Da kann ich Dir helfen - das musste ich nämlich auch fragen
Erstmal zum Thema Anhang oder nicht: generell empfiehlt sich ein Anhang für die Dinge, die nicht zwingend in den Text der Arbeit gehören, aber zusätzliche Informationen etc. liefern. Sinnvoll insbesondere, wenn sonst der Text der Arbeit zu lang würde, oder wenn Du Informationen liefern willst, die zwar interessant, für die Arbeit aber eigentlich zu ausführlich sind.
Ich habe z.B. Interviewleitfäden im Anhang gehabt und einen Exkurs zu einem Rechtsthema, das sonst den Rahmen der Arbeit gesprengt hätte. (Ich hatte ein Platzproblem.)
Nicht in den Anhang sollten Dinge, die explizit Deine Eigenleistung sind, jedenfalls insofern Du für alles genug Platz hast.
Zur Gliederung des Anhangs: der hat ja wieder römische Seitenzahlen. Lt. meinem Betreuer (Prof. Kreutle) habe ich den Anhang dann gegliedert durch Überschriften und den Zusatz A.1, A.2, A.3 etc. für die einzelnen Elemente, die ja oft sehr verschieden sein können. Dann kannst Du das entweder im Inhaltsverzeichnis vorn unter Anhang noch mit angeben, also:
Anhang XI
A.1 Interviewleitfaden XI
A.2 Exkurs zur Rechtsthematik XII
Alternativ kannst Du das auf der ersten Seite des Anhangs machen und vorn im IVZ nur aufführen:
Anhang XI
und dann auf der ersten Anhangseite:
ANHANG
A.1 Interviewleitfaden XII
A.2 Exkurz zur Rechtsthematik XIII
Er hat empfohlen, dies nach dem Umfang des Anhangs zu entscheiden. Wenn es bequem im IVZ vorn mit reinpasst, mach es dort, wenn es auf eine neue Seite rutscht und sehr lang ist, mach es hinten (ich habe es hinten gemacht, ich hatte aber auch A.1 bis A.9).
Im Text der Arbeit habe ich normale Fußnoten gesetzt und dann in der Fußnote zitiert:
11 S. Anhang, A.1
Hoffe, das hilft Dir weiter. Immer Zweifel immer noch bei Gelegenheit mit Deinem Betreuer besprechen - vielleicht will der es ja anders.
Viel Erfolg, S.