behandelt. Zieht das dann weitere Kosten mit sich?
Danke schon mal und schönen Sonntag
Martin