Situation: Wenn ich einen Vertrag mit einem Partner eingehe, ist dieser über das Zivielrcht des BGB geregelt. Wie ist es aber wenn ich den Vertrag mit einer öffentlichen Stelle eingehe, die bestimmte Voraussetzungen fordert? Sind dann beide Partner trotzdem an das Privatrecht gebunden oder gillt für die Partner das öffentliche Recht, da er z.B. eine Behörde ist?
Frage lautet: ist das Gesetz für den Zugang zu einer FH öffentlich oder Privatrechtlich?
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