WIR02 / 18.09.10 / Pinneberg

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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erdnuckelchen
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Hier die heutigen Klausurfragen:

Detail:
Hol/Bring/Schickschulden erläutern und Erfüllungsort nennen
Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft erklären
Garantie vs. Gewährleistung
Sonderregelungen beim Verbrauchsgüterkauf
Abgeleiteter/orignärer Erwerb, Voll/Mit/Teilbesitz erklären
Welche Arten von ungerechtfertigter Bereicherung gibt es? (neue Frage, habe ich noch nie vorher gesehen...)
Ansprüche aus §812 (ungerechtfertige Bereicherung)

Eine Frage fehlt - ist mir gerade entfallen... war aber nichts Neues, sondern schon öfter gepostet.

Komplex 1 (hab ich nicht genommen):
a) Würstchenstand, aber mit einer neuen Abwandlung zusätzlich!
b) für mich neuer Fall: irgendwas mit Neuwagen...
c) für mich neuer Fall: Ansprüche aus Eigentum, war so ähnlich wie Fall 26 aus dem roten Buch (Druckereilärm)

Komplex 2:
a) Fall mit dem RA, der Drucker kauft und dieser auf dem Weg zerstört wird. Kaufpreisanspruch? Ja, da Kauf in Unternehmereigenschaft. Abwandlung: Studentin kauft Drucker. Hier kein Kaufpreisanspruch, da Verbrauchsgüterkauf.
b) Bild wird verkauft, Gutachten sagt aus: "... m.E. (meines Erachtens nach) gemalt von Maler M..." Später stellt sich heraus, dass das Bild doch von einem anderen Maler stammt. Kein Rücktritt möglich, da das Bild die vereinbarte Beschaffenheit hatte. "M.E. nach" bedeutet, dass der Käufer vor Abgabe der Willenserklärung wußte, dass das Bild auch von jemand anderes gemalt sein könnte. Also kein Sachmangel!
c) Hier schon mehrfach gepostet: Fall Auto-Kauf mit Eigentumsvorbehalt, Käufer verkauft weiter an gutgläubigen D. Herausgabeanspruch? Nein, da gutgläubiger Erwerb nach §932.

Die Fälle der Komplexaufgaben wurden im Seminar alle angesprochen, so dass jeder eigentlich etwas dazu sagen konnte, wenn man hingehört hat :mrgreen:

Das Seminar war bei RA Schneider, der auch die Klausuren stellt! So waren wir gut vorbereitet und die Klausur fair und machbar. Auch zeitlich...

Viel Erfolg allen Nachfolgenden...
„Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben - aber es hat nur ganz genau so viel Sinn, als wir selber ihm zu geben imstande sind.“ (Hermann Hesse)

Diplom-Kauffrau (Kolloquium 06.12.2013 PI)
Denner
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hey danke für die Zusammenfassung,

ich überleg gerade, ob ich mich demnächst an WIR02 ran setze: terminlich würde ich allerdings max. 2 Wochen Vorbereitung haben. Abgesehen davon lese ich grundsätzlich kaum die Skripte (das dauert zu lang und verunsichert mich eher:-)) - sondern mache immer nur die Kontrollfragen und Musterklausuren etc. denkst du 2 Wochen - rechnen und recherchieren nach der Arbeit reicht aus?

gruß
Denner
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erdnuckelchen
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Also, ehrlich gesagt - Nein! :(

Hier wirst du um die Skripte nicht herum kommen, denn die Detailfragen lassen sich eigentlich grundsätzlich nur damit beantworten (Definitionen etc.).

Rechnen ist hier nicht angesagt :wink: , sondern Arbeit mit den Gesetzen! Da sollte man sich schon ausreichend Zeit für nehmen und da reicht meiner Meinung nach die Vorbereitung in 2 Wochen für Skripte lesen (!), Theoriefragen draufbekommen und Falllösungen nicht aus.
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Diplom-Kauffrau (Kolloquium 06.12.2013 PI)
Basti
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hallo ...,

ich habe am samstag auch die WIR02 Klausur geschrieben

ich habe bei der aufgabe mit dem gemälde das m.E. überlesen wahrscheinlich wegen der aufregung und daher ist mein ergebnis kpl. anders.

"Sache mangelhaft gem. §434; Käufer kann Rechte geltend machen, da Mangel durch Verkäufer arglistig verschwiegen §442 Abs1; Anfechtung wg. Irrtum §119 bzw wg. Täuschung §123; Verantwortlichkeit des Schuldners §276; §459
Ergebnis:
Anspruch auf Widerruf der WE gem. §355 Abs1 "

Gibt es gnadenpunkte oder ist die aufgabe komplett falsch und es gibt keine punkte dann kann ich mich gleich für den nächsten versuch anmelden.


LG

Basti
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erdnuckelchen
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Ehrlichgesagt - ich hab keine Ahnung!

Bei uns war es nur so, dass wir diesen Fall im Seminar durchgesprochen haben und auf das "m.E. nach" ganz besonders hingewiesen wurde! Da war man in der Klausur schon sensibilisiert :mrgreen:

Eigentlich glaube ich nicht, dass du dafür nun gar keine Punkte bekommst - das wäre ja auch nicht ganz fair...
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erdnuckelchen
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Die Noten sind da! :D
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