Hallo,
eine Frage bezüglich der Vorsorgepauschale.
Ich versteh noch nicht so ganz, warum einmal ein Pauschbetrag von 36€ genommen wird und manchmal eine Berchnung anhand des Arbeitslohnes erfolgt.
Kommt es auf die Fragestellung an oder gibt es da eine Regel?
Vielen Dank im Vorraus.
Vorsorgepauschale
- Löwenzahn24
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Der gute Bornhofen sagt dazu:
Der Sonderausgaben-Pauschbetrag gilt für die Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen sind (36/72,-€), wenn keine höheren Aufwendungen nachgewiesen werden §10 Abs.1.
Bei Steuerpflichtigen, die Arbeitslohn bezogen haben, wird die Vorsorgepauschale abgezogen, wenn der Steuerpflichtige keine Vorsorgeaufwendungen (§10c Abs. 2 Satz 1 und 3) nachweist, die zu höhenren Abzügen führen (§10 Abs. 2 Satz 1). Weist der Steuerpflichtige höhere Vorsorgeaufwendungen nach können sie im Rahmen der Höchstbetragsberechnung nach §10 Abs. 3 und Abs. 4 berücksichtigt werden.
Dann geht die Rechnerei los. Also: unterscheide zwischen Sonderausgaben-Pauschbetrag und Vorsorgepauschale. Schwieriges Thema....
Grüße,
heka
Der Sonderausgaben-Pauschbetrag gilt für die Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen sind (36/72,-€), wenn keine höheren Aufwendungen nachgewiesen werden §10 Abs.1.
Bei Steuerpflichtigen, die Arbeitslohn bezogen haben, wird die Vorsorgepauschale abgezogen, wenn der Steuerpflichtige keine Vorsorgeaufwendungen (§10c Abs. 2 Satz 1 und 3) nachweist, die zu höhenren Abzügen führen (§10 Abs. 2 Satz 1). Weist der Steuerpflichtige höhere Vorsorgeaufwendungen nach können sie im Rahmen der Höchstbetragsberechnung nach §10 Abs. 3 und Abs. 4 berücksichtigt werden.
Dann geht die Rechnerei los. Also: unterscheide zwischen Sonderausgaben-Pauschbetrag und Vorsorgepauschale. Schwieriges Thema....
Grüße,
heka
To do: ;-) nix mehr