WIR 03 am 30.11.13 in FfM

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Lenia
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Beiträge: 10
Registriert: 30.08.11 19:37

Hallo zusammen,

anbei die Klausurfragen der WIR 03 Prüfung am 30.11.13 in FfM:

Detail:
1) Formkaufmann definieren und 5 Bsp. geben
2) Unternehmen definieren und Bsp. für öffentliche und private Unternehemnsträger geben
3) Pflichten, die sich aus der Buchführungspflicht ergeben, benennnen und Bsp. für Anlagevermögen und Umlaufvermögen geben
4) Entlastung des Vorstandes erklären und Aktien nach Art der Übertragung benennen

Komplex:
1) V übereinet M sein Lebensmittelgeschäft.
1.1) Muss M für Altschulden haften?
1.2) Auch wenn er Bürobedarf darin vertreibt?
1.3) Muss V für Altschulden haften?

2) D übergibt V Kopierer zum Verkauf für 500 €. D verkauft Kopierer selbst für 750 € und sagt V, dass er nicht mehr Kopierer verkaufen soll und er ihn zurück will am 18.01. Am 19.01. verkauft V Kopierer an K. Kann D von K Herausgabe des Kopierers verlangen?

3) oHG, Darlehen bei Hausbank und bei Gesellschafter C.
3.1) Von wem kann Bank Rückzahlung des Darl. verlangen?
3.2) Von wem kann C Rückzahlung verlangen?

Die zweite Komplex weiß ich nicht mehr, außer dass die eine Aufgabe mit der Studentin dran kam.

Es war richtig viel - bin nicht fertig geworden - und die Detailfragen hatten es auch in sich. Ich hatte leider andere Details gelernt :-(

Naja, ich hoffe es reicht zum Bestehen.

Für alle, die es noch vor sich haben, VIEL GLÜCK!!!

Beste Grüße

Lenia
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