Die Umsatzsteuer bekommt das Finanzamt, nicht das Unternehmen, also kannst du die gleich abziehen. Zu buchen natürlich auf Kasse, da das ja eine Einzahlung ist und auf dem passenden Passiv-Konto.
Da der netto-Betrag (2800) niedriger ist als der Bilanzwert (3000), ist die Differenz (200) als Aufwand zu buchen.
Hallo Beate und alle, die eine Lösung versucht haben,
es ist richtig, dass die Differenz zwischen Buchwert von 3.000 € und Netto-kaufserlos von 2.800 € zu einem Veräußerungsverlust von 200 € führt.
Aber so, wie vielfach vorgeschlagen, wird nicht gebucht, weder in der Finanbuchhaltung noch in der Kostenrechnung.
Wichtig für eine sachgerechte Lösung sind noch folgende Angaben erforderlich: Zeitpunkt des Verkaufs und Höhe der Jahres-AfA. Dafür mache ich folgende Annahmen: Verkauf am 30.06., Jahres-AfA 1.000 €
Lösung der Aufgabe als Kontenentwicklung:
Buchwert am 01.01. ......................... 3.000 €
abzüglich AfA 6/12 von 1.000 € .......... 500 € = KOSTEN !!
= Rest-Buchwert am 30.06. .............. 2.500 €
abzüglich Netto-Verkaufserlös ............ 2.800 €
= Veräußerungsgewinn ...................... 300 €
Buchungssatz zusammengefasst:
Geldkonto oder FLL ............3.248
Afa ................................... 500
an Fuhrpark .................................. 3.000
Mehrwertsteuer 16 % ................ 448
Ertrag aus Anlagenabgang ......... 300
ja das ist verstanden worden.
Die Nachholabschreibung ist natürlich klar, nur hatte Beate ja in ihrem Sachverhalt dazu keine Angaben gemacht. Also woher die Daten dazu nehmen und nicht stehlen?
Also, schönen Sonntag noch und wie lief Deine VWL-Klausur Werner???