Hallo zusammen,
kann mir jemand erklären, welche Voraussetzungen von der Berufstätigkeit erfüllt sein müssen, um den Projektbericht zu schreiben?
Zur Info: ich studiere IBC im 7. Semester und habe die letzten 5 Jahre Vollzeit gearbeitet. Im September letzten Jahres trat ich eine neue Stelle an. Gestern eröffnete mir mein Arbeitgeber, dass es nicht sicher sei, ob sie mich nach der Probezeit die Ende Februar abläuft, übernehmen werden.
Ich würde diese neue Situation gerne als Chance nutzen, um mich für 2-3 Monate auf das Studium zu konzentrieren.
Frage: kann ich meine bisherige Berufstätigkeit anrechnen lassen, wenn ich den Projektbericht schreibe oder MUSS ich nach Einreichen des Themas (was ich noch nicht getan habe) bis zu Abgabe des Berichtes dann noch 45 Präsenztage vorweisen?
Danke im Voraus!!
Gruß
kiwi
Berufstätigkeit und Projektbericht
Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher, aber muss man nicht nachweisen, dass man innerhalb eines Kalenderjahres vor Beginn des Projektberichts 45 Tage gearbeitet hat? Les dir das doch mal in der Prüfungsordnung durch - rein vom Sinn her müsste man ja die 45 Tage abgeleistet haben, bevor man den Projektbericht anfängt
Gruß,
MAX
ich bin mir nicht ganz sicher, aber muss man nicht nachweisen, dass man innerhalb eines Kalenderjahres vor Beginn des Projektberichts 45 Tage gearbeitet hat? Les dir das doch mal in der Prüfungsordnung durch - rein vom Sinn her müsste man ja die 45 Tage abgeleistet haben, bevor man den Projektbericht anfängt

Gruß,
MAX
Hi MAX,
So 100% kann ich das der SPO nicht entnehmen, ob man vorher seine Arbeitszeit geleistet haben muss:
§ 4 Projektmodul
(1) In das Studium der Bachelor-Studiengänge ist ein Projektmodul mit folgenden
Bestandteilen integriert:
a) einer Praxisphase, in der die Studierenden ein Projekt oder eine andere anspruchsvolle Schwerpunktaufgabe mit einem starken praktischen Anwendungsbezug aus dem Problembereich des Studienganges bearbeiten,
b) einem Projektbericht, der Thema, Ziel, Ablauf und Ergebnisse des Projekts bzw. der Schwerpunktaufgabe nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten im Umfang von ca. 25 Seiten beschreibt und auswertet.
(2) Für die Praxisphase ist eine Berufspraxis im Umfang von mindestens 35 Präsenztagen, nachzuweisen. Alternativ kann eine aktuelle Festanstellung
nachgewiesen werden.
Zudem ist in der VH beim Modul BAPRO ein Dokument hinterlegt in dem steht
Geben Sie bitte zusammen mit dem Projektbericht den Nachweis über Ihre berufspraktischeTätigkeit der letzten neun Wochen (mindestens 45 Präsenztage) in Vollzeit ab.
Da hier allein schon in der Anzahl der Tage Widersprüche sind, weiß ich nicht so ganz, an welche Infos ich mich halten soll.
Gruß
kiwi
So 100% kann ich das der SPO nicht entnehmen, ob man vorher seine Arbeitszeit geleistet haben muss:
§ 4 Projektmodul
(1) In das Studium der Bachelor-Studiengänge ist ein Projektmodul mit folgenden
Bestandteilen integriert:
a) einer Praxisphase, in der die Studierenden ein Projekt oder eine andere anspruchsvolle Schwerpunktaufgabe mit einem starken praktischen Anwendungsbezug aus dem Problembereich des Studienganges bearbeiten,
b) einem Projektbericht, der Thema, Ziel, Ablauf und Ergebnisse des Projekts bzw. der Schwerpunktaufgabe nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten im Umfang von ca. 25 Seiten beschreibt und auswertet.
(2) Für die Praxisphase ist eine Berufspraxis im Umfang von mindestens 35 Präsenztagen, nachzuweisen. Alternativ kann eine aktuelle Festanstellung
nachgewiesen werden.
