falls es jemanden interessiert:
Habe in München am SDI nachgefragt und mir wurde gesagt, dass man an der bayerischen Prüfung zum staatl. gepr. Übersetzer teilnehmen kann, wenn man neben der AKAD-Ausbildung zusätzlich den Nachweis von 400 übersetzten Seiten erbringt.
Es lebe die Bürokratie!

LG, Mariyah