Paragraphen auswendig lernen? WIR 03

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
Antworten
Benutzeravatar
Powerbiddy
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 101
Registriert: 18.09.08 22:43
Wohnort: Karlsruhe

HIer sitz ich nun in den allerletzten Vorbereitungen für morgen.
Was mir im MOment noch sehr schwer fällt ist die richtigen § für das juristische Problem finden. Wie macht ihr das? Habt ihr die § alle auswendig gelernt?
Ich frage mich die Ganze Zeit, woher ein BWL´ler die alle aus dem Eff eff kennt.
Wir lange habt Ihr Euch vorbereitet?

LG
Biddy
Der_Andi78
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 750
Registriert: 29.07.07 17:59

Naja auswendig lernen nicht...

die wichtigsten kennt man ja noch aus wir02 also kv, bürgschaft, dienstvertrag etc.

Die sonderregelungen finden sich für Kaufleute dann im HGB...wenn man sich da die Hilfspersonen merkt und die Haftungen (also vor allem 48 Prokura, 54 Handlungsvollmacht etc. bzw. 124, 128 130) - Da die KG daran anknüpft braucht man sich nur diese Vernetzung merken...

Wenn es sich um AGs, GmbHs etc. geht, kommen die speziellen Gesetze zum Einsatz - gut gemarkert und mit Fähnchen versehen sind die üblichen Verdächtigen leicht gefunden...

Dann noch schnell die BGB Normen bzg. 164 ff. und 705 ff. wiederholt und fertig ist die Laube ;)

Dreht sich ja bei den Komplexen immer irgendwo nur diese Normen, oder?

Gelernt naja (irgendwie) 2 Wochen, da vor 13 Tagen WIR02 dran war ;) Aber diese Wochen hatte ich viel zu tun, sowohl auf Arbeit als auch mit BWL09... Wird schon ;)

Grüsse Andi
Benutzeravatar
Powerbiddy
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 101
Registriert: 18.09.08 22:43
Wohnort: Karlsruhe

Naja, so schnell ist das nicht gemacht. Wobei ich die Verdächtigen auch schon gekennzeichnet habe. Hoffe, morgen geht es einigermaßen und ich bin vor lauter § nicht schon ganz durch den Wind.
Wünsch dir morgen in Leipzig viel Erfolg!
Antworten