Steuerlehre am 12.02.2011 in Leipzig

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
Madmatze
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Sooo wer ist von euch beim Termin dabei ???
Man man man....heftiges Thema. Hab mir die Woche vorher Urlaub genommen. hab alle Hefte durch und fleißig in den Gesetzen geschrieben.

Aber viele Fälle im Komplexbereich gibt es hier ja leider auch nicht, also die, die aktuell sind. Mir ist aufgefallen, dass bei jeder kleinen Begründung ein Paragraph kommen muss.....das wir sicher eng mit der Zeit.

Ansonsten steht ja auch viel in den Gesetzen und Richtlinien drinn, nur eben finden :-(

MFG MADMATZE
qwertz
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Madmatze hat geschrieben:Sooo wer ist von euch beim Termin dabei ???
Man man man....heftiges Thema. Hab mir die Woche vorher Urlaub genommen. hab alle Hefte durch und fleißig in den Gesetzen geschrieben.

Aber viele Fälle im Komplexbereich gibt es hier ja leider auch nicht, also die, die aktuell sind. Mir ist aufgefallen, dass bei jeder kleinen Begründung ein Paragraph kommen muss.....das wir sicher eng mit der Zeit.

Ansonsten steht ja auch viel in den Gesetzen und Richtlinien drinn, nur eben finden :-(

MFG MADMATZE
Alles eine Sache der Übung. Du hast genug Zeit während der Klausur! Am Besten machst die Komplex von Bornhofen als Übung und dann klappts auch!
STL01 ist nicht so schwer wie sein Ruf, wirst sicher danach auch feststellen.
Toby66
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Madmatze hat geschrieben:hab alle Hefte durch und fleißig in den Gesetzen geschrieben.
... ähm, das meinst Du nicht Ernst, oder? Gesetztestexte mit textlichen Anmerkungen sind doch in Klausur nicht erlaubt - nur Textmarker und "Fähnchen" (unbeschriftet).

In den Klausurhinweisen in der VH heißt es: "Markieren Sie bitte beim Studium der Gesetze und Richtlinien die wichtigen Ste llen durch Unterstreichungen, farbliche Markierungen o. Ä. Sie können auch Markierungsfähnchen anbringen, um wichtige Stellen schneller zu finden. Beides sind zulässige Hilfsmittel. Unzulässig sind nur Anmerkungen wie z. B. Berechnungsschemata, Lösungsalgorithmen etc."

Sonst unbedingt vor der Klausur nochmal die Gesetztestexte besorgen und nur die erlaubten Markierungen anbringen.

Viele Grüße
Thomas
Madmatze
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Ich meine doch markierungen mein Bester @ Toby66 :o
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pooky.vs
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ich bin am 12.2. auch dabei. bin grad noch mittne in den vorbereitungen. was freu ich mich auf samstag abend, wenn alles vorbei ist :)
Madmatze
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kurze Frage, Humanmediziner sind ja von der Umsatzsteuer befreit oder ?
Somit können Sie auch keine Vorsteuer abziehen, wie ist das mit anderen Freiberuflern ? (Notare)

Sind diese Vorsteuerabzugsberechtigt ?

MFG MATZE
chico
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Scheiß Klausur.... Dazu noch keine Steuktur un der Aufgabenstellung... Nun ja...Solche Tage muss es anscheinend auch mal geben... Wie habt ihr es empfunden?
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pooky.vs
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so lala. detailaufgaben waren verdammt komisch einfach. komplex naaaaaaaaaaaja :D sehr wage alles formuliert :)

mal sehen obs reicht
Madmatze
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Klausur war sehr hässlich, Seminar war nicht wirklich hilfreich......
Ich sehe mich das nochmal machen, also die Klausu :-(

Shit Happens.....Wenn einer Ergebnisse hat, sagt bescheid

MFG MADMATZE
steinfisch
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Habe in Ffm geschrieben und fand es auch nicht so toll.....verwunderlich war vor allem der letzte Teil der 1. Komplexaufgabe; es sollte entschieden werden, ob bestimmte Entgelte lohnsteuerpflichtig sind oder nicht. Hoffe, es gibt kein 2. Mal...
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chickababe
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Ich hab auch in Frankfurt geschrieben, muss aber sagen, dass ich es gar nicht so schlimm fand.
Hatte mit ner viel schlimmeren Klausur gerechnet bei all den Beiträgen, die man hier liest.

Die dritte Unteraufgabe bei Komplex II fand ich allerdings auch etwas bescheiden... Da hab ich dann mal geraten und arg viel mit "belegen Sie anhand des Paragraphen" war da auch nicht...

Bin mal gespannt, was rauskommt.
I, II, III, IV + V: Done
To do: Thesis, Kolloquium
flyingangelo

Hallo Leute,
leider kann ich mich an nur sehr wenig erinnern, aber ich war auch in Leipzig dabei.
Wenn ich nicht total daneben liege mit meiner Einschätzung, war die Klausur aber fair gestellt. Die Detailfragen waren doch geschenkte Punkte!!!
Mal ein Kreuzchen da usw.

Bis auf das Schmankers in der ersten Komplex..... wusste erst auch nicht was damit gemeint war... aber dann hab ich einfach mal im Gesetz geblättert und ich denke man sollte einfach die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit benennen und die jeweilgigen Bemessungsgrenzen raus suchen!
So hab ich jedenfalls die Sache angegangen und hoffe auf Sieg.

Viel Erfolg für alle die noch müssen! So wild ist die Sache nicht.... üben üben üben!!!


sl the fa
PS: Bornhaofen Bücher hab ich zwar mal durch geblättert, aber letztlich war das AKAD-Material der Weg zum Erfolg. Braucht man also nicht unbedingt meiner Meinung (deshalb hab ich sie wieder umgetauscht :D , zum Kaufpreis.... das nenn ich mal ein gutes Geschäft !!! :D :D :D )
Madmatze
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@flyingangelo meinst du die aufgabe mit bert brettl und dem Skiladen ???? weil da war doch nix mit nicht-selbstständiger Arbeit ?
flyingangelo

Nee MM

meine die komische Aufgabe mit der Bediehnung, die in der Wohnung lebt zu marküblichen Preisen usw.....
Da war doch die Frage wie die Empfänger diese EK steuerlich zu bewerten haben??

oder bin ich daneben... kan gut sein ;-)

warten und bestehen!?

sl fa
Madmatze
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Ja genau die Aufgabe Angelo,
aber ich hab das so verstanden, dass man schreiben musste ob die Einkünfte steuerpflichtig sind oder nicht, die Begründung hab ich oft aus den Lohnsteuerrichtlinien entnommen.
Die Art der Einnahme hat sich glaube nur auf die Imbissbesitzerin bezogen (Gewerbebetrieb)


Warten und bestehen hoffen wir mal :-)
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