Achtung jetzt wird es kompliziert.
Ich habe im September 2008 geerbt.
Werte gingen im Nachlassverzeichnis an das Amtsgericht. Dann kam ein Streit über das Erbe, der sich über ein Jahr hinzog. Ich konnte somit die Steuerklärung nicht abschließen. Mein Steuerberater meinte: macht nix....ich mach schon das es passt. Haha.....
Letzte Woche kam Post vom Amt. Der Steuerbescheid war gekommen. Inhalt: "bezahlen Sie bis xx.xx. 24000,- €" Soweit so gut. Ich dachte noch, ist ja billiger als erwartet. Zwei Tage später kam Post vom Steuerberater: "anbei der Bescheid, erwarteter Betrag 54000,-€". Man hörte meinen Aufschlag bis in den Nachbarort.
Heute ein Telefonat mit dem Steuerberater um folgendes zu klären:
- im Steuerbescheid steht: Grundlage ist das Erbrecht ab 01.01.2009. Kann ja nicht sein, der Todesfall ist 2008 gewesen.
- Werte wurde einfach aus dem Nachlassregister entnommen ohne weitere Prüfung der Immobilienwerte. D.H. eine Wohnung die ich mit 55000 geschätz hatte ist lt. Gutachten 75000 wert. Das Haus, das ich selbst bewohne, ist nach Einheitswert 1914 40000 wert, nicht die von mir angesetzten 120000 (Steuerrecht 2008 Einheitswert - Steuerrecht 2009 Marktwert) zudem steht das Haus unter Denkmalschutz und ist somit steuerlich noch besser gestellt.
Jetzt die Frage, Antworten bitte nach Möglichkeit, mit $ und Gesetzbuch.
Wenn ich 24000 zahle, ist dann alles in Butter? Diese Schätzung hat ja das Amt selbst gemacht, nicht ich. Könnte dann trotz allem noch eine Nachzahlung folgen, oder eine Nachprüfung?
(Mal ehrlich, die vom FA haben keine Ahnung was da ausgerechnet wurde. Ich bin nicht blutsverwandt ergo: 33% Steuersatz. Die haben mich mit 11% veranschlagt. )
Für Fragen, die zur weiteren Aufklärung dienen bin ich offen. Alles verworren und vor allem kompliziert
