WIR 03 Komplex TV Gerät mit Eigentumsvorb.

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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roseskin
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Hallo miteinander,

ich bin soeben in der Vorbereitung für die Klausur in WIR 03. Die nachfolgend genannte Frage bereitet mit Verständnis Probleme. Vielleicht könnt Ihr mir auf die Sprünge helfen.

Es wurden Geräte unter Eigentumsvorbehalt von C an V geliefert. Als V nicht bezahlt macht C den Eigentumsvorbehalt zum 01.04. geltend. Danach kommt ein Kunde und kauft gegen bar ein Gerät, was noch bei V im Laden steht. Er kennt den Eigentumsvorbehalt, weiß aber nicht, dass dieser geltend gemacht worden war. Kann C vom Kunden K die Herausgabe verlangen?
Vielen lieben Dank schon mal...
Roseskin
DerFernstudent
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gehst Du eigentlich jede einzelne Frage hier durch? ;)
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roseskin
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Hallo,
nein, das mache ich nicht. Ich denke, dass hilft allen aber trotzdem lieben dank.
Roseskin
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