WIr04

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
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Fine
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Hab da mal 'ne Frage,
vielleicht kann mir das jemand von euch beantworten:
worin unterscheidet sich die Prokura von der Handlungsvollmacht? Nur in der Eintragung ins Handelsregister? Warum macht man dann überhaupt den Unterschied?
georgehackl
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Registriert: 01.09.05 19:23
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Wesentlich ist, Prokura ist im Handelsregister eingetragen ist und kann somit bestimmte Entscheidungen nach außen hin treffen. Während die Handlungsvollmacht nur intern geregelt ist und im Entscheidungsrahmen wesentlich eingeschränkter ist als Prokura.

ein Prokurist darf z. B. Personen einstellen.

Ich hoffe es ein wenig korrekt wiedergegeben zu haben.

Gruß
Marcus
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