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Absetzbarkeit von Studienkosten

Verfasst: 06.07.09 19:43
von Rumtata106
Moin,

das ist doch mal interessant:

Zitat von http://www.steuerzahler.de/webcom/show_ ... 554/i.html:

"Studienkosten nach Berufsausbildung nicht nur begrenzt als Sonderausgaben abziehbar.
[..]
Grundlage der Entscheidung war der Fall, dass ein Steuerzahler nach abgeschlossener Berufsausbildung ein Studium aufgenommen hatte. Die Aufwendungen für dieses Studium wollte das Finanzamt lediglich als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von maximal 4.000 Euro im Jahr anerkennen. Dieser Auffassung folgte der BFH nicht."

Endlich mal eine nette Entscheidung vom BFH.

Viele Grüße und fröhliches Widersprucheinlegen,
Rumtata

Verfasst: 07.07.09 07:46
von tommes0203
Hi Rumtata,

danke für deinen Post.. Die Info habe ich gestern von meinen Steuerberater ebenfalls bekommen, ich hatte vor geraumer Zeit in einem Post von meinem Fall berichtet.

Bezüglich Widerspruch bleibt jedoch abzuwarten, wie das OLG hierüber entscheidet, da der BFH den Fall zurückgegeben hat. Erst danach kann widersprochen werden (und ergo nur, wenn eine Ausbildung vor dem Studium absolviert wurde)..

Hoffe, etwas Licht herein gebracht zu haben :-)

Schöne Grüße
Tommes0203

Verfasst: 07.07.09 09:15
von erdnuckelchen
Ich warte seit geschlagenen 3 Monaten auf meinen Steuerbescheid... :evil: Hoffentlich fällt der wenigstens zu meinen Gunsten aus. Zumindest hat man jetzt einen Anhaltspunkt wegen eines eventuellen Einspruchs. :wink:

Danke für die Info!