Zulassung zu neuen Modulen

...hier stehen alle die Themen, die in den anderen Foren offtopic sind. :-)
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matze_BT
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Hallo zusammen,

wie genau nimmt es denn die AKAD mit: das musst Du abgeschlossen haben, wenn du dieses Modul abschließen willst?

Bsp: WIM muss abgeschlossen sein, wenn ich VWL01 abschließen will.

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt :?

Gruß

Matthias
Matthias K.
"Älter werden ist,wie auf einen Berg steigen;
je höher man kommt,umso mehr Kräfte sind verbraucht; aber umso weiter sieht man."
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AlexR
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Auch wenn Du es vielleicht nicht gerne hörst, da hilft wieder nur die individuelle Nachfrage.

Hab im Forum schon mal gelesen, dass einer damit durchgekommen ist, habe jedoch auch persönlich von einem Kommilitonen gehört, der 2 Tage vor dem Seminar angerufen wurde, weil er die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllte.

Vielleicht liegt es am Sachbearbeiter, der die Anmeldungen erfasst und prüft, aber riskieren würde ich es nicht. Der Andere hat sich ganz schön geärgert, denn 2 Tage vor Seminar hatte er natürlich viel Lernzeit investiert. Als Folge er musste alles nochmal lernen, da er zuerst das andere Modul machen musste und so erst ein halbes Jahr später das gewünschte Seminar besuchen konnte.

Grüße
Alex
Dipl.-Betriebswirt (FH) I Student of the Year 2013 HS Stuttgart (beste Gesamtnote)
Toby66
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Hallo zusammen,

erfahrungsgemäß nimmt es die AKAD wohl recht genau bei den Zulassungsvoraussetzungen. Die mir bekannten Ausnahmen waren etwas anders gelagert: da fehlte dann z.B. die Note eines vorausgesetzten Modules, die Klausur war aber absolviert. Da hat man dann wohl mal entschieden: Klausur kann mitgeschrieben werden unter Vorbehalt - aber sollte der Studierende bei der vorausgesetzten Klausur durchgefallen sein, kann auch die unter Vorbehalt geschriebene Klausur nicht gewertet werden (könnte also ggf. sein, daß man sie umsonst geschrieben hat).

Viele Grüße
Thomas
matze_BT
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Herzlichen Dank für die Antworten.

Dann mal ran an WIM03...... :cry:
Matthias K.
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chickababe
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Da kann ich auch was dazu sagen... habe kürzlich nachgefragt, ob ich ANS06 vor ANS01 machen kann, obwohl das Voraussetzung ist. Der ANS06 Termin lag für mich einfach praktischer.
Ich habe die Antwort bekommen, dass den Studenten selbst überlassen ist, ob sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Konnte mit der Aussage nicht so viel anfangen und hab deshalb beschlossen, doch erst ANS01 zu machen, bevor es nachher heißt: "nochmal antanzen".
Toby66
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Hallo zusammen,

zum Thema "den Studierenden selbst überlassen" möchte ich nochmal meine Erfahrungen aus Leipzig mit ANS04 anmerken: dort wurde jemand, der eigens zum Seminar angereist ist, während des Seminares wieder nach Hause geschickt, weil er das vorausgesetzte Modul ANS03 nicht erfolgreich bestanden hatte.

Mit der genannten Redewendung ist wohl eher gemeint, daß man sich natürlich auch ohne die geforderten Voraussetzungen zu allen Seminaren und Klausuren ANMELDEN kann - sich dann aber nicht beschweren darf, wenn man dann wieder nach Hause geschickt wird. Selbstorganisation gehört in gewisser Weise mit zum Studium.

Nebenbei bemerkt: man sollte auch etwas vorsichtig mit hier kursierenden Aussagen zum Thema "bei mir hat die AKAD da aber kulant gehandelt und eine Ausnahme gemacht" sein: man kennt oft den genauen Zusammenhang nicht. Bei Vorliegen einer guten Begründung mag die AKAD manchmal wirklich eine Ausnahme machen (Beispiel: die Korrektur der Klausur zu einem vorausgesetzten Modul dauert unmäßig lang) - aber Ausnahme heißt nunmal, daß von der Regel abgewichen wird. Normalerweise wird aber die Regel angewendet. Das soll nicht heißen, daß es die zuweilen hier aufgeführten Ausnahmen nicht gibt, aber bitte möglichst nicht darauf verlassen!

Viele Grüße
Thomas
Maya1
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Ich habe in Stuttgart nachgefragt, ob ich an VWL01 ohne WIM03 zuvor erledigt zu haben, teilnehmen darf. Man kann es auf eigene Gefahr tun bekommt aber scheins einen Brief, in dem man darauf hingewiesen wird, es auf eigene Gefahr hin zu tun, da es sinnvoll ist die vorausgesetzten Module wegen dem Stoff vorher zu erledigen.

Grüße
steinfisch
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Hallo Matthias,

im Wegweiser des jew. Moduls steht drin, was vorausgesetzt wird.

Bei VWL01 wird als einzige Voraussetzung der Abschluss von BWL01 genannt, von daher müsste es egal sein, ob WIM03 vorher bestanden wurde oder nicht...oder gibt es da aktuelle Änderungen, die ich nicht mitbekommen habe :roll: ?

Gruß Katrin
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pooky.vs
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Katrin,

ich denke, das haengt vor allem auch vom Studiengang ab, deswegen sollte man mit diesen pauschalen Aussagen aufpassen oder den jeweiligen Studiengang hinzuschreiben.

Matthias,

lies mal im Speziellen Teil deiner Prüfungsordnung nach. Ich schreib Dir die Tage eh nochmal - mal sehen, ob es ein baldiges Wiedersehen gibt :p :-)
matze_BT
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steinfisch hat geschrieben:Hallo Matthias,

im Wegweiser des jew. Moduls steht drin, was vorausgesetzt wird.

Bei VWL01 wird als einzige Voraussetzung der Abschluss von BWL01 genannt, von daher müsste es egal sein, ob WIM03 vorher bestanden wurde oder nicht...oder gibt es da aktuelle Änderungen, die ich nicht mitbekommen habe :roll: ?

Gruß Katrin
Hallo Katrin,

in meinen Unterlagen steht: BWL01 und WIM03.
Ich schiebe nun STA01/02 und WIM03 vor mir her. Ich hatte vor BWL02 weniger Panik als vor der Zahlenwurschtelei.
Matthias K.
"Älter werden ist,wie auf einen Berg steigen;
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steinfisch
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Hallo,

dann gibt es da anscheinend Unterscheide je nach Studiengang bzw. FH.
In meinem Modulwegweiser steht nur BWL01 (BWL Diplom FH Leipzig).

Danke für die Info,

Gruß Katrin :wink:
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