Re: Offener Brief / Fragen an AKAD bzgl. Ausfall von Seminar
Verfasst: 22.04.14 20:19
Da ist IMHO die Grundlage die SPO als Bestandteil des Studienvertrages, wo das klar geregelt ist: Nichterscheinen ist ungenügend. Und dort, wo du nachweisen kannst, dich abgemeldet zu haben, was aber verschütt gegangen ist, wird das wie gesagt unbürokratisch geregelt, wie viele Studenten berichtet haben.backno hat geschrieben:Wieder das Beispiel mit der "versäumten aber angemeldeten Prüfung": Kommt da dann also dein Vertrag zustande, weil du NICHT erscheinst? Ergibt für mich keinen Sinn.Lord-Leoric hat geschrieben:Ich meine, der Vertrag kommt erst durch das Erscheinen im Seminarraum und die Erkenntnis zustande, dass der Dozent da ist und dein Name in der Teilnehmerliste steht.
Ja, das wäre vielleicht gut mit der Stornierungsgebühr. Ist aber nicht so. Und zum Thema Eigenverantwortung habe ich schon etwas gesagt.backno hat geschrieben:Wenn Du Dir Konzert- oder Kinokarten kaufst kannst Du auch fernbleiben wenn Du keine Lust mehr hast. Kommst Du allerdings, ist der Veranstalter zur Leistung verpflichtet. Es steht der AKAD ja frei "Stornogebühren" bei Nichterscheinen zu berechnen. 10 oder 20 Euro würden unsere Mitstudenten die sich nicht abmelden, Plätze unnötig blockieren und uns einen Platz vorenthalten den wir dringen brauchen könnten, vllt. auch ein wenig zur Eigenverantwortung erziehen und frühzeitig wieder Plätze freigeben. Win-Win, fände ich toll, ist aber auch nicht wirklich Gegenstand der Diskussion.Lord-Leoric hat geschrieben:Wo ist deine Pflicht bei der vollkommen unverbindlichen Anmeldung zum Seminar (Studiengebühren etc. sind in einem anderen Vertrag geregelt)? Eben. Du hast keine. Kannst kommen, oder nicht.
Sehe ich anders. Und jetzt?backno hat geschrieben:Die AKAD GmbH (oder wie sie jetzt auch immer heißen mag) kann nicht krank werden und nur mit dieser hast Du einen Vertrag. Vergesst also die Krankheit als Grund. Rein rechtlich spielt das gar keine Rolle. Der Dozent ist ein Erfüllungsgehilfe der AKAD, er ist von der AKAD zu ersetzen. Persönlich tragisch aber für uns in diesem Falle hier völlig egal.Lord-Leoric hat geschrieben:Und nochmal: AFAIK muss sich niemand Krankheit zurechnen lassen (es sei denn, sie wäre fahrlässig herbeigeführt worden, wovon wir mal nicht ausgehen). Daher kann [!] es keine Fahrlässigkeit geben. Könnte man so sehen - oder auch nicht.
Mach das mal.backno hat geschrieben:Warum ist es albern sein Recht durchzusetzen? Leute, es geht doch hier um Euch! Und natürlich werde ich, sollte der Fall eintreffen, mein Recht versuchen auch auf dem Rechtsweg durchzusetzen.Lord-Leoric hat geschrieben:Wenn du Spaß dran und Zeit sowie Geld genug hast, bringe sowas auf den Rechtsweg. Das ist aber ziemlich albern.