Fachzertifikat "Deutsche Gerichts- und Behördenterminol

Englisch, Französisch...
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pinkpanther
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Hallo Christian,

zu wissen, was man definitiv NICHT hat, ist auch schon was wert - sowas habe ich auch schon mal erlebt... :wink:

Hauptsache, du hast es hinter dir und kannst jetzt wieder voll am Leben teilnehmen, um es mal so zu sagen.

Auf alle Fälle viel Erfolg beim Durcharbeiten des Buchs!! 8)

Liebe Grüße
Judith
-Christian-
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Hallo liebe Leserinnen und Leser des Fremdsprachenforums!

Auch ich habe mich auf die Fachzertifikatsprüfung „Deutsche Gerichts- und Behördenterminologie für ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen“ vorbereitet und möchte euch meinen Erfahrungsbericht natürlich nicht vorenthalten.

Vielleicht fragt sich der eine oder andere von euch, warum man sich als Übersetzer und Fremdsprachenkorrespondent ausgerechnet mit dieser „staubtrockenen“ Materie befasst. Dazu möchte ich anmerken, dass diese Terminologie alles andere als langweilig und trocken ist. Einigen Fachbegriffen begegnet man sogar häufig in der Alltagssprache, allerdings werden sie dort oft falsch benutzt. „Otto Normalverbraucher“ ist es zumindest in der Umgangssprache egal, ob er gegen ein Urteil „Berufung“, „Revision“, „Einspruch“, „Widerspruch“ oder sonst was einlegt, wenn er mit einer Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden ist. Also ganz nach dem Motto: „Ich bin dagegen!“ ;) Auch die Medien würfeln diese Fachbegriffe häufig munter durcheinander. Es handelt sich zwar hierbei oft um Synonyme, aber dennoch kann man sie nicht in jeden x-beliebigen Kontext pressen, da die Gerichte und natürlich auch andere Behörden diese Begriffe sehr genau voneinander unterscheiden. Insbesondere als Übersetzer sollte man mit dieser Terminologie vertraut sein. Wenn man sich als Urkundenübersetzer beeidigen lassen möchte, sollte man auf jeden Fall in der Lage sein, die Fachbegriffe der Gerichte, Notare und Behörden korrekt anzuwenden.

So ein Fachzertifikat hat natürlich auch den Vorteil, dass es einem so manche Türen auf dem äußerst angespannten Arbeitsmarkt öffnen kann. In der Behörde, in der ich tätig bin, gehen die Türen ziemlich schwer auf – sie scheinen häufig zu klemmen ;-), aber mit dieser Prüfungsurkunde könnte es mir dennoch gelingen, an den einen oder anderen Posten zu kommen. Ich werde mal meine Fühler ausstrecken …

Zur Vorbereitung auf diese Prüfung habe ich außer dem von Judith erwähnten Fachbuch von Prof. h.c. Dr. jur. Daum auch die Fachpublikationen "Zivilrecht" und "Was ist Recht"? von Prof. Dr. jur. Dieter Weber durchgearbeitet und ferner die einschlägigen Gesetzestexte zu Rate gezogen (ZPO, StGB, StPO etc.), die man übrigens alle zum „Nulltarif“ im Internet herunterladen kann. Wenn man diese Gesetze in elektronischer Form auf der Festplatte hat, kann man bequem und schnell nach bestimmten Begriffen suchen. Darüber hinaus habe ich genau wie Judith eine Tabelle erstellt, die sämtliche Fachbegriffe aus dem oben erwähnten Fachbuch in alphabetischer Reihenfolge enthält. Auch diese Tabelle hat mir sehr geholfen, den einen oder anderen Terminus schnell zu finden.

