Hallo,
ich hänge gerade an der Fallstudie 3.
Gleich bei 1.4.1 wird die Jahreslohnsteuer berechnet. Ich komme verflucht nochmal nicht auf diese 4783€ bei 30000€ Gehalt.
So gehe ich vor:
In der Tarifzone fallen die in die Gruppe 3.
Also wende ich folgende Formel an:
(228,74z + 2 397)z + 989
dabei ist z: (30000-12739)/10000=1,7261
Oben eingesetzt kommt 5807,97 raus...
Was mache ich denn falsch?!?!?
Merci für eure Hilfe
STL 103 Fallstudie Gewerbesteuer - Berehcnung Jahreslohnst.
Hallo cocoonclubber,
du hast übersehen, dass sich die tarifliche ESt gem. § 32 a Abs. 1 Satz 1 EStG auf das zu versteuernde Einkommen bemisst. Bei den 30.000 EUR handelt es sich jedoch um den Bruttoarbeitslohn und nicht um das zu versteuernde Einkommen! Das musst du erst wie folgt berechnen:
Bruttoarbeitslohn = 30.000 EUR
Werbungskostenpauschbetrag = -920 EUR (§ 9 a Satz 1 Nr. 1 a EStG)
Sonderausgabenpauschbetrag = -36 EUR (§ 10 c Abs. 1 EStG)
Vorsorgepauschale = -2.336 EUR (Berechnung siehe unten)
zu versteuerndes Einkommen = 26.708 EUR
ESt nach § 32 a Abs. 1 Nr. 3 EStG:
z = (26.708 - 12.739) / 10.000 = 1,3969
(228,74 * 1,3969 + 2.397) * 1,3969 + 989 = 4.783 EUR (abgerundet)
Berechnung Vorsorgepauschale gem. § 10 c Abs. 2 EStG:
30.000 EUR x 19,9 % RV-Beitragssatz x 50 % = 2.985 EUR
davon 28 % (= 20 % + 2 x 4 % für die Jahre 2006 und 2007) = 836 EUR
zuzüglich 11 % von 30.000 EUR, aber max. 1.500 EUR
=> 836 EUR + 1.500 EUR = 2.336 EUR
Hoffe, ich konnte dir helfen...
Gruß,
Marv007
du hast übersehen, dass sich die tarifliche ESt gem. § 32 a Abs. 1 Satz 1 EStG auf das zu versteuernde Einkommen bemisst. Bei den 30.000 EUR handelt es sich jedoch um den Bruttoarbeitslohn und nicht um das zu versteuernde Einkommen! Das musst du erst wie folgt berechnen:
Bruttoarbeitslohn = 30.000 EUR
Werbungskostenpauschbetrag = -920 EUR (§ 9 a Satz 1 Nr. 1 a EStG)
Sonderausgabenpauschbetrag = -36 EUR (§ 10 c Abs. 1 EStG)
Vorsorgepauschale = -2.336 EUR (Berechnung siehe unten)
zu versteuerndes Einkommen = 26.708 EUR
ESt nach § 32 a Abs. 1 Nr. 3 EStG:
z = (26.708 - 12.739) / 10.000 = 1,3969
(228,74 * 1,3969 + 2.397) * 1,3969 + 989 = 4.783 EUR (abgerundet)
Berechnung Vorsorgepauschale gem. § 10 c Abs. 2 EStG:
30.000 EUR x 19,9 % RV-Beitragssatz x 50 % = 2.985 EUR
davon 28 % (= 20 % + 2 x 4 % für die Jahre 2006 und 2007) = 836 EUR
zuzüglich 11 % von 30.000 EUR, aber max. 1.500 EUR
=> 836 EUR + 1.500 EUR = 2.336 EUR
Hoffe, ich konnte dir helfen...
Gruß,
Marv007
Hallo Marv007,
Ooppps... das wars, ja. Danke dir! Ich habe derweil mit was anderem weiter gemacht. Das werde ich mir gleich noch mal anschauen...
Danke!
Ooppps... das wars, ja. Danke dir! Ich habe derweil mit was anderem weiter gemacht. Das werde ich mir gleich noch mal anschauen...
Danke!