WIR03 Klausurfälle (Heft 306 +307)

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milky
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Hallo zusammen,

ich bin nun in den allerletzten Zügen für die Klausurvorbereitung für Samstag und nun ziemlich iritiert....
Die Hefte 306 + 307 behandeln ja vorwiegend Schuld- und Sachenrecht (wurde ja bereits auch schon in der VH "bemängelt") aber eher weniger Handels- und Gesellschaftsrecht.
Klar, mir ist schon logisch, dass das eine mehr oder weniger die Basis für das andere ist...
Aber nun mal eine Frage an die Experten bzw. an die, die es schon hinter sich gebracht haben: Wie intensiv sollte man diese beiden Hefte durcharbeiten? Ich würde meinen Fokus eigentlich lieber auf das rote Buch legen, und hier etwas großzügiger sein....
Oder eher keine so gute Idee???


Vielen Dank schonmal für eure Tipps

LG
Milky
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Sharox
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Hallo Milky,

ich schreibe am SA. WIR03 und kann deshalb nicht aus Erfahrung sprechen.
Aber auch ich habe mich mehr auf das "rote Buch" konzentriert...sieht man die letzten Klausuren dann dürfte damit nicht ganz so viel schief gehen....hoffe ich :-)

Hast du die Lösung mit der misslungen Reinigung...klar die im roten Buch hab ich ja ...aber da kommt immer so eine dran wo das Hotel die AGBs hat....also mir fällt da leider keine schlüssige Lösung ein :-(

Gruss
Sharox
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milky
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Hey Sharox...

dann sehen wir uns ja am Samstag :lol:
Ich werde mich erst heute dem roten Buch widmen... bin etwas mit dem eigentlichen Lernplan hinterher..... :oops:

Sobald ich aber die Fälle durch hab und speziell zu der Reinigung eine schlüssige Lösung find, werd ich mich bei dir melden....

LG
Milky
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AlexR
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Hallo Ihr Zwei,

bin auch am Samstag zu WIR03 in Stuttgart - und ich muss sagen, ich habe die letzten beiden Hefte nicht so intensiv gemacht.
Hatte vor 4 Wochen erst WIR02 mit ner guten Note und hab daher das Wissen noch ziemlich präsent. Würd sagen, in Sachen Schuld- und Sachenrecht kann mir nicht viel passieren, daher hab ich eindeutig Fokus auf die HGB-Besonderheiten gelegt.

Ich würde die letzten beiden Hefte gut durcharbeiten, wenn ich mich im Schuldrecht unsicher fühlen würde, denn das ist die Basis für den Erfolg.

@Sharox

Das Hotel hat die AGB's? Ich dachte die Reinigung. Hast Du das öfter so gelesen, oder könnte es ein Fehler im Gedächtnisprotokoll eines Studenten sein?

Ach ja, habt Ihr Wettbewerbsrecht drauf - hab so ein komisches Gefühl, dass mal wieder ein UWG-Fall dran kommt. Ähnlich Fall 46 rotes Buch (war schon mal dran)... :?

Grüße
Alex
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Sharox
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Hallo zusammen,

@AlexR....naja ich hab es glaube ich zweimal gelesen hoffe aber, dass es ein Fehler war *g Ansonsten wäre ja das Hotel gegen die Ihre eigene AGB`s...finde ich sehr komisch !!!

Ansonsten hab ich alles durch außer Wettbewerbsrecht :-)
Mut zu Lücke und es gibt ja eine Auswahl aus zwei Komplex!!

Na dann sieht man sich ja am Samstag in aller "FRISCHE" lach

Gruss
Sharox
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Sharox
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mit der missglückten Reinigung aus dem roten Buch, nur das die im Hotel gespielt hat. ReinigungsMA geht aus Unachtsamkeit eine Vase (2.000€ Schaden) im Hotelzimmer während Reinigungsarbeiten zu Bruch und später kommen Vorhänge (20.000€ Schaden)total zerpflückt aus der Reinigung. Gutachter hat fest gestellt, dass diese nicht mehr zu retten sind. Hotel verlangt nun Schadensersatz durch den MA in Höhe von 22.000€. Es gibt aber noch AGB des Hotel in welchen steht, dass max. Zehnfaches des Ausfalles (?) rückgefordert werden kann…. Und somit erklärt sich MA bereit, max. 6.000€ Schadensersatz zu zahlen.

Hier steht max. Zehnfaches des Ausfalls !!!!!!!!!!!
Also müsste die AGB doch vom Hotel selbst sein oder ???