Zudem ist in der VH beim Modul BAPRO ein Dokument hinterlegt in dem steht
Geben Sie bitte zusammen mit dem Projektbericht den Nachweis über Ihre berufspraktischeTätigkeit der letzten neun Wochen (mindestens 45 Präsenztage) in Vollzeit ab.
Da hier allein schon in der Anzahl der Tage Widersprüche sind, weiß ich nicht so ganz, an welche Infos ich mich halten soll.
Gruß
kiwi
Hm, das ist in der Tat blöd. Vor allem bringt es die AKAD wieder nicht fertig, in ihren Dokuementen eine einheitliche Aussage zu treffen... Aus den Aussagen an sich wird man auch nicht schlau - das vom IBC-Projektmodul liest sich ja fast so, als müsste man direkt zum Zeitpunkt des Schreibens festangestellt sein.
Wenn ich von meinem Unternehmen allerdings eine Bescheinigung über die Festanstellung kriege, dann steht da immer sowas drin wie " Herr XY war im letzten Jahr / Kalenderjahr bei uns im Unternehmen angestellt". Wenn das bei dir auch so wäre, dann wär ja eigentlich alles gut.
Gruß,
MAX
Wenn ich von meinem Unternehmen allerdings eine Bescheinigung über die Festanstellung kriege, dann steht da immer sowas drin wie " Herr XY war im letzten Jahr / Kalenderjahr bei uns im Unternehmen angestellt". Wenn das bei dir auch so wäre, dann wär ja eigentlich alles gut.
Gruß,
MAX
Hi!
Da ich Teilzeit arbeite und zwischenzeitlich noch einmal Arbeitszeit reduziert habe, habe ich damals beim Prüfungsamt nachgefragt.
Ich glaube mit Beginn des 5. Semesters (ungefähr..) beginnt die Frist zu Laufen, ab der die Präsenztage eingebracht werden müssen. Unabhängig davon, wann Du mit dem Bericht beginnst.
Und die Frist endet mit Abgabe des Projektberichts. D.h. solltest Du ab dem Zeitpunkt, ab dem Du zu Hause bist, bereits die Präsenztage erbracht haben, sollte alles ok sein.
Die Einzelheiten habe ich mir leider nicht gemerkt oder aufgeschrieben.... für mich war damals nur wichtig, dass ich durch die Reduzierung der AZ in kein Problem laufe.
Da ich durch die reduzierte Arbeitszeit natürlich länger brauche, um die 35 Präsenztage einzubringen. Gäbe es ein engeres Zeitfenster, hätten ja alle Mütter, die Teilzeit arbeiten ein Problem... und da gibt es einige.
Frag am besten mal nach.
Ich habe es mir leider nicht schriftlich geben lassen. Damals hatte ich gerade richtig Streß und das ist dabei unter den Tisch gefallen. Das ärgert mich jetzt (Ende 4. Semester)
, daher ich werde auf jeden Fall nochmal exakt nachfragen. Ich kann Dir dann davon berichten.
LG
Nicola
Da ich Teilzeit arbeite und zwischenzeitlich noch einmal Arbeitszeit reduziert habe, habe ich damals beim Prüfungsamt nachgefragt.
Ich glaube mit Beginn des 5. Semesters (ungefähr..) beginnt die Frist zu Laufen, ab der die Präsenztage eingebracht werden müssen. Unabhängig davon, wann Du mit dem Bericht beginnst.
Und die Frist endet mit Abgabe des Projektberichts. D.h. solltest Du ab dem Zeitpunkt, ab dem Du zu Hause bist, bereits die Präsenztage erbracht haben, sollte alles ok sein.
Die Einzelheiten habe ich mir leider nicht gemerkt oder aufgeschrieben.... für mich war damals nur wichtig, dass ich durch die Reduzierung der AZ in kein Problem laufe.
Da ich durch die reduzierte Arbeitszeit natürlich länger brauche, um die 35 Präsenztage einzubringen. Gäbe es ein engeres Zeitfenster, hätten ja alle Mütter, die Teilzeit arbeiten ein Problem... und da gibt es einige.
Frag am besten mal nach.
