Dringend: Hilfe gesucht Komplexaufgabe mit Computer und LKW

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
Antworten
BWLlerin
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 168
Registriert: 21.02.08 21:30
Wohnort: Fellbach bei Stuttgart

Hallo zusammen,

ich schreibe am Sa die Klausur WIR02 und komme bei folgender Aufgabe nicht weiter:

"Frau A aus Aachen bestellt beim Büroartikelhersteller B einen PC mit Monitor und Drucker. Vereinbart ist Abholung am 01.07. Frau A kommt nicht am 01.07. und auch nicht auf den darauf folgenden Tagen. Herr B ist erbost und will ihr die Artikel zuschicken. Leider wird der LKW des Spediteurs beim Überqueren der Elbbrücke von einer Flutwelle erfasst und von der Brücke gerissen. Muss Frau A den PC trotzdem bezahlen?"

Lt. meinen Überlegungen ist sie im Annahmeverzug, da sie am festgesetzen Termin und auch danach die Ware nicht abgeholt hat. Damit geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangens auf sie über (§446 BGB). So weit, so schön. Aber: Gilt dies auch, wenn B auf eigene Faust die Versendung veranlasst?

Danke für Rückmeldungen!!
Monika
BWLlerin
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 168
Registriert: 21.02.08 21:30
Wohnort: Fellbach bei Stuttgart

Mittlerweile habe ich die Antwort vom Dozenten bekommen:
B hätte die Sachen nicht einfach losschicken dürfen. Er muss dafür selbst für den Schaden aufkommen.
Antworten