Staatl. gepr. Übersetzerin duch AKAD oder doch durch die IHK

Englisch, Französisch...
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Sanne

Hallo zusammen,

ich habe gerade eure Beiträge gelesen und verzweifele langsam aber sicher :cry: ... Vielleicht hat jemand auch eine Hilfestellung oder Anregung für mich, das wäre schön...
Ich bin jetzt 36 Jahre alt und habe bisher über die Jahre verteilt die Ausbildungen Verkäuferin, Einzelhandelskauffrau und Fremdsprachenkorrespondentin (Englisch und Französisch) absolviert (jeweils mit Abschluss vor der IHK). Gearbeitet habe ich in verschiedenen Bereichen: Bei Bund und Land z.B. u.a. als Fremdsprachenassistentin und Institutssekretärin im Bereich Anglistik und Amerikanistik. Seit ein paar Jahren bin ich jetzt in der freien Wirtschaft tätig (Industrie), auch dort habe ich verschiedene Abteilungen wie Marketing, Kommunikation, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung durchlaufen. Da ja die Zeiten nun mal nicht besser werden, auch bei uns immer mehr Wert auf die englische Sprache gelegt wird, ich diese immer sehr sehr gerne mochte und ich - nur für den Fall der Fälle - in der Lage sein möchte, einen Job zu machen, der nicht ortsabhängig ist (ich wohne nämlich jwd...), mache ich mir derzeit sehr viele Gedanken über die Ausbildung zur Übersetzerin. Stand anfangs für mich fest, daß ich bei AKAD lernen möchte, weil ich "es richtig machen wollte", zweifele ich jetzt schon wieder, ob nicht auch die "Geprüfte Übersetzerin" mit Abschluss bei der IHK ausreicht. Wenn ich höre, wie viele Leute auf ein Diplom bestehen, frage ich mich, ob es überhaupt Sinn macht, sich 2 Jahre mit Leib und Seele auf die Prüfung beim Kultusministerium vorzubereiten. Natürlich weiss man vorher nie, was einen erwartet, und etwas zu tun ist in jedem Falle besser, als nichts zu tun und abzuwarten, das ist schon klar. Die Prüfung bei der IHK habe ich schon vor einigen Jahren gemacht, und den schriftlichen Teil habe ich auch - meines Erachtens - wirklich klasse bestanden, aber leider habe ich bei der mündl. Prüfung gepatzt und diese nicht wiederholt (Jugendfehler :oops: ), sonst hätte ich diese "Sorgen" jetzt vielleicht gar nicht. Gott sei Dank habe ich - noch - eine feste Anstellung; die Weiterbildung soll mich in dieser Position sichern und mir ggf. ein weiteres Standbein sein. Für mich vorstellen oder wünschen könnte ich mir, ausser Übersetzen allg. natürlich, z.B. eine Tätigkeit an einer geeigneten Schule, Bücher übersetzen (auch, wenn man damit nicht reich wird, das ist mehr so ein Traum... :oops: ) und ggf. Übersetzungen im technischen Bereich (da dürfte ich dann auch wohl mit wohlwollender Zustimmung meines Arbeitgebers rechnen, der sich im übrigen auch sehr freut, daß ich eine Weiterbildung in dieser Hinsicht plane). Aber je mehr ich versuche, mich zu informieren, um mich richtig zu entscheiden, um so verunsicherter werde ich.
Ihr seid doch alle schon sehr viel weiter, hat jemand den ein oder anderen Tip für mich, der mir helfen könnte?
Ich wäre dafür wirklich sehr dankbar...

Ganz liebe Grüße
Sanne
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Reinold Skrabal
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Hallo Sanne,

auf Grund Ihrer bisherigen Ausbildung und beruflichen Vita rate ich Ihnen, zunächst mal – gewissermaßen testhalber – die IHK-Übersetzerprüfung zu absolvieren, die Sie, falls es beim ersten Anlauf nicht klappen sollte, zweimal wiederholen können. Sie hätten dann schon mal einen Schein in der Tasche (was ungemein beruhigend wirkt), obwohl dieser Abschluss im Ansehen und Schwierigkeitsgrad niveaumäßig unter dem staatl. gepr. bzw. diplomierten Übersetzer liegt.