Ich habe es mir leider nicht schriftlich geben lassen. Damals hatte ich gerade richtig Streß und das ist dabei unter den Tisch gefallen. Das ärgert mich jetzt (Ende 4. Semester)

LG
Nicola
Zuletzt geändert von Nicola am 22.01.12 16:25, insgesamt 1-mal geändert.
So, laut Aussage aus Pinneberg ist es in Ordnung, wenn man generell Beruftsätigkeit während des Studiums vorweisen kann; das muss nicht zwangsläufig erst ab Semester X geschehen.
Ich kann allerdings keine Gewähr für diese Aussage übernehmen, daher kann ich wie Nicola nur empfehlen, sich das im Einzelfall schriftlich geben zu lassen und immer bei der jeweiligen Hochschule anzufragen.
Ich kann allerdings keine Gewähr für diese Aussage übernehmen, daher kann ich wie Nicola nur empfehlen, sich das im Einzelfall schriftlich geben zu lassen und immer bei der jeweiligen Hochschule anzufragen.
Hi,
ich habe heute gerade eine ähnliche Frage an die Betreuung gestellt für BWL auf Diplom. Leider fiel die Antwort nicht ganz so zu zu meiner Zufriedenheit aus
Die Präsenztage für die Anrechnung der Praxisphase beginnt ab dem bestandenem Grundsstudium und umfasst 95 Präsenztage in VZ (also ca. 3 Monate bei einem 8 Stunden Tag) wer in Teilzeit arbietet muss diese Zeit entsprechend ausdehnen. Rückläufige Anrechnungen sind nicht möglich (bspw. wenn man bereits mehrere Jahre im gleichen Unternehmen tätig ist und sich erst vor kurzem die Arbeitszeit verringert hat). Ich stell mir allerdings die Frage, wie das junge Mütter machen sollen die den Großteil Ihres Studiums in der Elternzeit durchführen.... - die Frage habe ich allerding nicht gestellt.
LG
LiT_pi
ich habe heute gerade eine ähnliche Frage an die Betreuung gestellt für BWL auf Diplom. Leider fiel die Antwort nicht ganz so zu zu meiner Zufriedenheit aus

Die Präsenztage für die Anrechnung der Praxisphase beginnt ab dem bestandenem Grundsstudium und umfasst 95 Präsenztage in VZ (also ca. 3 Monate bei einem 8 Stunden Tag) wer in Teilzeit arbietet muss diese Zeit entsprechend ausdehnen. Rückläufige Anrechnungen sind nicht möglich (bspw. wenn man bereits mehrere Jahre im gleichen Unternehmen tätig ist und sich erst vor kurzem die Arbeitszeit verringert hat). Ich stell mir allerdings die Frage, wie das junge Mütter machen sollen die den Großteil Ihres Studiums in der Elternzeit durchführen.... - die Frage habe ich allerding nicht gestellt.
LG
LiT_pi
eingeschrieben als Dipl.-Kauffrau
Die AKAD hat Werbung hat in ihrer Hochglanzbroschüre gemacht, dass man Mütter in Elternzeit beim Fernstudium unterstützt. Dass eine Mutter in Elternzeit 30€ Windelpauschale weniger im Monat bezahlen muss, sowie -jetzt kommts!- die Teilzeit in Elternzeit wie Vollzeit furs Praxissemester berücksichtigt wird.
