STL - Frage zu Mieteinnahmen mit Optionsrecht (UStG)
Verfasst: 08.12.12 22:14
Hallo,
vielleich kann mir einer von euche diese Frage beantworten.
Ein Unternehmer machen nach $ 9 UStG von seinem Optionsrecht Gebrauch. Er vermietet seine mehrstöckige Wohnung an mehrere Parteien.
Wenn im 1. OG. nun ein Physiotherapeut / Makler wohnt, frage ich mich nun ob der Umsatz hier steuerbar ist? Weil steuerbar ist nach $ 9 Abs. 1 UStG der Umsatz (durch Vermietung und Verpachtung) nur wenn dieser "an einen anderen Unternehmer für dessern Unternehmen ausgeführt wird." Gehört nun auch der Physiotherapeut oder ein Makler zu den Unternehmern nach §2 Abs. 1 UStG? Oder ist der Umsatz von Mieteinahmen vom 1. OG nicht steuerbar, da ein Physitherapeut oder Makler Einnahmen aus selbständige Arbeit beziehen (§18 ABs. 1 Nr. EStG).
Über einen Tipp wäre ich echt dankbar.
vielleich kann mir einer von euche diese Frage beantworten.
Ein Unternehmer machen nach $ 9 UStG von seinem Optionsrecht Gebrauch. Er vermietet seine mehrstöckige Wohnung an mehrere Parteien.
Wenn im 1. OG. nun ein Physiotherapeut / Makler wohnt, frage ich mich nun ob der Umsatz hier steuerbar ist? Weil steuerbar ist nach $ 9 Abs. 1 UStG der Umsatz (durch Vermietung und Verpachtung) nur wenn dieser "an einen anderen Unternehmer für dessern Unternehmen ausgeführt wird." Gehört nun auch der Physiotherapeut oder ein Makler zu den Unternehmern nach §2 Abs. 1 UStG? Oder ist der Umsatz von Mieteinahmen vom 1. OG nicht steuerbar, da ein Physitherapeut oder Makler Einnahmen aus selbständige Arbeit beziehen (§18 ABs. 1 Nr. EStG).
Über einen Tipp wäre ich echt dankbar.