Sei’s drum, Sie können sich nach intensiver Vorbereitung im Selbststudium bei der IHK anmelden und die so wichtige Prüfungserfahrung sammeln, das zählt momentan mehr als jedes Statusproblem! Bei positivem Ausgang, an dem bei Ihrer Vorbildung und Berufserfahrung nicht zu zweifeln ist, können Sie dann später immer noch die staatl. Prüfung wagen oder sogar die akademische Fachübersetzerprüfung mit zwei Fachgebieten – in beiden Fällen als e x t e r n e Kandidatin (wenn Sie nicht gerade in Bayern wohnen, denn dort wird die IHK-Übersetzerprüfung als Vorbereitung zur Staatsprüfung nicht anerkannt!). Finanziell wäre das günstig, denn das kostet Sie nur zweimal die Prüfungsgebühr.

Sollte das Selbststudium nicht Ihr Fall sein und Sie das betreute Lernen bevorzugen, dann wäre der Weg über das Akad-Fernstudium empfehlenswert, das aber gewisse finanzielle Opfer fordert.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie mich gerne anrufen.

Viele Grüße
Reinold Skrabal
Sanne

Hallo Herr Skrabal,
erst einmal vielen Dank für Ihre schnellen und informativen Tips sowie die Einschätzung Ihrerseits! Das tut in jedem Fall erst einmal gut. Noch mal zur Nachfrage: Habe ich das jetzt richtig verstanden, daß mit einer IHK-Prüfung (für die man sich allerdings nicht mehr im Selbststudium vorbereiten kann; es ist, soweit ich weiss, ab 01.01.2006 u.a. Pflicht, eine vorbereitende Schule zu besuchen; auch die Prüfungen selber haben sich in ihrer Zusammensetzung und noch weiter im Schwierigkeitsgrad geändert) man im Nachhinein sowohl die staatl. Prüfung als auch die akademische Fachübersetzerprüfung ablegen kann, also, daß die IHK-Prüfung darauf sozusagen angerechnet wird (ich wohne in NRW)? Bei der akademischen Übersetzerprüfung liegt nämlich genau der Hase begraben: Ich habe kein Abitur und der staatl. gepr. Übersetzer schien mir dem Diplomübersetzer am nächsten zu kommen.
Können Sie mir vielleicht auch etwas über die inhaltlichen Unterschiede der Prüfungen "staatl. gepr." und "IHK-geprüft" verraten? Und darf man als "IHK-geprüft" z.B. auch eine Lehrtätigkeit annehmen? Ich hatte damals das Gefühl (nach dem bestandenen schriftlichen Teil bei der IHK), und es war wahrscheinlich auch so, im Englischen topfit zu sein, aber ich hatte auch den Eindruck, als fehlte mir Hintergrundwissen. Die Ausbildung bei AKAD ist doppelt so lang und mehr als doppelt so teuer; wie äussert sich das hinsichtlich der Tiefe der Ausbildung? Mein Arbeitgeber übernimmt bei bestandener Prüfung einen grossen Teil der Kosten, also mache ich mir darüber erst einmal noch keine Gedanken; diese gehen - in Bezug auf die AKAD-Weiterbildung - erst einmal in andere Richtungen. Den Einstufungstest bei AKAD habe ich übrigens bereits bestanden...

Viele Grüße,
Sanne
Sanne

Ach so, das habe ich noch vergessen:oops: ...
Kann die staatl. Prüfung nicht oder nicht zweimal wiederholt werden, wenn man durchfällt?
Lieben Gruß
Sanne
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Reinold Skrabal
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Hallo Sanne,

Ihr Hinweis, dass ab 1.1.06 der Besuch einer vorbereitenden Schule für die Ü-Ausbildung Pflicht sei, überrascht mich sehr, denn diese „Vorschrift“ (den Rahmenstoffplan für Übersetzer habe ich leider noch nicht erhalten) steht in krassem Widerspruch zur Verordnung vom 18.5.04 auf Grund § 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004, Teil I, Nr. 25, wonach „der Erwerb gehobener Kenntnisse auch durch praktische Tätigkeit nachgewiesen werden kann (§ 3)“ und „die Zulassung auch dann erfolgen kann, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht werden kann, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.“

Es ist richtig, dass sich die Prüfungsanforderungen im Schwierigkeitsgrad geändert und eventuell sogar dem Niveau der staatl. Prüfungsämter angenähert haben (vorbehaltlich der Einsicht in entsprechende Mustertexte!) , aber hinsichtlich der in der VO angegebenen 9 Handlungsbereiche (VWL, BWL, Recht, Bank- und Finanzwesen etc.), von denen jeweils zwei prüfungsrelevant sein sollen, herrscht Unklarheit, weil die tatsächlich geprüften Handlungsbereiche in dem (sehr dürftig gestalteten) Zeugnis gar nicht explizit erwähnt werden, während sie im staatl. Prüfungszeugnis ausdrücklich bescheinigt werden („vertiefte sprachliche und fachliche Kenntnisse wurden im Fachgebiet (z.B. Recht) nachgewiesen“).

