Frage stehe auf dem Schlauch
Verfasst: 05.02.11 13:29
Ein Sachverhalt, der anscheinend in den BornhofenBücher anders erscheint:
Ein Blumenhändler oder Unternehmer, der ein Mietshaus hat in dem er selber eine Wohnung hat, renoviert etwas. Zum Beispiel eine neue Fassade.
Kann dort ein Vorsteuerabzug erfolgen für den Bereich, den er selber bewohnt ? Laut der Musteraufgabe in der Klausur mit Frau Blume anscheinend nicht.
Aber in den BornhofenBücher kann er Vorsteuer geltend machen.
Habe ich was übersehen ? Natürlich besteht die Frage nur, wenn er nach §9 optiert.
Kann er dort nun für den Bereich der eigenen Wohnung bei Ausgaben Vorsteuer absetzen ?????
Ich danke euch
MADMATZE
Ein Blumenhändler oder Unternehmer, der ein Mietshaus hat in dem er selber eine Wohnung hat, renoviert etwas. Zum Beispiel eine neue Fassade.
Kann dort ein Vorsteuerabzug erfolgen für den Bereich, den er selber bewohnt ? Laut der Musteraufgabe in der Klausur mit Frau Blume anscheinend nicht.
Aber in den BornhofenBücher kann er Vorsteuer geltend machen.
Habe ich was übersehen ? Natürlich besteht die Frage nur, wenn er nach §9 optiert.
Kann er dort nun für den Bereich der eigenen Wohnung bei Ausgaben Vorsteuer absetzen ?????
Ich danke euch
MADMATZE