Das hört sich ja alles ganz einfach an, aber es war dennoch ziemlich anstrengend. Es ist nämlich nicht damit getan, dieses Fachbuch einmal abends vor dem Schlafengehen durchzulesen; man sollte – ja man muss – es mehrmals intensiv durcharbeiten, um einen Nutzen daraus ziehen zu können. Die Sprache der Jurisprudenz ist eine Sprache, an die man sich erst einmal gewöhnen muss. Wer mit dieser Terminologie nicht täglich zu tun hat, wird sich damit vermutlich am Anfang etwas schwer tun, aber man gewöhnt sich auch daran. Man braucht schon etwas Zeit und Geduld, wenn man sich in eine Fachsprache einarbeiten möchte – und das gilt insbesondere für die „Geheimsprache“ der Juristen und Notare.

Nach intensiver Vorbereitung habe ich Herrn Skrabal dann um ein Anmeldeformular gebeten. Nach Anmeldung und Zulassung zur Prüfung habe ich neben den 200 (!) Fragen, die ich beantworten musste, auch umfangreiches Zusatzmaterial in Form von Musterurteilen, -klageschriften etc. erhalten. Dadurch erhält man auch noch einen guten Einblick in die Praxis. Es ist zwar wichtig zu wissen, wie beispielsweise ein Urteil aufgebaut ist, aber dann sollte man so ein Urteil auch mal gesehen haben.

Zwar habe ich diese Prüfung mit 1,3 :D bestanden, aber leicht war sie keineswegs. Wenn man aber das Fachbuch intensiv durchgearbeitet hat, ist es durchaus möglich, alle Fragen zu beantworten.

Da ich noch etwas tiefer in diese Materie einsteigen möchte, habe ich vor, mir zumindest Grundkenntnisse der britischen und amerikanischen Gerichtsterminologie anzueignen, was bestimmt nicht so einfach ist, da sich die deutsche Terminologie von den Fachbegriffen englischsprachiger Länder völlig unterscheidet. Des Weiteren möchte ich für die deutschen Fachbegriffe passende englische Übersetzungen finden – sofern es diese überhaupt gibt. Hierbei könnte mir ein gutes Fachwörterbuch behilflich sein (z. B. der „Dietl/Lorenz“).

An dieser Stelle bedanke ich mich recht herzlich bei Herrn Skrabal, der diese Fachzertifikatsprüfung ermöglicht hat und die m. E. ein Muss für jeden Übersetzer ist, der für Gerichte, Notare und Behörden tätig werden möchte.

Viele liebe Grüße
Christian


PS: Zum Thema „Juristische Fachübersetzungen EN-DE / DE-EN“ findet im November 2005 ein Seminar beim SDI München statt. Informationen hierzu findet ihr hier: http://www.fernstudenten.de/viewtopic.php?t=53296
Andreas Ulonska
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Hallo Christian,

herzlichen Dank für Deinen aufschlussreichen Bericht – kommt gerade wie gerufen, da ich mich ebenfalls so langsam an diese Materie herantaste.
Was Rechtsterminologie aus dem englischen und amerikanischen Sprachraum angeht, könnte ich Dir folgendes empfehlen:

-Das Buch „English Law and Terminology“ von Vanessa Sims, ISBN 3-7890-7020-3 bietet einen Überblick über das britische Rechtswesen

-Ganz toll finde ich die “Sum&Substance” Audio CD’s. Diese enthalten komplette Lektionen über amerikanisches Recht (Criminal Law, Civil Procedure, etc....) http://www.legalbooksdistributing.com/l ... audio.html Auf vorgenannter Webseite werden diese Produkte vorgestellt. Ich habe z.B. das Paket „Criminal Law“, was sage und schreibe 7 Audio-CDs umfasst (so etwas müsste es auch auf Deutsch geben....). Sehr praktisch: So kannst Du Dich beim Sport oder bei der Hausarbeit mit Lektionen aus dem amerikanischen Recht umgeben....


