Hallo liebe Leserinnen und Leser des Fremdsprachenforums!
Auch ich habe mich auf die Fachzertifikatsprüfung „Deutsche Gerichts- und Behördenterminologie für ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen“ vorbereitet und möchte euch meinen Erfahrungsbericht natürlich nicht vorenthalten.
Vielleicht fragt sich der eine oder andere von euch, warum man sich als Übersetzer und Fremdsprachenkorrespondent ausgerechnet mit dieser „staubtrockenen“ Materie befasst. Dazu möchte ich anmerken, dass diese Terminologie alles andere als langweilig und trocken ist. Einigen Fachbegriffen begegnet man sogar häufig in der Alltagssprache, allerdings werden sie dort oft falsch benutzt. „Otto Normalverbraucher“ ist es zumindest in der Umgangssprache egal, ob er gegen ein Urteil „Berufung“, „Revision“, „Einspruch“, „Widerspruch“ oder sonst was einlegt, wenn er mit einer Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden ist. Also ganz nach dem Motto: „Ich bin dagegen!“

Auch die Medien würfeln diese Fachbegriffe häufig munter durcheinander. Es handelt sich zwar hierbei oft um Synonyme, aber dennoch kann man sie nicht in jeden x-beliebigen Kontext pressen, da die Gerichte und natürlich auch andere Behörden diese Begriffe sehr genau voneinander unterscheiden. Insbesondere als Übersetzer sollte man mit dieser Terminologie vertraut sein. Wenn man sich als Urkundenübersetzer beeidigen lassen möchte, sollte man auf jeden Fall in der Lage sein, die Fachbegriffe der Gerichte, Notare und Behörden korrekt anzuwenden.
So ein Fachzertifikat hat natürlich auch den Vorteil, dass es einem so manche Türen auf dem äußerst angespannten Arbeitsmarkt öffnen kann. In der Behörde, in der ich tätig bin, gehen die Türen ziemlich schwer auf – sie scheinen häufig zu klemmen

, aber mit dieser Prüfungsurkunde könnte es mir dennoch gelingen, an den einen oder anderen Posten zu kommen. Ich werde mal meine Fühler ausstrecken …
Zur Vorbereitung auf diese Prüfung habe ich außer dem von Judith erwähnten Fachbuch von Prof. h.c. Dr. jur. Daum auch die Fachpublikationen "Zivilrecht" und "Was ist Recht"? von Prof. Dr. jur. Dieter Weber durchgearbeitet und ferner die einschlägigen Gesetzestexte zu Rate gezogen (ZPO, StGB, StPO etc.), die man übrigens alle zum „Nulltarif“ im Internet herunterladen kann. Wenn man diese Gesetze in elektronischer Form auf der Festplatte hat, kann man bequem und schnell nach bestimmten Begriffen suchen. Darüber hinaus habe ich genau wie Judith eine Tabelle erstellt, die sämtliche Fachbegriffe aus dem oben erwähnten Fachbuch in alphabetischer Reihenfolge enthält. Auch diese Tabelle hat mir sehr geholfen, den einen oder anderen Terminus schnell zu finden.
Das hört sich ja alles ganz einfach an, aber es war dennoch ziemlich anstrengend. Es ist nämlich nicht damit getan, dieses Fachbuch einmal abends vor dem Schlafengehen durchzulesen; man sollte – ja man muss – es mehrmals intensiv durcharbeiten, um einen Nutzen daraus ziehen zu können. Die Sprache der Jurisprudenz ist eine Sprache, an die man sich erst einmal gewöhnen muss. Wer mit dieser Terminologie nicht täglich zu tun hat, wird sich damit vermutlich am Anfang etwas schwer tun, aber man gewöhnt sich auch daran. Man braucht schon etwas Zeit und Geduld, wenn man sich in eine Fachsprache einarbeiten möchte – und das gilt insbesondere für die „Geheimsprache“ der Juristen und Notare.
Nach intensiver Vorbereitung habe ich Herrn Skrabal dann um ein Anmeldeformular gebeten. Nach Anmeldung und Zulassung zur Prüfung habe ich neben den 200 (!) Fragen, die ich beantworten musste, auch umfangreiches Zusatzmaterial in Form von Musterurteilen, -klageschriften etc. erhalten. Dadurch erhält man auch noch einen guten Einblick in die Praxis. Es ist zwar wichtig zu wissen, wie beispielsweise ein Urteil aufgebaut ist, aber dann sollte man so ein Urteil auch mal gesehen haben.
Zwar habe ich diese Prüfung mit 1,3

bestanden, aber leicht war sie keineswegs. Wenn man aber das Fachbuch intensiv durchgearbeitet hat, ist es durchaus möglich, alle Fragen zu beantworten.
Da ich noch etwas tiefer in diese Materie einsteigen möchte, habe ich vor, mir zumindest Grundkenntnisse der britischen und amerikanischen Gerichtsterminologie anzueignen, was bestimmt nicht so einfach ist, da sich die deutsche Terminologie von den Fachbegriffen englischsprachiger Länder völlig unterscheidet. Des Weiteren möchte ich für die deutschen Fachbegriffe passende englische Übersetzungen finden – sofern es diese überhaupt gibt. Hierbei könnte mir ein gutes Fachwörterbuch behilflich sein (z. B. der „Dietl/Lorenz“).
An dieser Stelle bedanke ich mich recht herzlich bei Herrn Skrabal, der diese Fachzertifikatsprüfung ermöglicht hat und die m. E. ein Muss für jeden Übersetzer ist, der für Gerichte, Notare und Behörden tätig werden möchte.
Viele liebe Grüße
Christian
PS: Zum Thema „Juristische Fachübersetzungen EN-DE / DE-EN“ findet im November 2005 ein Seminar beim SDI München statt. Informationen hierzu findet ihr hier:
http://www.fernstudenten.de/viewtopic.php?t=53296