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Voraussetzung Übersetzerprüfung in Bayern

Verfasst: 21.09.10 18:31
von mariyah83
Hallo,

falls es jemanden interessiert:

Habe in München am SDI nachgefragt und mir wurde gesagt, dass man an der bayerischen Prüfung zum staatl. gepr. Übersetzer teilnehmen kann, wenn man neben der AKAD-Ausbildung zusätzlich den Nachweis von 400 übersetzten Seiten erbringt.

Es lebe die Bürokratie! :roll:

LG, Mariyah

Re: Voraussetzung Übersetzerprüfung in Bayern

Verfasst: 21.09.10 19:57
von -Christian-
Besteht denn für Dich nicht die Möglichkeit, die Ü-Prüfung in einem anderen Bundesland abzulegen, falls Du den Anforderungen des Freistaates nicht genügst?

Re: Voraussetzung Übersetzerprüfung in Bayern

Verfasst: 21.09.10 21:13
von mariyah83
Doch, schon, aber so könnte ich die Prüfung in Erlangen ablegen, quasi bei mir um die Ecke.
Finde es halt schade, dass Bayern mal wieder eine Extrawurst ist... Obwohl die Prüfungen vom Niveau her gleich sind.

Werde die Prüfung wahrscheinlich in Karlsruhe ablegen. :D Aber schön langsam, jetzt muss ich mich erstmal DGL und DLK stellen. 8)

Re: Voraussetzung Übersetzerprüfung in Bayern

Verfasst: 22.09.10 08:12
von -Christian-
Ich denke auch, dass die Prüfungen in Baden-Württemberg und Bayern vom Niveau her gleich sind. Na ja, wie auch immer, auf jeden Fall wünsche ich Dir schon heute viel Glück bei Deiner Prüfung.