Absetzbarkeit von Studienkosten
Verfasst: 06.07.09 19:43
Moin,
das ist doch mal interessant:
Zitat von http://www.steuerzahler.de/webcom/show_ ... 554/i.html:
"Studienkosten nach Berufsausbildung nicht nur begrenzt als Sonderausgaben abziehbar.
[..]
Grundlage der Entscheidung war der Fall, dass ein Steuerzahler nach abgeschlossener Berufsausbildung ein Studium aufgenommen hatte. Die Aufwendungen für dieses Studium wollte das Finanzamt lediglich als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von maximal 4.000 Euro im Jahr anerkennen. Dieser Auffassung folgte der BFH nicht."
Endlich mal eine nette Entscheidung vom BFH.
Viele Grüße und fröhliches Widersprucheinlegen,
Rumtata
das ist doch mal interessant:
Zitat von http://www.steuerzahler.de/webcom/show_ ... 554/i.html:
"Studienkosten nach Berufsausbildung nicht nur begrenzt als Sonderausgaben abziehbar.
[..]
Grundlage der Entscheidung war der Fall, dass ein Steuerzahler nach abgeschlossener Berufsausbildung ein Studium aufgenommen hatte. Die Aufwendungen für dieses Studium wollte das Finanzamt lediglich als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von maximal 4.000 Euro im Jahr anerkennen. Dieser Auffassung folgte der BFH nicht."
Endlich mal eine nette Entscheidung vom BFH.
Viele Grüße und fröhliches Widersprucheinlegen,
Rumtata