Detail:
Hol/Bring/Schickschulden erläutern und Erfüllungsort nennen
Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft erklären
Garantie vs. Gewährleistung
Sonderregelungen beim Verbrauchsgüterkauf
Abgeleiteter/orignärer Erwerb, Voll/Mit/Teilbesitz erklären
Welche Arten von ungerechtfertigter Bereicherung gibt es? (neue Frage, habe ich noch nie vorher gesehen...)
Ansprüche aus §812 (ungerechtfertige Bereicherung)
Eine Frage fehlt - ist mir gerade entfallen... war aber nichts Neues, sondern schon öfter gepostet.
Komplex 1 (hab ich nicht genommen):
a) Würstchenstand, aber mit einer neuen Abwandlung zusätzlich!
b) für mich neuer Fall: irgendwas mit Neuwagen...
c) für mich neuer Fall: Ansprüche aus Eigentum, war so ähnlich wie Fall 26 aus dem roten Buch (Druckereilärm)
Komplex 2:
a) Fall mit dem RA, der Drucker kauft und dieser auf dem Weg zerstört wird. Kaufpreisanspruch? Ja, da Kauf in Unternehmereigenschaft. Abwandlung: Studentin kauft Drucker. Hier kein Kaufpreisanspruch, da Verbrauchsgüterkauf.
b) Bild wird verkauft, Gutachten sagt aus: "... m.E. (meines Erachtens nach) gemalt von Maler M..." Später stellt sich heraus, dass das Bild doch von einem anderen Maler stammt. Kein Rücktritt möglich, da das Bild die vereinbarte Beschaffenheit hatte. "M.E. nach" bedeutet, dass der Käufer vor Abgabe der Willenserklärung wußte, dass das Bild auch von jemand anderes gemalt sein könnte. Also kein Sachmangel!
c) Hier schon mehrfach gepostet: Fall Auto-Kauf mit Eigentumsvorbehalt, Käufer verkauft weiter an gutgläubigen D. Herausgabeanspruch? Nein, da gutgläubiger Erwerb nach §932.
Die Fälle der Komplexaufgaben wurden im Seminar alle angesprochen, so dass jeder eigentlich etwas dazu sagen konnte, wenn man hingehört hat

Das Seminar war bei RA Schneider, der auch die Klausuren stellt! So waren wir gut vorbereitet und die Klausur fair und machbar. Auch zeitlich...
Viel Erfolg allen Nachfolgenden...