hallo,
ich benötige eure hilfe und zwar habe ich eine frage zur gewerbesteuerrückstellung (5/6 methode).
lt. meinen unterlagen gibt es bei natürlichen personen und personengesellschaften einen freibetrag von € 24.500.
in den akad-lektionen und auch im vorlesungskript wird aber immer 2 x der freibetrag von € 24.500 abgezogen???????
kann mir jemand rückinfo geben, was nun richtig ist?
vielen lieben dank im voraus und grüße
gewerbesteuerrückstellung
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hi,
wenn ich mich richtig erinnere, dann weiß ich noch, dass bei personengesellschaften der doppelte freibetrag zwar richtig ist, aber ich hab, als ich damals auf die klausur gelernt hab, auch nix über den 2. freibetrag gefunden (weder im gesetz noch in irgendwelchen büchern).
grüße
björn
wenn ich mich richtig erinnere, dann weiß ich noch, dass bei personengesellschaften der doppelte freibetrag zwar richtig ist, aber ich hab, als ich damals auf die klausur gelernt hab, auch nix über den 2. freibetrag gefunden (weder im gesetz noch in irgendwelchen büchern).
grüße
björn
- robina_1966
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Hallo Jahnchen
Der 2. Freibetrag der sich auf die Berechnung der Staffelung im § 11 Abs 2 GewStG bezieht, wird nur für Einzel- und Personengesellschaften gewährt, insofern der Gewerbeertrag höher liegt als 72.000€ (144.000 DM). D. h.: Gewinne aus Gewebebetrieb § 15 EStG + Hinzurechnungen nach § 8 GewStG ./. Kürzungen nach § 9 GewStG, = Gewerbeertrag, abgerundet auf volle 100, abzüglich 1. Freibetrag 24.500€, und wenn Personengesell. und Gewerbeertag höher als 72.000€ dannweitere 24.000 € abziehen.
Dies steht zwar nicht im § 11 aber in der Akad Lektionen.
Hoffe du kannst etwas damit anfangen und viel Glück bei der Klausur!
Grüsse
Robina
Der 2. Freibetrag der sich auf die Berechnung der Staffelung im § 11 Abs 2 GewStG bezieht, wird nur für Einzel- und Personengesellschaften gewährt, insofern der Gewerbeertrag höher liegt als 72.000€ (144.000 DM). D. h.: Gewinne aus Gewebebetrieb § 15 EStG + Hinzurechnungen nach § 8 GewStG ./. Kürzungen nach § 9 GewStG, = Gewerbeertrag, abgerundet auf volle 100, abzüglich 1. Freibetrag 24.500€, und wenn Personengesell. und Gewerbeertag höher als 72.000€ dannweitere 24.000 € abziehen.
Dies steht zwar nicht im § 11 aber in der Akad Lektionen.
Hoffe du kannst etwas damit anfangen und viel Glück bei der Klausur!
Grüsse
Robina
Vielleicht noch ne kleine Ergänzung zu Robinas Posting:
Dieser 2. Freibetrag ergibt sich aus der Staffelung aus § 11 Abs. 2 GEWSTG; diese Staffelung (für die ersten 12.000 1%, für die weiteren 2% usw.) gilt nur für natürliche Personen/Personengesellschaften.
Die Summe aus 1% - 4 % ergibt ja 1.200 - Du kannst also gleich 24.000 abziehen (denn 1.200 sind ja 5% von 24.000), wenn der Gewerbeertrag höher ist als 72.500.
Wenn Du Dich bei der Berechnung genau an diesen § hälst (also die 1 bis 4 Prozent "manuell" rechnest), ist das zwar etwas umständlicher, aber Du bist auf alle Fälle auf der richtigen Seite!
Viel Glück
Janni
Dieser 2. Freibetrag ergibt sich aus der Staffelung aus § 11 Abs. 2 GEWSTG; diese Staffelung (für die ersten 12.000 1%, für die weiteren 2% usw.) gilt nur für natürliche Personen/Personengesellschaften.
Die Summe aus 1% - 4 % ergibt ja 1.200 - Du kannst also gleich 24.000 abziehen (denn 1.200 sind ja 5% von 24.000), wenn der Gewerbeertrag höher ist als 72.500.
Wenn Du Dich bei der Berechnung genau an diesen § hälst (also die 1 bis 4 Prozent "manuell" rechnest), ist das zwar etwas umständlicher, aber Du bist auf alle Fälle auf der richtigen Seite!
Viel Glück

Janni
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Jetzt habt Ihr mich aber schön verwirrt!
Sind´s jetzt 24000 ab 72 oder 72,5 tsd?
Sind´s jetzt 24000 ab 72 oder 72,5 tsd?
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?hä? zum glück hab ich die klausur schon hinter mir
die gewSt-Rücktellung kam übrigens bei mir dran...

die gewSt-Rücktellung kam übrigens bei mir dran...