Ich erhalte kaum Aufträge

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Reinold Skrabal
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Hallo allerseits,

die Klage des zu geringen Auftragseingangs erreicht mich in schöner Regelmäßigkeit, und das seit Jahren. Da hat man sich nun mit der Prüfung abgerackert und die Gerichte lassen kaum etwas oder gar nichts von sich hören.

Nach welchen Kriterien erfolgt eigentlich die Auftragsvergabe durch die Gerichte?

Nach meinen jahrelangen Beobachtungen erfolgt sie so gut wie ausschließlich auf Grund des Bekanntheitsgrades des Übersetzers bei den Sachbearbeiter/innen der Zivil- und Strafabteilungen (Geschäftsstellen) der Amts-, Land- und sonstigen Gerichte. Bei Briefwerbung ist die Wirkung gleich null. Allein in Bayern treten sich über 4000 beeidigte Dolmetscher + Übersetzer gegenseitig auf die Füße.

Man sollte sich bei den Geschäftsstellen der jeweiligen Gerichte im größeren Umkreis des Wohnorts deshalb PERSÖNLICH vorstellen und die Visitenkarte sowie eine kurze Tätigkeitsbeschreibung (nicht größer als DIN A 5) hinterlassen. Auch die übersetzten Texte sollte man zumindest im näheren Umkreis persönlich abliefern, denn Werbung hat ein GESICHT.

Stellen Sie sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit persönlich vor.
Die so wichtige "Akquisefähigkeit" scheint allerdings nicht gerade die Stärke der Übersetzer/innen zu sein. Der Titel allein macht's nicht.

Allerdings besteht bei den Gerichten die Tendenz, immer die gleichen und schon jahrelang bekannten Übersetzer/innen zu beauftragen. Diesen "Teufelskreis" kann man nur durchbrechen, wenn man "Gesicht" zeigt. Oft dauert es Jahre, bis man so richtig "ankommt" und zum Platzhirsch wird. Wer im stillen Kämmerlein auf Aufträge wartet, bekommt nur eins, nämlich graue Haare.

Die relativ wenigen, mir seit Jahren bekannten und voll ausgelasteten Kolleginnen und Kollegen haben vor allem eines gemeinsam: sie sind hervorragende Fachleute und zugleich ausgebuffte Akquisiteure.

Viele Grüße
Reinold Skrabal
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