Erststudium doch unbegrenzt als Werbungskosten abziebar?

...hier stehen alle die Themen, die in den anderen Foren offtopic sind. :-)
Röbbely
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Hallo Leute,

hätte mal ne Frage an euch:
Hab gehört, dass die Kosten für ein Erststudium ab 04 nur noch bis 4000 € als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Da ich leicht über 4000 € komme, bin ich auf der Suche nach einen Trick oder einer Lücke, wie ich mein Erststudium doch komplett als Werbungskosten absetzen kann.
Zu mir:
Hab ne Schlosserausbildung, dann hab ich den staatl. geprüften Maschinenbautechniker in Vollzeit gemacht und nun mach ich berufsbegleitend das Studium zum Dipl. Ing. Maschinenbau.
Geht die Werbungskostenanrechnung ev. über die "Fortbildung in meinem Beruf"?
Hat jemand schon seine Erfahrungen mit dem Finanzamt bei der Erklärung 04 gemacht?
Bin für alle Fragen dankbar!!!
Gast

Meines Wissens nach werden nur 4000 anerkannt.

Ansonsten kann man bei seinem Chef mal nachfragen, ob man statt Gehalt ja das Studium finanziert bekommt. Das GehaLt wird um den Studienbetrag gekürzt und die Firma spart noch Lohnnebenkosten. Im Gegenzug kann man eventuell noch die Seminarbesuche + Hotel als Dienstreise absetzen (naja, je nachdem wie man mit seinem Chef verhandelt), wenn unter dem Strich die Firma damit gut fährt, warum nicht...
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MikaPu
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Habe heute meinen Steuerbescheid für 2004 bekommen :roll:

Hatte ganz frech mal alles als Werbungskosten angesetzt (wären über 5000 € gewesen) und ein Schreiben von meiner Firma beigelegt, in dem steht, dass ich das Studium uuuunbedingt für meinen Job brauche *hüstel*.

War aber vergebene Liebesmüh, es wurden nur die 4000 € Sonderausgaben angesetzt: "Erläuterungen: Aufwendungen für ein Erststudium wurden als Sonderausgaben (gesetzlicher Höchstbetrag 4000 € / Person) berücksichtigt". :(
Willi
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Hallo,
mit der Bescheinigung von deinem Arbeitgeber im Rücken würde ich mal einen Einspruch machen. Verschlimmern kann es die Sache auf keinen Fall! Der Einspruch wird im FA auch von einem anderern Sachbearbeiter bearbeitet!
Gruß
Willi
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MikaPu
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Anderer Sachbearbeiter, echt? 8O
*Notiz an mich: doch noch nen Einspruch formulieren* ;-)
Gast

Hallo, ich wollte auch gerade meine Steuererklärung machen. Setzte ich die Kosten jetzt bei den Werbungskosten oder den Sonderausgaben an?
Bei mir handelt es sich um ein Erststudium. Mein Unternehmen stellt mir keinen Bescheid aus, dass das Studium für mich notwendig ist.

Wie funktioniert das mit der elektronischen Steuererklärung überhaupt.

Danke für jeden Tip (mache das zum ersten mal selbst).

Sarah
Röbbely
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Danke MikaPu und Willi für die kompetenten Beiträge :idea: , haltet mich in der Sache auf den Laufenden.
Finde, das ist schon wieder eine Schweinerei :evil: (darf ich das hier so schreiben?) von unserer Regierung, alle reden von "in die Bildung investieren, um den Standort Deutschland zu erhalten" und dann sowas.
Glaube, diejenigen, die wie ich weiter fahren müssen, werden sich nun echt überlegen, ob sie ein Studium anfangen.
Willi
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@sarah
Ohne Bescheinigung vom Arbeitgeber hast Du wahrscheinlich nur die Möglichkeit die Studiengebühren als Sonderausgaben abzusetzen. Bei den Sonderausgaben ist allerdings die maximale Höhe auf 4.000 Euro begrenzt. Hört sich zwar viel an, ist aber durch die AKAD-Gebühren + Fahrkosten + ... schnell erreicht. Bei den Werbungskosten hat man einen AN-Pauschbetrag von 920 Euro (in 2004). Wenn Du ansonsten keine/oder nur geringe Werbungskosten hast, ist daher die Sonderausgaben Regelung für dich eh besser!
Gruß
Willi
HeikeB
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Hallo,
mir wurde von einem Steuerfuzzi geraten, wenn man über 4.000,- Kosten hat es erst mal als Werbungskosten zu versuchen. Die Anerkennung ist von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich und vielleicht hat man Glück. Bescheinigungen vom Arbeitgeber, evtl. das Anforderungsprofil für die Stelle des Chefs (wenn da was von Diplom steht) oder Stellenanzeigen auf die man sich beworben hat (und die ein Studium voraussetzen) sollte man auf jeden Fall und so viel wie möglich beilegen. Auch eine eigene Begründung, wieso das Studium nicht als Erststudium sondern als "Fortbildung im ausgeübten Beruf" kann helfen.
Das alles kann - muss aber nicht zur Anerkennung als Werbungskosten führen. Schaden tuts in keinem Fall! und Einspruch sollte man auch einlegen - der kostet zunächst mal nix und das Finanzamt muss begründen, wieso die Fortbildung (man schreibt natürlich nicht "Studium" sondern nur von Fortbildung!!!) nicht für den ausgeübten Beruf sein soll.
Ich bin leider mit meiner Erklärung noch nicht so weit und kann nur die Ratschläge weitergeben - ob sie helfen kann ich selbst noch nicht sagen.
Viele GrÜße
Heike
Gast

Danke Willi + Heike!
Ich werde es jetzt mal zu den Werbungskosten schreiben. Nicht, dass mein Finanzamt dann meint es ist für meinen Job nicht nötig und somit auch keine Steuerrückzahlung.

Nochmal blöd gefragt , aber wg dem neuen Elsterverfahren: Füllt Ihr das aus und schickt es online ein und die anderen Belege per Post nach ? (und das soll den Verwaltungsakt vereinfachen?! )

Lieben Gruß Sarah
Gast

Habe mal ne wichtige Frage zu meiner Situation:

Bei mir zahlt der Arbeitgeber das Studium. Zu den Seminaren muss ich aber privat hinfahren und alle Kosten (Übernachtung usw) gehen auf mich.

Kann ich dann Reiseabrechnungen geltend machen als Sonderausgabe? Da der 4000 Euro Rahmen eh nie ausgeschöpft werden kann wäre das doch denkbar oder?
Willi
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Ich denke das Du die Reisekosten absetzen kannst. Entweder echte Fahrkosten (mit Bahn etc.) oder 0,3 Euro je Entfernungskilometer (je nach dem was für Dich günstiger ist. Und nicht das Tagegeld vergessen!
Gruß
Willi
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marcomondavi
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Also ich habe meine Studiengebühren immer als Werbungskosten abgesetzt und hatte damit auch noch nie Probleme. Man hat mir auch alle Fahrt- und Hotelkosten anerkannt.

Gruß,
marcomondavi
Willi
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Hallo marcomondavi,
hast Du deine Steuererklärung für 2004 schon zurück ?
Gruß
Willi
Gast

Ja, marcomondavi,
dasselbe wie Willi wollte ich dich auch fragen.
Das mit den Werbungskosten "früher immer anerkannt" ist schon klar, da das neue Gesetz wie beschrieben ja erst ab 2004 gilt.
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