Qualifizierung Fremdsprachenkorrespondent IHK

Englisch, Französisch...
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Lisa

Hallo,

ich habe drei Fragen bezüglich des Lehrgangs "Fremdsprachenkorrespondent IHK" ( z.B. über das ILS ).

Es heißt bei den Teilnahmevoraussetzungen für den Lehrgang " kaufmännische Grundkenntnisse". Was genau ist darunter zu verstehen und wie ist das nachzuweisen ?

Außerdem heißt es bei den Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung "Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung:
1.) Nachweis über den Erwerb wirtschaftsbezogener fremdsprachlicher Kenntnisse (Abschlusszertifikat).
2.) Nachweis schreibtechnischer Fertigkeiten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen IHK."
Teil 1 erhalte ich also durch den Lehrgang. Bei Teil 2 würde mich auch interessieren was genau unter den schreibtechnischen Fertigkeiten zu verstehen ist ( z.B. Zertifikat das man eine bestimmte Anzahl von Wörtern pro Minute schafft oder ... ).

Und dann noch meine dritte Frage : Muss man außer den Sprach- und Schreibfähigkeiten noch etwas nachweisen ? Also zum Beispiel eine bestimmte Zeit in einem kaufmännischen Beruf gearbeitet oder ein Praktikum dort gemacht. Ich frage das, weil ich bisher noch nicht in einem kaufmännischen Beruf gearbeitet habe.

Vielleicht kann ja jemand von euch die ein oder andere Frage beantworten bevor ich mir die einzelnen Antworten bei den verschiedenen Stellen besorge.

Vielen Dank,
Lisa
Paulina
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Hallo Lisa,
ich hab diese Ausbildung samt Prüfung vor der IHK gemacht und könnte Dir per PN oder Mail darüber berichten.
Liebe Grüße
Paulina
Lisa
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Hallo Paulina,
ich habe dir gleich mal eine PN geschrieben.

Viele Grüße,
Lisa
Shizuka
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Hallo Lisa und Paulina,


auch ich interessiere mich für die Prüfung zum Fremdsprachenkorrespondent IHK und würde gerne wissen, ob ich die dafür notwendigen Zulassungsvoraussetzungen hinsichtlich der geforderten kaufmännischen und schreibtechnischen Kenntnisse bereits zum jetzigen Zeitpunkt erfülle, oder ob ich vorher noch an einer entsprechenden Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen muss.

Wäre es in Ordnung, wenn ich meine Fragen bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen an dich, Paulina, via PN richten würde?

Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn eine erfahrene Person Licht in das Dunkel bringen würde. :wink:


Beste Grüße und vielen Dank,

Shizuka
Paulina
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Guten Morgen!
Natürlich, ich antworte Dir gerne! :P
P.
ShastaMcNasty
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Hallo @ all

werde eventuell auch in Kürze den Fremdsprachenkorrespondent IHK in Angriff nehmen. Und genau auf diesen Punkt benötige ich auch noch eine Antwort. Wenn mir da jemand hier oder per PN weiterhelfen könnte, das wäre nett.
Lisa hat geschrieben: 2.) Nachweis schreibtechnischer Fertigkeiten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen IHK."
Gruß Daniel
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Reinold Skrabal
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Fremdsprachenkorrespondent/in - schreibtechnische Fertigkeiten

Hallo allerseits,

Unter schreibtechnischen Fertigkeiten versteht man in erster Linie

1. Stenographie
2. Maschineschreiben
3. PC-Anwendungen.

Die Fächer sind besonders wichtig für Fremdsprachen- und Europasekretärinnen, verbunden mit dem Fach „Sekretariatskunde“ (Postbearbeitung, Terminplanung, Schriftgutverwaltung, Vorbereitung von Geschäftsreisen, Reisekostenabrechnung, Vorbereitung von Sitzungen etc. etc.).

Soweit ich weiß, ist die Kenntnis der schreibtechnischen Fertigkeiten 1 – 3 lediglich nachzuweisen, sie ist jedoch speziell bei Fremdsprachenkorrespondent(inn)en nicht prüfungsrelevant. Der Nachweis erfolgt bereits bei der Anmeldung durch Vorlage schriftl. Bestätigungen über die Teilnahme an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen. Diese Fächer werden also nicht nochmals geprüft. Sicherheitshalber würde ich trotzdem Infos bei der zuständigen IHK einholen, da die Prüfungsordnungen alle paar Jahre geändert werden.

Inwieweit Stenographie-Kenntnisse heute noch sinnvoll sind, wird von manchen bezweifelt; andere wiederum schwören drauf (wenn die Textaufnahme z.B. „auf die Schnelle“ im Büro des Chefs oder im Konferenzraum stattfindet, dann sind Stenokenntnisse von großem Vorteil).

Bei der Prüfungsanmeldung muss man durch Vorlage entsprechender Ausbildungsnachweise die Eignung für diesen Beruf nachweisen, wird aber in der Regel auch dann zugelassen, wenn das Vorliegen der erforderlichen Kenntnisse glaubhaft versichert wird, etwa durch Arbeitgeberbescheinigungen.