Die staatl. Prüfung verlangt ein sehr breites, gehobenes Grundwissen in verschiedenen – auch aktuellen – Bereichen (die Akad bereitet darauf vertieft vor, auch in Präsenzseminaren), insbesondere in Landeskunde, während die IHK-Prüfung laut obiger VO „wirtschaftsorientiert“ ist.

Ob das Niveau der IHK-Prüfung ohne zusätzliche pädagogische Fachausbildung für eine Lehrtätigkeit ausreicht, wage ich zu bezweifeln (vielleicht für „einfache“ Lehrtätigkeiten, aber keinesfalls für Hochschulen und Fachakademien).

Das Ansehen der staatl. Ü-Prüfung liegt eindeutig über demjenigen der IHK-Prüfung!
Die Dauer der mündl. IHK-Prüfung beträgt 50 Minuten, beim staatl. Prüfungsamt 75 Minuten. Das Prüfungszeugnis wird im letzteren Fall vom Kultusministerium ausgestellt!
Die staatl. Prüfung kann nur einmal wiederholt werden.

Nach bestandener IHK-Übersetzerprüfung können Sie sich bei der Weiterbildungsakademie an der Staatl. Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen zur externen (!) akademischen Fachübersetzerprüfung (mit zwei Fachrichtungen) melden (Abitur ist nicht erforderlich). Das betreffende Zeugnis wird vom Prorektor der Hochschule unterzeichnet und mit dem Siegel der Hochschule versehen (Abschlussgrad: „Gepr. Fachübersetzerin <Englisch> Hochschulakademie“). Wer sich nach bestandener staatl. Übersetzerprüfung der Prüfung unterzieht und zusätzlich über eine kaufmännische, technische oder sonstige Höherbildung (z.B. Betriebswirt, Fachkaufmann, M.A. etc.) verfügt, kann den Abschlussgrad „Hochschulgeprüfter Fachübersetzer HfWU“ (= Hochschule für Wirtschaft und Umwelt) erwerben. Diese Prüfungsarten wurden in enger Zusammenarbeit mit der Vizepräsidentin des BDÜ und der Vorsitzenden des Fachverbandes VVU konzipiert.

Die ersten Prüflinge treten im Februar 2006 an. Auch diese Prüfungen können nur einmal wiederholt werden. Eine Teilnehmerin (aus Hessen) unterzieht sich der akademischen Wirtschaftskorrespondentenprüfung in ital. Sprache; diese Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Viele Grüße
Reinold Skrabal
Sanne

Hallo Herr Skrabal,

noch einmal herzlichen Dank an Sie! Zu der IHK-Prüfung nochmal: "Soweit ich weiss", wie ich gesagt habe. Mir wurde mitgeteilt, daß bisher, bevor man die Übersetzer-Prüfung bei der IHK abgelegen konnte, das eine oder andere Kriterium ausreichte (insg. glaube ich 3), aber daß, wer nach dem 01.01.2006 anfängt, alle Kriterien erfüllen muss. Dazu würde u.a. z.B. auch der vorbereitende Besuch an einer entsprechenden Schule zählen.
So oder so - einfach ist das alles wirklich nicht... Ich meine, die richtige Entscheidung zu treffen. Ich werde versuchen, für mich nach bestem Wissen und Gewissen das Richtige zu tun; das ist das Beste, was ich machen kann. Ihre reichhaltige Erfahrung und Ihre Informationen werden mir dabei ganz sicher einen grossen Schritt weiterhelfen. Vielen Dank noch einmal an Sie und wenn was ist, darf ich ja bestimmt noch mal melden, oder...?

Viele Grüße,
Sanne
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Reinold Skrabal
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Hallo Sanne,

könnten Sie mir bitte mitteilen, von wem die Info stammt, dass für die IHK-Übersetzerprüfung ab 1.1.06 der vorbereitende Besuch einer Schule (also Präsenzunterricht) erforderlich ist?

Der DIHK zeigt sich erstaunt und bittet um Bekanntgabe dieser Kammer, die diese Nachricht verbreitet. Zur Zeit wird nämlich vom DIHK der diesbezügliche Rahmenstoffplan erstellt und bei dieser Gelegenheit könnte man eine Berichtigung einbringen.

Vielen Dank im Voraus. Für Infos stehe ich Ihnen auch weiterhin gern zur Verfügung.

Gruß
Reinold Skrabal
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