Seite 1 von 1

STL01 am 01.02.2014

Verfasst: 10.02.14 15:37
von akare
Hallo Zusammen,

wer hat am STL01 am 01.02.2014 und kann sagen, was gefragt wurde ?

Vielen Dank
Gruß
akare :D

Re: STL01 am 01.02.2014

Verfasst: 05.03.14 15:35
von sonja89
Hi akare,

leider kann ich mich absolut nicht mehr an die Fragen erinnern.
Werd wahrscheinlich Einsicht nehmen müssen und die Fragen hier dann posten 8O

Hat jemand schon seine Note vom 01.02.2014?
Würde mich über Feedback freuen.

VG
Sonja

Re: STL01 am 01.02.2014

Verfasst: 09.03.14 16:48
von akare
Hallo Sonja,

vielen Dank für die Info. Ich hoffe, dass Du trotzdem bestanden hast :-), trotz Klausureinsicht

Gruß
Akare

Re: STL01 am 01.02.2014

Verfasst: 10.03.14 12:36
von Christina1986
Noten sind online!

Re: STL01 am 01.02.2014

Verfasst: 28.03.14 20:38
von alegun
In München am 28.03.14 kamen dran:
Detail:
-Steuergläbiger + bsp
-Bsp zu Einkunftsarten und diese dann benennen (zB Es liegen Einkünfte aus Vermietung und Verp. vor)
- Wer ist Einkommenssteuerpflichtig ( §1 Estg)
- kleine Lohnsteuerrechnung mit Jahresgehalt abzüglich Werbungskosten
- wann ist ein Steuerbescheid vor Rechtsbehelfsfrist und nach Rechtsbehelfsfrist zu ändern;
(Ich hatte beim zweiten geschrieben Rücknahme rechtswidrige Verwaltungsakt nach §130 Abs 2 Nr3 AO "wenn ihn der Begünstigte durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren" und als Beispiel Uli Hoeneß genannt :twisted: ,
- noch so ähnliche Fragen glaube ich, aber nicht mehr als 5 Aufgaben

Komplex1
- Gewerbesteuer und Umsatzsteuer ?
Gewerbesteuerberechnung - > Rechenweg etc

Komplex 2
Körperschaft und EST
- Grundgerüst der EST Berechnung (Dieses Schema mit zu versteuerndes Einkommen, etc)
- Steuerlast von "Herrn Huber berechnen" (nichtselbständige Arbeit, und hat Sonderausgaben wie Rente, etc) anhand der Gesetze
- Beschränkte und unbeschränkte KST
- Die Huber GMBH anhand KST den Gewinn nach steuerrecht "korriegieren", wie aus einer Musteraufgabe (Aufsichtratvergütung, Spenden, etc)
- Noch so etwas in dem Sinne

// Ich fande die Punkteverteilung doch ziemlich großzügig und es waren eigentlich keine "hinterhältigen" Fragen oder ähnliches, wie der Korrektor jedoch meine Arbeit bewertet kann ich
leider nicht wissen; hoffe dass es reicht.
// Sonst denke ich, wer bereits aus BFG02, WIR02, WIR03 mit Gesetzestexten zu tun hatte, hat dadurch eine gute Übung; Die Paragrafen sind immer die Grundlage jeder sauberen Arbeit;
Die Detailfragen kann man doch gut lernen, und die Komplexaufgaben haben als größte Schwierigkeit, die Grundschemas/ Grundgerüste perfekt zu beherrschen; Ohne diese Grundgerüste ist es eher ziemlich trostlos bei den Komplex viele Punkte zu holen; Mit Schema ist es aber dann ziemlich machbar;

Ps: Viel Spaß und hoffentlich bringt es was für die nächste Steuererklärung

Re: STL01 am 01.02.2014

Verfasst: 28.03.14 21:59
von Essa
Hallo,

alegun, jetzt bin ich gerade total verwirrt. Ich habe heute auch STL01 ins MUC geschrieben und habe irgendwie die Detailaufgaben etwas anders im Kopf?

- Fälle von a-f: Bennen Sie die Steuerart - also z.B. A tankt sein Auto = Energie und Umsatzsteuer
- Änderung von Steuerbescheiden nach der Rechtsbehelfsfrist (das führst du ja auch auf)
- Einteilung nach dem Steuergläubiger (hast du auch)
- Steuerpflicht nach dem § 1 EStG (Fall mit Freu Meyer und ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Frankreich, die nur einige Monate in Deutschland wohnt aber überwiegend in Frankreichm, Doppelbesteuerung)
- Fall zur Lohnsteuer? Daran kann ich mich gar nicht erinnern 8O - ich habe nur 1.1-1.4 im Gedächtnis...

Auf der Seite zwei ging es bei mir direkt weiter mit USt und GewSt...

VG

Re: STL01 am 01.02.2014

Verfasst: 11.04.14 09:37
von alegun
Ja, das kommt doch dann in etwas sohin; vlt war diese "LST" ja auch in meiner Komplex, weiss ich auch nicht mehr so richtig :-)

Re: STL01 am 01.02.2014

Verfasst: 18.04.14 16:23
von Essa
online! und total happy mit der Note :D