Anspruchsgrundlagen WIR02

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Madmatze
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Registriert: 11.08.09 23:08

Hallo Kollegen,

mich verunsichert etwas bei der Bearbeitung des Moduls WIR02. Wenn ich die Lerneinheiten durchnehme, sowie die letzte Lerneinheit mit den Fällen und das mit dem roten Buch vergleiche, treten markante Unterschieder zu Tage.

In den Lerneinheiten sind die Anspruchsgrundlagen recht begrenzt, meistern 433 oder die 280er Reihe. Im roten Buch kommen Anspruchsgrundlagen von Pontius bis Pilatus dran.

An was soll ich mich da am besten orientieren. Derzeit schwimme ich einfach irgendwie..... hat jemand eine gute Vorgehensweise ? :( 8O
Ich hab jetzt noch 3 Wochen bis zur Klausur Zeit, davon 1 Woche Urlaub für das Modul geplant.


MFG MADMATZE
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