Viele Grüße
Reinold Skrabal
Vorsitzender des Prüfungsausschusses für Übersetzer und Wirtschaftskorrespondenten (Hochschulakademie)
(früher Mitglied der IHK-Prüfungskommission für Fremdspr.Korresp. und –Kaufleute)
ShastaMcNasty
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Reinold Skrabal hat geschrieben:Fremdsprachenkorrespondent/in -
1. Stenographie
2. Maschineschreiben
3. PC-Anwendungen.
2 und 3 kann ist ja ok, aber Steno? 8O

Ich mein ich möchte ja nicht als Sekretär arbeiten. Also wenn ich Steno unbedingt können muß, muß ich jetzt extra noch nen Kurs machen?
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Reinold Skrabal
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Kenntnisse in Kurzschrift sind bei Fremdsprachenkorrespondenten nicht (mehr) nachzuweisen. Das Diktat ist in Langschrift aufzunehmen. Bitte informieren Sie sich trotzdem bei Ihrer zuständigen IHK.

Gruß
Reinold Skrabal
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Danke für ihre Antwort.

Habe heute bei der IHK Stuttgart mal angefragt, was benötigt wird um bei der Prüfung zugelassen zu werden. Die Antwort war kurz und knapp:
Wenn Sie eine kaufm. Lehre abgeschlossen haben reicht dies.
Dann werd ich das Ganze jetzt mal in Angriff nehmen :)
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susanne85
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hallo zusammen,

also ich habe vor eineinhalb jahren meine 3-jährige ausbildung zur bürokauffrau abgeschlossen, und bin seither als vollzeit-sekretärin tätig. das müsste doch den anforderungen entsprechen um die fernausbildung fremdsprachenkorrespondentin / ihk englisch bei ILS zu bestreiten? die dauer ist angegeben als 15 monate, geht das auch kürzer wenn es mit dem lernen besser klappen sollte? wenn man bereits in 12 monaten alles "intus" hat, muss man dann trotzdem den vollen preis für die 15 monate zahlen?

danke & mfg

susan
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pinkpanther
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Hallo Susan,

ich denke, du mußt trotz allem das Geld für die komplette Zeitdauer zahlen; auch wenn du schneller bist, hattest du ja schließlich alle Unterlagen vorliegen, die für 15 Monate gedacht waren. Und es sind die Unterlagen und die (sofern vorhanden) Betreuung, die zu bezahlst, nicht die Zeitdauer.

Viele Grüße
Judith
susanne85
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danke pinkpanter, ja das macht sinn..

habe mich auch gleich angemeldet, vorallem als ich gelesen habe, dass man das als werbungskosten von der steuer absetzen könnte - ist natürlich ein vorteil!

mfg
Julchen

Hallo an alle!
Habe eine Frage, aber zuerst kurz zu meiner Person:

Ich habe 2005 in Weißrussland Germanistikstudium abgeschlossen. Mir wurde die Qualifikation der Lehrerin für Deutsch und Englisch verliehen. Seit Herbst 2005 bin ich in Deutschland und würde gerne eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin machen.

Ich bin aber nicht sicher welche Sprachen ich auswählen soll.
Ich würde gerne Englisch und Spanisch lernen.
Wenn ich z.B. die Sprachkombination Deutsch/Russisch aussuche: soll ich den Vorbereitungskurs mitmachen, oder die Tatsachen, dass Russisch meine Muttersprache ist und ich schon ein Germanistikstudium hinter mir habe, für die Prüfung ausreichend sind?

Es ist ein bisschen kompliziert zu erklären was ich meine. Die eigentliche Frage lautet aber:ob ich mich ruhig auf andere Sprachen konzentrieren kann/soll/darf, oder zuerst die Qualifikation geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin für Deutsch/Rissisch zu erwerben brauche.
Vielen Dank im Voraus

Schöne Grüsse
Julia
Andreas Ulonska
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Hallo Julia,

in der Tat ist die Antwort auf Deine Frage nicht ganz einfach. Ich würde mich eher auf 2 Arbeitssprachen konzentrieren, in Deinem Falle also Deutsch und Englisch. Es mag zwar hier und da außergewöhnliche Talente geben, die mit mehreren Sprachen arbeiten, jedoch ist meiner Meinung nach die Gefahr groß, das geforderte Niveau zu unterschätzen, sich zu „verzetteln“ und letzten Endes anstelle eines hundertprozentigen Könnens nur Stückwerk abzuliefern.

Vielfach werden die erforderlichen Deutschkenntnisse sogar von deutschen Muttersprachlern unterschätzt. So sind bereits im ersten Jahr der Ausbildung zum Staatl.gepr.Fremdsprachenkorrespondent 6 meiner Mitschüler teilweise aufgrund eklatanter Mängel in der deutschen Sprache (!) ausgeschieden.

Der Autor Dieter Schwanitz zeichnete das schöne Bild vom „Haus der Sprache“: "Man muß nicht jedes Zimmer ständig nutzen. Den Keller des Jargons, die Waschküche des Gefühlsüberschwanges, das Wohnzimmer des familiären Dauergeplauders. Das gilt auch für das ausgebaute Dachgeschoß der formellen Äußerungen und das Gästezimmer der fremdwortgeschwängerten Konversation. Aber alle Zimmer und Stockwerke der Sprache müssen einem gleich zugänglich sein, man muß sich in ihnen sicher bewegen können." Ebenso gilt es, die entsprechenden Stillagen bei Wirtschaftstexten oder in der Handelskorrespondenz zu treffen.

Deine Vorbildung müsste eigentlich für eine Zulassung als externe Kandidatin ausreichen. Ich habe selbst unter unmotivierten Lehrkräften auf einer 2-jährigen Fachschule gelitten, so dass ich eher ein Selbststudium bevorzuge. Ich empehle Dir hierzu auch diesen Beitrag:
http://www.fernstudenten.de/viewtopic.php?t=54175

Viel Erfolg!!

Andreas
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