-Auf der Seite http://www.acebo.com findest Du Trainingsmaterialien für Gerichtsdolmetscher Englisch und Spanisch, es werden sogar Videos über Notiztechnik im Gerichtsaal angeboten. Einen Teil dieser Materialien habe ich gestern erhalten, bei Interesse kann ich sie Dir gerne näher beschreiben.

Ich bin ebenfalls noch auf der Suche nach dem idealen Nachschlagewerk Englisch-Deutsch / Gerichtsterminologie. Sag einfach Bescheid, wenn Du etwas passendes gefunden hast :wink: ...

Noch ein schönes Wochenende,

Gruß

Andreas
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Alexandra

Hallo Christian, hallo Andreas und Rest des Forums,

schaut mal auf folgender Seite des European Judical Network in Civil and Commercial Matters der Europaeischen Union nach.

http://europa.eu.int/comm/justice_home/ ... _ec_en.htm


Da habt ihr eine sehr ausfuehrliche Rechtsterminologie-Datenbank zu den unterschiedlichsten Themengebieten und die noetigen Erklaerungen jeweils in den amtlichen EU-Sprachen gleich dabei. Die Sprachenpaare D-E, D-F und D-S funktionieren einwandfrei.

Viel Spass damit!

Gruss aus London,

Alexandra
-Christian-
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Hallo Alexandra, hallo Andreas,

vielen Dank für eure interessanten Beiträge. Ich habe beim "Googlen" bereits einige Bücher gefunden, die sich mit der anglo-amerikanischen Rechtssprache befassen. Mir geht es zunächst lediglich darum, ein Buch zu finden, das eine grobe Übersicht über die Besonderheiten der englischen bzw. amerikanischen Sprache der Jurisprudenz bietet. Bisher konnte ich mich aber noch für keines der Bücher entscheiden. Ich bleibe aber am Ball und werde mich auch weiterhin etwas intensiver mit dieser Materie beschäftigen. Besonders hilfreich dürfte auch das o. a. Seminar in München sein, auf das ich mich schon heute sehr freue. :D

Einen angenehmen Sonntag wünscht euch

Christian
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Ich habe gerade bei amazon.de folgendes Buch zur anglo-amerikanischen Rechtssprache gefunden:

Einführung in die englische Rechtssprache - Introduction into (sic!) Legal English von Wolfram Aigner

http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3 ... 31-3106902

Hört sich ganz viel versprechend an. Leider konnte ich bisher keine Rezensionen finden, die dieses Buch etwas näher beschreiben. Da werde ich mir wohl mein eigenes Urteil bilden müssen. :) Falls jemand von euch dieses Buch kennt, wäre ich für entsprechende Informationen sehr dankbar.

Viele Grüße
Christian
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pinkpanther
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Hallo Christian,

gratuliere zu deinem Zertifikat!! :D

Ein hartes Stück Arbeit, das sich aber sehr gelohnt hat bzw. lohnen wird! Wie du schon sagtest, es ist das ideale Schmieröl für Türen, die ansonsten eher dazu neigen, zu klemmen... :lol:

Bei mir in der Kanzlei kamen da solche Kommentare wie "Haben Sie immer noch nicht genug?" und solche Scherze. Und das von den Chefs. Aber daß sie überhaupt darauf reagiert haben, zeigt, daß es sie trotz allem nicht ganz kalt gelassen hat bzw. kalt läßt, daß ich "noch immer nicht genug habe".

Und es bringt einem etwas mehr Respekt von den Mitmenschen ein, wenn man sowas nebenher macht und dann noch mit einem so guten Ergebnis abschließt!


Danke übrigens auch für den Buchtip! Mein Amazon-Kundenkonto ist für sowas immer dankbar... 8)
Dieser Dank gilt im übrigen auch allen anderen, die hier in diesem Thread so fleißig Links/Tips (an)gegeben haben!

