Hallo zusammen,
laut studienordnung muss man ja im hauptstudium eine 20-wöchige berufstätigkeit nachweisen, um das 2.praxissemester absolviert zu haben. ich arbeite als flugbegleiterin und frage mich, ob das als "berufstätigkeit" anerkannt wird. ich bin jetzt am ende des bwl-modular-grundstudiums und befürchte, dass es hier ein problem geben könnte. ich habe zwar eine abgeschlossene kaufmännische berufsausbildung, aber das gilt ja nicht als nachweis des 2.praxissemesters. gibt es unter euch noch andere flugbegleiter, die mir diese frage beantworten können bzw. studenten, die keine typisch kaufmännische berufstätigkeit ausüben? ich möchte nicht so gern direkt nachfragen, da ich ja keine schlafenden hunde wecken will. oder reicht es sowieso, eine bescheinigung von seinem arbeitgeber ohne genaue angabe des inhalts der beschäftigung bei akad abzugeben?
danke für eure hilfe und viele grüsse
Nachweis des 2.Praxissemesters-Inhalt der Beschäftigung
Moin,
es reicht eine bescheinigung des arbeitgebers in dem steht seit wann du zu wieviel Wochenstunden im Unternehmen beschäftigt bist.

es reicht eine bescheinigung des arbeitgebers in dem steht seit wann du zu wieviel Wochenstunden im Unternehmen beschäftigt bist.

-
- Forums-Scout
- Beiträge: 254
- Registriert: 02.03.06 14:51
- Wohnort: Köln
Hi,
auch meines Wissens keine Anforderungen an Inhalt der Berufstätigkeit.
Nur eine kleine Falle: bei Teilzeit brauchst Du mehr als 20 Wochen, aber trifft sicher auf Dich nicht zu. Falls doch, schick mir 'ne kurze Private Nachricht, dann schreib ich Dir die Details.
Gruß, Sibylle
auch meines Wissens keine Anforderungen an Inhalt der Berufstätigkeit.
Nur eine kleine Falle: bei Teilzeit brauchst Du mehr als 20 Wochen, aber trifft sicher auf Dich nicht zu. Falls doch, schick mir 'ne kurze Private Nachricht, dann schreib ich Dir die Details.
Gruß, Sibylle