Hallo zusammen,
ich habe ne kurze Frage zum Literaturverzeichnis in wissenschaftl. Arbeiten.
Müssen Gesetzestexte wie bspw. BGB, UStG etc. in das Literaturverzeichnis aufgenommen werden oder können sie als bekannt vorausgesetzt werden?
Würde mich über eure Einschätzung freuen..
Gruß
teemo
Literaturverzeichnis
Also ich wär nicht auf die Idee gekommen, Gesetzestexte nicht zu zitieren. Es geht ja bei Gesetzestexten m. E. nicht darum, ob sie bekannt sind, sondern v. a. um die Wissenschaftlichkeit der Arbeit, die du anhand dieser Quellen (auch) nachweist. Und da sind v. a. aktuelle Quellen von Gesetzestexten wichtig denke ich.
VG, Jens