Sachspenden bei Kapitalgesellschaften?

...planmässig, lückenlos und ordnungsgemäss bitte hier alle Themen zur Buchführung und Bilanzierung posten.
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elmartino
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Liebe Experten,

gerade verlassen mich meine elementarsten Grundkenntnisse der Buchführung.

Sachverhalt: eine Produktions-GmbH wendet einer steuerlich als mildtätig anerkannten inländischen Hilfsorganisation für Obdachlose aus ihren Warenvorräten (selbst hergestelltes Umlaufvermögen) eine Sachspende zu.

Steuerlich haben wir ja keine Probleme damit: die zugewendeten Warenvorräte stellen eine Sachspende dar, die nach Maßgabe von § 9 Absatz 1 Nr. 2 KStG als Betriebsausgabe abgezogen werden darf. Die Warenvorräte dürfen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 4 EStG mit dem Buchwert entnommen werden.

Meine Frage jedoch : wie bucht die Kapitalgesellschaft die Entnahme der Sachspende? Als Aufwand? Oder muss sie die Warenvorräte erfolgsneutral mit dem Buchwert ausgebuchen? Mit USt? Ohne USt? Wenn ja, mit welchem Buchungssatz? Hat die Sachspende eine Gewinnauswirkung? Über den Wareneinsatz? Oder darf die Sachspende keinerlei Gewinnauswirkung haben?

Die Frage ist entscheidend, weil ich bei der Gewerbesteuer nach § 8 Nr. 9 Gewerbesteuergesetz ja nur Spenden hinzurechnen kann, die ich vorher als Aufwand abgezogen habe. Aber habe ich die Sachspende denn aufwandswirksam gebucht?

Was sagt der Bilanzexperte?

Gruß

Georg Martin
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