Sehr komisch
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AlexR
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Ne, da liegt wohl wirklich ein Fehler im Gedächntisprotokoll vor. Hab die Aufgabe auch schon anders gelesen. Da hieß es AGB der Reinigung.

Andere Frage:

Was macht Ihr mit der Vase?

Ich würde die spontan gesondert abhandeln.
Schadenersatz aufgrund Verletzung vertraglicher Nebenpflichten nach §241 BGB prüfen und als zweite Anspruchsgrundlage § 831 Haftung der Reinigung für Ihren MA als Verrichtungsgehilfen!

Seht Ihr das genauso?

Alex
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2fast_84
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schadenersatz für vase muss gezahlt werden §276,279,241, 831 (verrichtungsgehilfe) weil fahrlässig, sorgfaltspflicht verletzt usw.

schadenersatz für vorhang gem. agb weil unternehmen §305,307,310 hotel kann demnach nur das 10fache verlangen und nicht mehr...

mein ansatz....
:?: :roll:
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andere Frage:

wie würdet ihr an folgende Fälle rangehen?

Einzelhändler E bestellt jede Menge Alcopops für 12.000,00 € bei S, die später geliefert werden sollen. Dann kommt ein negativer Bericht oder eine Verordnung der Regierung zu Alcopops raus. E will die Ware nun nicht mehr haben und nimmt sie nicht ab. S droht Zwangsversteigerung an und zieht diese durch. Der Erlös beträgt 8.000,00 €. Dann kamen dazu 3 Unterfragen, an die ich mich nicht mehr so genau erinnere, da mir die Zeit knapp wurde. In etwa, ob S. Geld von E. zu bekommen hat und wenn ja, in welcher Höhe und dann noch was...

Großhändler kauft von Importeur frische Ananas für 22.000 Euro. Als Importeur Ware liefern will, lehnt Großhändler die Annahme ab, Lieferung erfolgte wohl so, dass Annahmeverzug begründet wurde. 2 Tage später verlangt der Großhändler dann doch die Lieferung, allerdings hat der Importeur die Ware bereits ohne vorherige Androhung öffentlich versteigert mit Erlös von 15.000 Euro. Fragen: Besteht Anspruch auf Lieferung? Kann Importeur 7.000 Euro Schadensersatz vom Großhändler verlangen?
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AlexR
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Hm...

Bei dem Fall mit den Ananas wurde Androhung (373Abs 2)unterlassen, aber verderbliche Ware. Es bedarf der Androhnung nicht, aber der Verkäufer muss dem Käufer Zeit und Ort der Versteigerung mitteilen (373 Abs. 5).

Dies hat er nicht getan - aber diese Mitteilung darf unterbleiben, wenn sie untunlich ist.

Ich bin mir nicht sicher, was untunlich ist und was nicht - wurde aber begründen, dass die Mitteilung aufgrund des Notverkaufs (Verderb) unterbleiben darf.

Beid den Alcopops liegt keine verderbliche Ware vor, aber die Androhung der Versteigerung wird mitgeteilt.
Der Erlös (Verkauf erfolgt auf Rechnung des säumigen Käuferst § 373 Abs. 3 HGB) kann mit der Forderung gemäß §387 BGB verrechnet werden.

Sorry, für die bruchstückhafte Antwort, aber bei den Aufgaben, die aus den Gedächntisprotokollen zitiert werden, fehlen oft auch wichtige Punkte, außerdem sind die Fragen teilweise nicht klar wiedergegeben.

Klar ist natürlich, die ganzen anderen Voraussetzungen zu prüfen...
Handelsgeschäft ja/nein usw.
...aber der Kern steckt in 373. Dann kommt es ganz auf die konkrete Fragestellung an.
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AlexR
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Ach ja....

Kann leider heute nicht mehr selber antworten, da ich mich jetzt auf den Weg nach Stuttgart ins Hotel mache (hab ne weitere Anreise), aber Eure Antworten kann ich noch über Handy-Browser lesen :wink:
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milky
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Hallo zusammen,

so, ich bin nun auch in den letzten Zügen.
Da ich nächste Woche WIR02 schreib, hab ich mich parallel auf beide Fächer vorbereitet.... Daher ist bei mir das Schuldrecht auch sehr präsent :lol:

Ich werde nun noch weiter das rote Buch durcharbeiten, und mich glaub von den von Alex erwähnten Gedächtnisprotokollen, vermutlich in diesem Fach auch "fern" halten 8)

Da ich eben die Musterklausur einigermaßen ok lösen konnte, bin ich schonmal ein bißchen beruhigter... Wobei morgen wahrscheinlich die Angst wieder kommt :oops:

Wünsch euch noch einen vorbereitungsreichen abend... 8O
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