Hallo,
ich will am 24.3. in Frankfurt die BWL02-Klausur schreiben. In den Unterlagen zur Lektion steht, das Gesetzestexte mit in die Klausur genommen werden können sofern keine handschriftlichen Eingträge drin sind. Grundsätzlich würde mich mal interessieren wie und ob man die Gesetze überhaupt brauch. Bin der Meinung das das für den Stoff nicht unbedingt erforderlich ist.
Vielen Dank für Eure Antworten schonmal.
Stephan
Gesetzestexte
Hallo Stephan,
bist jetzt habe ich noch nicht gehört bzw. gelesen das man Gesetzestexte für diese Klausur brauchte. Ich war schon bei BWL02, hatte keine Gesetzbücher mit und habe auch keine gebraucht.
Wenn du die Bücher weg lässt - musst du eben "Mut zur Lücke" haben, es sein denn es muss unter allen Umständen eine EINS in der Klausur werden...
Beste Grüße
Lilly
bist jetzt habe ich noch nicht gehört bzw. gelesen das man Gesetzestexte für diese Klausur brauchte. Ich war schon bei BWL02, hatte keine Gesetzbücher mit und habe auch keine gebraucht.
Wenn du die Bücher weg lässt - musst du eben "Mut zur Lücke" haben, es sein denn es muss unter allen Umständen eine EINS in der Klausur werden...

Beste Grüße
Lilly
das einzigste was mir spontan einfällt, wo man Gesetze benötigen könnte, wären für den Bereich Buchführung die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Diese findet man im HGB. Allerdings sind diese auch nicht geordnet und man muss die Schlagworte aus dem Kontext entnehmen.
Gruß Uwe...
Gruß Uwe...
Klingt gut. Hab schon gedacht, ich müsste mir jetzt noch auf die Schnelle die ganzen Gesetze besorgen und relevante Stellen kennzeichnen.
Die GoB lern ich lieber gleich auswendig, soviel isses nicht und deswegen dann im Gesetz rumblättern und suchen erspar ich mir.
Bin eh schon nervös genug in der Klausur, da vertrödel ich nicht noch Zeit mit sowas.
Danke für Eure Tips!
Stephan
Die GoB lern ich lieber gleich auswendig, soviel isses nicht und deswegen dann im Gesetz rumblättern und suchen erspar ich mir.
Bin eh schon nervös genug in der Klausur, da vertrödel ich nicht noch Zeit mit sowas.
Danke für Eure Tips!
Stephan
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Hallo Stephan,
ich schreibe auch am 24.3. inFFM.
Ich habe mir im HGB die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (ab § 238) , die Gliederung der G+V Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren (§ 275) und die Gliederung der Bilanz (§ 266) angestrichen. Hilft vielleicht bei ReWe.
Aber soweit ich weiß kann man auch im Studizentrum Gesetzestexte ausleihen für die Klausur.
Ich habe sie mir besorgt, weil ich denke in einem BWL Studium schadet das HGB nicht.
Viel Erfolg am 24.ten
Heka
ich schreibe auch am 24.3. inFFM.
Ich habe mir im HGB die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (ab § 238) , die Gliederung der G+V Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren (§ 275) und die Gliederung der Bilanz (§ 266) angestrichen. Hilft vielleicht bei ReWe.
Aber soweit ich weiß kann man auch im Studizentrum Gesetzestexte ausleihen für die Klausur.
Ich habe sie mir besorgt, weil ich denke in einem BWL Studium schadet das HGB nicht.
Viel Erfolg am 24.ten
Heka
To do: ;-) nix mehr