Hallo zusammen,
eine Frage zur ersten PA. Wird hier wirklich nur nach den Gesetzbüchern gefragt? Grundsätzlich sind dann doch nur das BGB, das HGB und das StGB zu nennen. Oder ist nach den einzelnen Abteilungen des z.B. BGB gefragt (Schuldrecht, allgemeiner Teil etc.)
Darüber hinaus finden ja ggf. auch noch andere, im Skript nicht genannte Gesetze Anwendung (z.B. AGB Gesetz oder das Verbraucherkreditgesetz bei z.B. Krediten/ Schuldner und Gläubiger Verhältnis).
Die Frage ist daher, wie genau und detailliert soll die Antwort sein?
Beste Grüße und Dank für eine schnelle Antwort
Vader