Ein Dreizeiler KANN natürlich ausreichen, und meisstens ist das wirklich nur eine Formalität. Aber auch nicht generell und an jeder FH, wenn Du alles über einen Kamm scherst und nur 80% Lösungen anstrebst hilft das der Deutschen Wirtschaft auch nicht weiter.
dazu ein Auszug von irgendsoner FH:
Ergibt die Auswertung der Note der Fachprüfung das Ergebnis “Nicht bestanden”, so wird der/die Studierende exmatrikuliert. Er/Sie kann allerdings dieser Exmatrikulation widersprechen und beim Studien - Prüfungsausschuss des Studiengangs (SPA) einen sog. Härtefallantrag stellen, in dem er/sie darlegt, welche besonderen, von ihm/ihr nicht zu vertretenden Gründe zum Nichtbestehen der Wiederholungsprüfungen geführt haben (ein Härteantrag kann nicht damit begründet werden, dass der/die Studierende krank war bzw. zur Finanzierung des Studiums arbeiten muss) . Wird dieser Härtefallantrag vom SPA genehmigt, hat der/die Studierende die Möglichkeit, alle nicht bestandenen Prüfungsleistungen der Fachprüfung, für die der Härtefall genehmigt wurde, ein zweites Mal zu wiederholen. Führen auch diese zweiten Wiederholungen zu einer Note der Fachprüfung mit dem Prädikat “Nicht bestanden”, wird der/die Studierende unwiderruflich exmatrikuliert. Es gibt keine dritten Wiederholungen.
Der/die Studierende wird bei Vorliegen eines Härtefalls vom Prüfungsamt angeschrieben und kann dann einen Härteantrag (Formular liegt bei) stellen, der i.d.R. spätestens zum Ende der 1. Vorlesungswoche einzureichen ist. Der SPA entscheidet über die vorliegenden Härteanträge i.d.R. in der 2. Vorlesungswoche. Der/die Studierende wird über die Entscheidung schriftlich informiert und kann bei Ablehnung hierauf wieder Einspruch beim Rektor einlegen.