Finanzamt, unser Freund und Helfer

...hier stehen alle die Themen, die in den anderen Foren offtopic sind. :-)
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emc²
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Hallo zusammen,

da kommt man von zwei Tagen gemütlichen Seminar in Stuttgart nach Hause, und was liegt im Briefkasten, der Lohnsteuerbescheid. Mit voller Begeisterung öffnete ich das kleine Briefchen.... und was stand drind? nicht mal mehr die Hälfte wie im letzten Jahr. 8O

Wahnsinn, die spinnen wohl. Da stand nur so ein lockeres Sätzlein wie "Mit dem Urteil vom 22.06.2006 ist die Grenze auf 4000 € begrenzt" usw.... Und das Arbeitszimmer ist übrigens auch noch weg. Aber egal.

Tchja, dann viel Spass bei eueren "Ausgleichen" :roll:

VG
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OlliBi
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Hi,

ich hoffe, dass mein Steuerberater da mehr "Glück" hat :-/

...to be continued

Gruß
Olli
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amidaalaa
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also bei mir lief alles super exakt das was ich berechnet hatte, bearbeitungszeit ne Woche, es lebe das finanzamt Bruchsal.
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dh_muc
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Ich wart jetzt schon seit 6 Wochen auf meinen Bescheid - nich mal ne Nachforderung von irgendwelchen Unterlagen... :oops:
Sonia
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Hallo,

wer kann mir helfen wie ich die vom Finanzamt gestrichenen Studienkosten (über € 4.000,-) doch nich einfordern kann?

Grüße

Sonia
Grüßle
Sonia
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Q
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Hallo Sonia,

ich kenne das so:

Wenn das Dein Erststudium ist, darfst Du das Studium nicht unter Werbungskosten aufführen, sondernnur unter Sonderausgaben absetzbar (Studienbeginn ab 2004). Das wird dann bei 4.000 Euro gekappt. Mehr kann man da nicht absetzen.

Ansonsten sind das Werbungskosten, die in voller Höhe absetzbar sind.

Tipp: Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.


Viele Grüße,
Q
Martin0815
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Hi Sonja!

Ich hätte das gleiche Problem gehabt wie Du.

Ich habe es dadurch umgangen, dass ich meinen Arbeitgeber gebeten habe mein Studium zu finanzieren und gleichzeitig verzichte ich auf einen Teil des Gehalts (nicht die volle Höhe, da der Arbeitgeber ja auch etwas spart).

Bei mir ging das durch, da mein Arbeitgeber gut begründen kann, dass ich das Studium für meinen aktuellen Job benötige.

So oder so setze ich aber alle Fahrten und Übernachtungen zu Seminaren und Klausuren als Werbungskosten ab (falls der Sachbearbeiter dies dennoch als Sonderausgaben behandeln will, stört das nicht da ich ja nicht über die 4.000 Grenze komme).

Mit diesem "Umweg" kann man sein Studium dennoch "steuermindernd" durchbekommen.

Vorschlag wegen Deiner aktuellen Situation:

1. Du könntest den gleichen Weg versuchen, wenn Dein Arbeitgeber dem zustimmt würde das aber nur für die nächste Periode helfen.

2. Theoretisch ist die Handlungsweise des Finanzamts leider korrekt. Um dem zu entgehen gibt es nur eine (kleine) Chance. Besorge Dir eine Bescheinigung Deines Arbeitgebers, dass Du das Studium für Deinen aktuellen Job benötigst (dann wären es nämlich Werbgungskosten und nicht Sonderausgaben). Solltest Du diese Bescheinigung nicht bekommen, solltest Du zumindest selbst ein Schreiben dazulegen, wo Du versicherst, dass es so ist. Nur dann kann ein Sachbearbeiter das als Werbungskosten "durchgehen" lassen.

