Zum Thema "Vereidigung von Dolmetschern und Übersetzern" gibt es bei den jeweiligen Landgerichten bzw. Staatlichen Prüfungsämtern für Ü + D ausführliche Merkblätter, die auch im Internet aufgerufen werden können.
In NRW wird zur Zeit nicht beeidigt. Dafür muss laut höchstrichterlichem Urteil erst noch die gesetzliche Grundlage geschaffen werden.