Liebe Grüße und einen guten Start in die neue Woche!
Judith
-Christian-
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-Christian- hat geschrieben: Ich habe ebenfalls vor, mich von meinem zuständigen Landgericht beeidigen zu lassen, was allerdings als Nicht-Selbständiger gar nicht so einfach ist, da von mir eine Freistellungsbescheinigung verlangt wird, aus der klar hervorgeht, dass ich jederzeit für die entsprechenden Gerichte und Notare zur Verfügung stehe. Eine solche Bescheinigung will mir mein "Brötchengeber" aber momentan nicht ausstellen (die Verhandlungen laufen noch :) ).
Die o. g. "Verhandlungen" sind abgeschlossen. Meine Personalabteilung kommt meiner Bitte NICHT nach, mir eine solche Freistellungsbescheinigung auszustellen. Mich vom LG Berlin als Übersetzer beeidigen zu lassen, kommt demnach also nicht in Betracht.

Ich sehe jetzt nur noch eine Möglichkeit: Baden-Württemberg oder Bayern. Hierzu habe ich allerdings einige Fragen.

1.) Kann ich mich als Berliner, der in B-W bzw. Bayern weder wohnt noch arbeitet, überhaupt als Übersetzer beeidigen lassen?

2.) Verlangt man von Nicht-Selbständigen in Bayern und B-W auch eine "Freistellungsbescheinigung"?

3.) Kann man sich in Bayern beeidigen lassen, wenn man die staatl. Ü-Prüfung in Baden-Württemberg abgelegt hat?

4.) Wie und wo stelle ich meinen Antrag, falls eine Beeidigung in B-W und/oder Bayern doch möglich ist? Welche Unterlagen werden von den jeweiligen Gerichten verlangt? Gibt es spezielle Antragsformulare?

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand meine Fragen beantworten könnte.

Viele Grüße
Christian
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Herr Skrabal, der Moderator dieses Forums, hat alle meine Fragen detailliert beantwortet. Diese Angelegenheit hat sich somit erledigt. Herzlichen Dank an "unseren" Moderator, der wie immer zur Stelle ist, wenn es brennt. :D

Viele Grüße
Christian
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pinkpanther
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Ich sag's doch immer wieder: gut, daß wir ihn haben! :D

Liebe Grüße
Judith
-Christian-
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pinkpanther hat geschrieben:Ich sag's doch immer wieder: gut, daß wir ihn haben! :D

Liebe Grüße
Judith
Da gebe ich dir Recht. Wir können uns glücklich schätzen, Herrn Skrabal als Moderator zu haben. Sein Engagement ist wirklich einzigartig. 8)

Liebe Grüße
Christian
weber
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Entschuldigt, wenn ich hier so reinplatze und einen uralten Thread aus der Versenkung hole.

Ich habe eine Frage zu dem Fachbuch, das hier besprochen wurde. Gibt es etwas Entsprechendes auch für die französische Rechtsterminologie? Ich versuche mir so etwas auch im Selbststudium beizubringen.

Danke und viele Grüße,
"weber"
-Christian-
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Da hast du wirklich einen sehr alten Diskussionsfaden aus der Versenkung geholt - ist aber völlig in Ordnung. Mit Französisch habe ich nichts am Hut, so dass ich dir beauerlicherweise keine Empfehlungen geben kann. Du könntest dich jedoch mit Herrn Skrabal in Verbindung setzen. Er ist u. a. Übersetzer für die französische Sprache und hat auch bei mir damals das Fachzertifikat "Deutsche Gerichts- und Behördenterminologie" abgenommen (siehe meinen Erfahrungsbericht oben). Vielleicht kennt er gute Bücher, die sich mit der französischen Rechtsterminologie befassen. Erreichen kannst du Herrn Skrabal über seine Website: http://www.reinoldskrabal.de/index.htm
weber
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Hallo Christian,

danke für den Tipp! Ich werde mich mit ihm in Verbindung setzen.

Viele Grüße
weber
-Christian-
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Kannst ja mal berichten, was daraus geworden ist. Würde mich interessieren. Vielen Dank im Voraus. 8)
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