WIR04 Klausur am 28.08.09 in Stuttgart

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Valfallera
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Registriert: 09.04.08 14:40

Hallo liebe AKAD-Studenten,

an folgendes der Klausur vom 28.08. kann ich mich noch erinnern:

Es gab 4 Detailaufgaben. Jede Detailaufgabe bestand aus etwa 3 Fragen. Jede Detailaufgabe erbrachte 5 Punkte.

Detailfragen:


Welche Rechte haben Käufer bei Sachmängeln?

Unterschied Bote und Vertreter.

Welche Auswirkungen hat es wenn ein Vetreter eine Willenserklärung ohne Vollmacht abgibt?

Unterschied gesetzliche Vertretung und Vollmacht.

2 Beispiele für gesetzliche Vertretung nennen.

Welche Beschränkungen hat die Handlungsvollmacht im Vergleich zur Prokura?

2 besondere Vollmachten nennen.


Auf welche Rechtshilfen hat der Antragsgegner Anspruch?

Nennen Sie 3 Voraussetzungen die für eine Zwangsvollstreckung gegeben sein müssen.

Welches Gericht ist für "Geldsachen" zuständig.


An die erste Komplexaufgabe kann ich mich nicht mehr erinnern. Habe die 2. genommen. Den genauen Wortlaut kann ich nicht mehr wiedergeben, nur die ungefähre Aufgabenstellung.

1. A stellt B als Buchhalter für seine besonderen Finanzgeschäfte ein. Nach kurzer Zeit erfährt A, dass B erst 3 Wochen vor dem Vorstellungsgespräch aus der Haft entlassen wurde und vorbestraft ist wegen Untreue und Betrug.

Welcher Vetragstyp liegt hier vor?

Hat A die Möglichkeit den Vertrag mit B umgehend aufzulösen?
Bitte begründen Sie Ihre Antwort.


2. Bauherr B. stellt Architekt A zur Überwachung der Arbeiten an seiner Baustelle ein da er dem Bauunternehmen nicht voll und ganz vertraut.

Um welchen Vertragstyp handelt es sich hier?

Kann B von A verlangen, dass er sich von morgens 7:00 Uhr bis nachmittags 16:00 Uhr an der Baustelle aufhält?
Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

3. B bestellt 1000 L Heizöl bei U. Einen Tag vor dem vereinbarten Liefertermin brennt die Lagerhalle von U, wo sich auch das bestellte Öl von B befindet, komplett ab.

Welche Leistungsstörung könnte hier vorliegen?

An die andere Frage erinnere ich mich leider nicht mehr.



4. Zwei Studenten beschließen sich zusammen auf die Diplomarbeit vorzubereiten und sich dafür auch gemeinsam Fachliteratur anzuschaffen.

Liegt hier eine Gesellschaft vor?

Wenn ja, um welche Gesellschaftsform handelt es sich?

Einer der beiden Studenten bricht sein Studium vorzeitig ab. Kann er von dem anderen Student verlangen, dass er ihm den Betrag ausbezahlt, den er für die gemeinsame Fachliteratur ausgegeben hat?


Es wäre super, wenn noch jemand der mitgeschrieben hat, Ergänzungen ins Forum einträgt.

Ich hoffe das hilft euch weiter!!!

Viel Spaß & Erfolg!
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