WIr04
Verfasst: 09.05.08 11:15
Hab da mal 'ne Frage,
vielleicht kann mir das jemand von euch beantworten:
worin unterscheidet sich die Prokura von der Handlungsvollmacht? Nur in der Eintragung ins Handelsregister? Warum macht man dann überhaupt den Unterschied?
vielleicht kann mir das jemand von euch beantworten:
worin unterscheidet sich die Prokura von der Handlungsvollmacht? Nur in der Eintragung ins Handelsregister? Warum macht man dann überhaupt den Unterschied?