Da der Einspruch nichts kostet, solltest Du es versuchen. Aber eben mit einer Bescheinigung (und wenn es nur eine Erläuterung von Dir selbst ist).
danisahne
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Hallo,

ich möchte es auch versuchen das Studium als Werbungskosten abzusetzen, mein AG würde mir auch so eine Bescheinigung ausstellen. Aber ich glaube das FA muss den Bescheid nicht anerkennen, oder?

Außerdem hätte ich noch eine Frage, wisst ihr zufällig, wie das läuft, wenn der AG einen Zuschuss zum Studium zahlt, allerdings erst nach Bestehen, also zum Ende des Studiums???

Ich frage deshalb, weil es könnte ja jetzt passieren, dass das FA die Bescheinigung nicht anerkennt, und ich so nur die 4000,-.€ absetzen kann. Aber wie verhält sich das dann mit dem Zuschuss?? Kann ich dann quasi in dem Jahr wo ich abschließe, wahrscheinlich Mitte 2010, gar nichts absetzen, da sich die Kosten dann mit dem Zuschuss decken, obwohl der ja fürs ganze Studium zählt??

Viele Grüße
Dani
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Gewitterhexe
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danisahne hat geschrieben:Hallo,

ich möchte es auch versuchen das Studium als Werbungskosten abzusetzen, mein AG würde mir auch so eine Bescheinigung ausstellen. Aber ich glaube das FA muss den Bescheid nicht anerkennen, oder?
Bei uns hat das so geklappt. Wobei dieser Bescheid bei uns jedes Jahr neu vorliegen muss. Aber ich habe eine nette FA-Beamtin, sie hat beim letzten Mal die Studiengebühren als Sonderausgaben angesetzt, da wir so mehr zurückbekommen haben. Auf Rückfrage hatte sie mir mitgeteilt, sie prüft, was besser ist und dann bekommen wir das. Aber sie hat nen Vermerk auf der Akte, weil ich ihr mit § gekommen bin, dass es ja auf jeden Fall Werbungskosten sind.

Zu Deinen anderen Fragen kann ich Dir leider nichts sagen.
Gruss Steffi
Martin0815
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Wenn es ein kleienr Arbeitgeber ist, dann kannst Du doch auf Gehalt verzichten und im Gegenzug Dir das Studium bezahlen lassen.

Die Fahrten zu den Seminaren (und Hotelkosten usw) kannst Du dann ganz normal als Sonderausgaben absetzen da diese ja die 4000.- nicht überschreiten.

Da der Arbeitgeber auch noch Lohnnebenkosten spart würde das ihm auch was bringen. Ich konnte es bei mir so klären, dass ich nur eine eine Gehaltserhöhung verzichtete, der AG alle Kosten erstattet und ich nur Seminare und Fahrten jetzt tragen muss.

Alle sparen und ich hätte bei mir sogar die Anerkennung als Weiterbildungskosten (was ja nichts bringt, da ich ja nur Fahrtkosten und ähnliches absetze und das nicht über die o.g. Grenze steigt).
CM
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Nur ein kleiner Hinweis: Wenn Dein AG Dir das Studium oder auch nur einen Teil davon bezahlt, ist das ein geldwerter Vorteil, der ebenfalls versteuert werden muss. Hier gibt es zwar Freibeträge, aber die decken (im Normalfall) nicht die vollen Studiengebühren. Frag doch mal in Deiener Personalabteilung nach; die sollten das wissen.
Martin0815
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Naja, wenn mein Arbeitgeber mir grundsätzlich eine Weiterbildung bezahlt (auch Sprachen oder ähnliches), dann sind das für ihn Betriebsausgaben und ich muss nichts versteuern.

Ich vermute mal, dass ich es dadurch nicht versteuern muss. Schliesslich dokumentiert diese Massnahme, dass mein Studium für den aktuellen Job wichtig ist. Dadurch fällt es wohl unter Weiterbildung und nicht Ausbildung.

So oder so bleibt auch das Interpretationssache des Finanzbeamten. Ich denke ich habe meine Semiare und Klausurtermine im Bereich Weiterbildung bei der Steuersoftware angegeben. Bisher wurde alles anerkannt.
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