Fragen zur Steuer

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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CrazyChick20
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Liebe Mitstudenten,

vielleicht könnt ihr mir bei folgenden Fragen weiterhelfen:

1. Welche Steuerarten werden hier berührt: Die Sanus-AG aus Darmstadt verkauft Medikamente gegen Erkältungen an den Apotheker Herbert Heiler.

Meiner Meinung nach werden GewSt, USt und KSt berührt. In der Lösung, die hier irgendwo im Forum herumschwirrt, wird aber noch die ESt angegeben. Ist das korrekt? Wieso wird hier denn die ESt berührt???

2. Besteht hier eine Gewerbesteuerpflicht: Die Rechtsanwalts-GbR Clever & Clever betreibt ihr Unternehmen in Cloppenburg. Der Gewinn betrug 150.000 Euro.

Laut der Lösung besteht hier keine Gewerbesteuerpflicht. Warum???

3. Der Rechtsanwalt Justus Juran aus Rechtenstein betankt seinen ausschließlich betrieblich genutzten PKW. Er bezahlt an der Tankstelle 50 Euro. Welche Steuerarten fallen an?

USt, Mineralölsteuer - und was noch? Laut der Lösung wieder ESt, das verstehe ich gar nicht. Eine Tankstelle ist doch eher eine GmbH oder so, dann müsste es doch Gewerbe- oder Körperschaftsteuer sein?!

4. Der Rentner Anton Alt bewohnt in Altenburg ein Einfamilienhaus auf einem 500qm großen Grundstück. Welche Steuerarten fallen an?

Laut Lösung Grundsteuer - aber hier geht's doch nicht um einen Kauf oder Besitz... Ich würde sagen, hier fallen erstmal gar keine Steuern an...

Es wäre toll, wenn Ihr mir helfen könntet!
Vielen Dank!

Susanne
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Juppididu
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Hallo,
zwar habe ich nun nicht die genauen Fragestellungen, aber ich versuche es einmal.

1) Der Apotheker ist kein Unternehmer iSd. KStG, oder?!

2) Anwälte sind Freiberufler, und damit nicht GewSt-pflichtig, selbst wenn Sie im Rahmen einer GbG tätig sind. Es darf nur keiner der Partner auch nur ein Handschlag machen der nicht unter die Freiberuflertätigkeit fällt. Sonst sind nämlich alle Einnahmen der GbR GewSt-pflichtig.

3) EIne Tankstelle ist aber nicht gezwungernermaßen eine GmbH. Oder steht das in der Aufgabe?

4) Wird nicht erwähnt das er zur Miete wohnt, geht man erst einmal davon aus, dass ein Einfamilienhaus im Eigentum des betreffenden Bewohners liegt. Somit jrl. Grundsteuer.
Zielgerade: Kolloquium!
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JanHus
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...vielleicht noch als Ergänzung (wenn auch nicht fachlich):

Ich würde in diesen Aufgabentyp nicht zu viel Energie und Zeit hinein stecken. Das habe ich zwar auch
gemacht aber auch wenn diese Art von Fragen relativ häufig (oder sogar immer?) abgefragt werden, dann nur
im Bereich Detailaufgaben mit 5 bzw. 6 Punkten - Teilpunkte gibt es hier außerdem auch.
Soll heißen: die Klausur bzw. die 40 Pkt. gewinnen kann man hier nicht - wohl aber verlieren, wenn man hier
fit ist, dafür aber die durchaus variierenden und anspruchsvolleren Komplexfragen nicht lösen kann!
Start: 15.02.2010

Grundstudium: over and done
Hauptstudium: over and done

noch 0 von 50 bis zum Diplom...Yeah!!! Es ist vorbei :D

Ende: 14.06.2013 Diplom-Kaufmann (FH)
CrazyChick20
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Vielen lieben Dank für Eure Antworten! Ihr habt mir beide sehr geholfen!
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