- Die Windelpauschale habe ich als Vater in Elternteilzeit bekommen, nachdem ich die Ablehnung der Betreuung nicht akzeptiert habe (es würde nicht für Bestandskunden zählen, weil Marketingmassnahme für Neukunden) und direkt bei Frau Kunrath "höflich" nachgefragt habe
- Die Zusage Anrechnung von Teilzeit in Elternzeit als Vollzeit habe ich als Vater auch bekommen, nach ein paar Mails mit dem Prüfungsamt in Pinneberg
- Die Windelpauschale habe ich als Vater in Elternteilzeit bekommen, nachdem ich die Ablehnung der Betreuung nicht akzeptiert habe (es würde nicht für Bestandskunden zählen, weil Marketingmassnahme für Neukunden) und direkt bei Frau Kunrath "höflich" nachgefragt habe
- Die Zusage Anrechnung von Teilzeit in Elternzeit als Vollzeit habe ich als Vater auch bekommen, nach ein paar Mails mit dem Prüfungsamt in Pinneberg
- Schanecke
- Forums-Scout
- Beiträge: 345
- Registriert: 24.09.06 18:49
- Wohnort: Ehingen am schönen Hesselberg
Was heißt nicht für Bestandskunden, Modemann99? In welchem Semester bist du? Ich habe in der ganzen Zeit überhaupt keine Vorteile, sondern nur Nachteile durch meine Elternzeit - auch wegen der Zahlungen - gehabt und die AKAD hat es nicht interessiert, ob ich in Elternzeit bin oder nicht. Da wurde nichts angerechnet und aus Stuttgart habe ich sogar die Aussage bekommen, dass Elternzeit überhaupt nicht anrechenbar ist. Kannst du mir vielleicht nen Link schicken, wo das genau steht auf der AKAD-Seite? Mich betrifft das nämlich jetzt ab (mit Mutterschutz gerechnet) ab 25.06. nochmal und ich habe ehrlicherweise keine Lust, nochmal ein paar Semester ranzuhängen, nur weil meine Elternzeit nicht anerkannt wird. Denn immerhin besteht ja ein Beschäftigungsverhältnis in Elternzeit. Ich bin ja keine Hausfrau, es ruht ja lediglich das Beschäftigungsverhältnis. Das habe ich sogar so vom Arbeitsamt schriftlich, nur eben die AKAD hatte das in meiner letzten Elternzeit nicht anerkannt. 

Wenn du etwas ändern willst
-fang erst mal bei dir selbst an!
-fang erst mal bei dir selbst an!
Jetzt sollen die beiden Regelungen auch für Bestandskunden gelten. Es spielt keine Rolle in welchen Semester.
Nachdem ich das hier gelesen habe, bin ich aktiv geworden und daher bekomme ich meine Teilzeit während Elternzeit als Vollzeit angerechnet:
Von Hochschulseite konnte man ihr zudem bei der Anrechnung ihrer Berufstätigkeit vor der Elternzeit als Praxisanteil im Studium entgegenkommen. “Das war für mich eine große Erleichterung“, erinnert sich XXX,XXX, „denn neben Studium und zwei kleinen Kindern noch zu arbeiten, hätte mich an meine Belastungsgrenzen gebracht.“
Entnommen aus:
https://www.akad.de/ueber-akad/presse/p ... ert-nicht/
Nachdem ich das hier gelesen habe, bin ich aktiv geworden und daher bekomme ich meine Teilzeit während Elternzeit als Vollzeit angerechnet:
Von Hochschulseite konnte man ihr zudem bei der Anrechnung ihrer Berufstätigkeit vor der Elternzeit als Praxisanteil im Studium entgegenkommen. “Das war für mich eine große Erleichterung“, erinnert sich XXX,XXX, „denn neben Studium und zwei kleinen Kindern noch zu arbeiten, hätte mich an meine Belastungsgrenzen gebracht.“
Entnommen aus:
https://www.akad.de/ueber-akad/presse/p ... ert-nicht/
- Schanecke
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- Registriert: 24.09.06 18:49
- Wohnort: Ehingen am schönen Hesselberg
Wie ich es mir dachte: Elternzeit direkt wird nicht akzeptiert, sondern dann entsprechend Teilzeit während der Elternzeit (was für mich persönlich keinen Sinn macht, da überhaupt keine Teilzeit möglich ist) und bei der Dame wird die Zeit vor der Elternzeit anerkannt. Geht bei mir ebenfalls nicht, da ich vorher ein Ingenieurstudium absolviert habe, daher kann da nichts angerechnet werden. Was mir auch aufgefallen ist, die Dame ist in Pinneberg immatrikuliert. Da gilt auch ein anderes Hochschulgesetz wie in Stuttgart. Einzig die Windelpauschale ist dann wohl interessant für mich und ich werd wohl in den saueren Apfel beißen müssen und die Studienzeit entsprechend verlängern.
Wenn du etwas ändern willst
-fang erst mal bei dir selbst an!
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